Umschreibung: Führerschein mit (DDR)Erweiterung?
Verfasst: Mo 24. Apr 2006, 21:15
Hallo,
Es geht um die Umschreibung eines Führerscheines von 1991,
in dem zusätzlich zu den Klassen 3, 4 und 5 unter
"Weitere Amtliche Eintragungen" folgender Eintrag vermerkt ist:
"Kl. 4 SEIT 1988 ERW. AUF 60 KM/H".
Also ist die übliche Klasse 4 ausdrücklich auf 60km/h erweitert worden,
(Übertrag aus einem älteren DDR-Führerschein von 1988)
was meines Wissens so nicht die Regel ist.
Dieser Führerschein berechtigt also momentan nicht nur zum Führen der
DDR-Mopeds (die ja wohl trotz 60km/h laut Einigungsvertragsklausel auch mit der momentanen Klasse M gefahren werden dürfen), sondern zu
allem, was zwei Räder hat, zugelassen ist und 60km/h fährt.
Meine Frage ist: Wie wird dieser Sonderfall bei der Umschreibung nach neuen Regelungen berücksichtigt?
Und was muss man bei der Umschreibung noch beachten?
Habe da irgendwas bezüglich 12-Tonnern aufgeschnappt, was ich nicht ganz einordnen kann.
Danke.
griisu.
Es geht um die Umschreibung eines Führerscheines von 1991,
in dem zusätzlich zu den Klassen 3, 4 und 5 unter
"Weitere Amtliche Eintragungen" folgender Eintrag vermerkt ist:
"Kl. 4 SEIT 1988 ERW. AUF 60 KM/H".
Also ist die übliche Klasse 4 ausdrücklich auf 60km/h erweitert worden,
(Übertrag aus einem älteren DDR-Führerschein von 1988)
was meines Wissens so nicht die Regel ist.
Dieser Führerschein berechtigt also momentan nicht nur zum Führen der
DDR-Mopeds (die ja wohl trotz 60km/h laut Einigungsvertragsklausel auch mit der momentanen Klasse M gefahren werden dürfen), sondern zu
allem, was zwei Räder hat, zugelassen ist und 60km/h fährt.
Meine Frage ist: Wie wird dieser Sonderfall bei der Umschreibung nach neuen Regelungen berücksichtigt?
Und was muss man bei der Umschreibung noch beachten?
Habe da irgendwas bezüglich 12-Tonnern aufgeschnappt, was ich nicht ganz einordnen kann.
Danke.
griisu.