Anfrage zu Fahrerlaubnis für Motorroller / Moped
- woti2000
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Anfrage zu Fahrerlaubnis für Motorroller / Moped
Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand eine Auskunft geben.
Bei einer Verkehrskontrolle ist habe ich einen älteren Herrn angehalten. Er fuhr einen Motorroller. Einen Führerschein hatte er nicht. Er meinte, dass er keine FE braucht. Dies wäre auch die Meinung des Händels gewesen. Seine FE für Pkw hat er nach eigenen Angaben vor einigen Jahren freiwillig abgegeben ( Alkohol !!)
Der ältere Herr ist 1942 geb. (also jetzt 63 Jahre). Er fuhr mit einem Jamaha Motorroller mit 49 cm2 Bj. 2002 zul. höchst Geschwindigkeit 50 km/h.
Ich würde mich also über einen Arbeitshinweis freuen, ob nun eine Anzeige wegen Fahren o. FE geschrieben werden muß.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram
ich hoffe mir kann hier jemand eine Auskunft geben.
Bei einer Verkehrskontrolle ist habe ich einen älteren Herrn angehalten. Er fuhr einen Motorroller. Einen Führerschein hatte er nicht. Er meinte, dass er keine FE braucht. Dies wäre auch die Meinung des Händels gewesen. Seine FE für Pkw hat er nach eigenen Angaben vor einigen Jahren freiwillig abgegeben ( Alkohol !!)
Der ältere Herr ist 1942 geb. (also jetzt 63 Jahre). Er fuhr mit einem Jamaha Motorroller mit 49 cm2 Bj. 2002 zul. höchst Geschwindigkeit 50 km/h.
Ich würde mich also über einen Arbeitshinweis freuen, ob nun eine Anzeige wegen Fahren o. FE geschrieben werden muß.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram
- wj
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Auf Grund der zul. Höchstgeschwindigkeit braucht man zu Führen eines derartigen Motorrollers die FE-Klasse A1. Die FE-Klasse A bzw. A1 wird benötigt, wenn entweder der Hubraum über 50 ccm oder die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h beträgt. A1 reicht, wenn es weniger als 125 ccm und weniger als 11 kW sind. Klasse M reicht für 50 ccm und nicht mehr als 45 km/h.
- Halebopp
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Moin Moin,
mich wundert es, dass Du einen Roller angehalten hast, der im Jahre 2002 zugelassen wurde und in der Betriebserlaubnis 50 km/h stehen hat.
Ab dem 01.01.2002 dürften diese Zweiräder der Klasse M nur 45 km/h fahren. ( §76 FeV Übergangsregelung )
Die Industrie wird einen Teufel tun und Roller bauen die für die Klasse A1 bestimmt sind und nur 50 km/h fahren!!!!!!!!
mich wundert es, dass Du einen Roller angehalten hast, der im Jahre 2002 zugelassen wurde und in der Betriebserlaubnis 50 km/h stehen hat.
Ab dem 01.01.2002 dürften diese Zweiräder der Klasse M nur 45 km/h fahren. ( §76 FeV Übergangsregelung )
Die Industrie wird einen Teufel tun und Roller bauen die für die Klasse A1 bestimmt sind und nur 50 km/h fahren!!!!!!!!
Gruß
Halebopp
**Immer Mensch bleiben**
Halebopp
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- MorkvomOrk
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Deinen Einwand verstehe ich nicht!
Die Industrie hatte doch keinen Einfluß darauf, wann die entsprechenden Fahrzeuge erstmals in den Verkehr gekommen sind!
Der von woti2000 überprüfte Roller kann doch sehr gut im Jahr 2001 hergestellt und erst nach dem 31.12.01 erstmals in den Verkehr gekommen sein, oder?
Die Industrie hatte doch keinen Einfluß darauf, wann die entsprechenden Fahrzeuge erstmals in den Verkehr gekommen sind!
Der von woti2000 überprüfte Roller kann doch sehr gut im Jahr 2001 hergestellt und erst nach dem 31.12.01 erstmals in den Verkehr gekommen sein, oder?
- Halebopp
- Aktiver Benutzer
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Moin Moin,
so habe ich das noch gar nicht gesehen. Muss meinen Beitrag von oben wohl streichen und das Gegenteil behaupten.
Bin ja kein Händler.
Habe immer gedacht, dass bei Auslieferung an den Händler der Eintrag des Datums in die Beriebserlaubnis erfolgt.
Wenn ich zu Diesem Zeitpunkt Händler gewesen wäre hätte ich aber zugesehen, dass ich alle KKR, die in der Betriebserlaubnis 50 km/h stehen haben vor dem 01.01.2002 in den Verkehr bringe.
Danke für Deinen Hinweis. Man lernt ja nie aus.
so habe ich das noch gar nicht gesehen. Muss meinen Beitrag von oben wohl streichen und das Gegenteil behaupten.
Bin ja kein Händler.
Habe immer gedacht, dass bei Auslieferung an den Händler der Eintrag des Datums in die Beriebserlaubnis erfolgt.
Wenn ich zu Diesem Zeitpunkt Händler gewesen wäre hätte ich aber zugesehen, dass ich alle KKR, die in der Betriebserlaubnis 50 km/h stehen haben vor dem 01.01.2002 in den Verkehr bringe.
Danke für Deinen Hinweis. Man lernt ja nie aus.
Gruß
Halebopp
**Immer Mensch bleiben**
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