Überführung von KOM mit C/C1
Verfasst: Mi 10. Aug 2005, 00:07
Vor kurzem (1.2.05 ???) wurde ja die FeV dahingehend geändert, dass Inhaber der Klasse C oder C1 keine KOM mehr überführen dürfen. Der entsprechende Passus des § 6 Abs. 4 wurde einfach gestrichen. Es sind nur noch Fahrten zur Überprüfung des technischen Zustands möglich.
Meine Frage: Gilt das nur für Inhaber, die Ihre FE Klasse C oder C1 nach dem 1.2.05 erworben haben bzw. erwerben, oder sind auch diejenigen betroffen, die den LKW-Führerschein zwischen dem 1.1.1999 und dem 31.1.2005 gemacht haben ?
Ein Freund von mir hat nämlich 2003 die FE Klasse CE erworben und auch schon KOM im Auftrag eines Händlers überführt. Darf er das jetzt nicht mehr ?
Und eine ergänzende Frage: Wie sieht es mit Altinhabern der Klasse 2 aus, die Ihre FE vor dem 1.1.1999 erworben haben ?
Meine Frage: Gilt das nur für Inhaber, die Ihre FE Klasse C oder C1 nach dem 1.2.05 erworben haben bzw. erwerben, oder sind auch diejenigen betroffen, die den LKW-Führerschein zwischen dem 1.1.1999 und dem 31.1.2005 gemacht haben ?
Ein Freund von mir hat nämlich 2003 die FE Klasse CE erworben und auch schon KOM im Auftrag eines Händlers überführt. Darf er das jetzt nicht mehr ?
Und eine ergänzende Frage: Wie sieht es mit Altinhabern der Klasse 2 aus, die Ihre FE vor dem 1.1.1999 erworben haben ?