Simson Schwalbe mit FS Klasse 3 fahren ?
Verfasst: Di 16. Mai 2006, 18:32
Hallo allerseits,
ich habe mir vor kurzem eine Simson Schwalbe aus der ehemaligen DDR gekauft. Das Zweirad hat knappe 50 ccm und hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Leider finde ich nirgends eine rechtsverbindliche Auskunft, ob ich dieses Fahrzeug mit meinem 3er Führerschein fahren darf.
Gemäß Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der DDR mit nicht mehr als 50 ccm Hubraum und mit nicht mehr als 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO gleichgestellt, wenn sie bis spätestens 28.2.92 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Das bedeutet ja das diese mit Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen.
Meine Schwalbe wurde 1973 das erste mal in den Verkehr gebracht.
Das KBA meint, in erster Linie wäre das Straßenverkehrsamt zuständig. Würde das bedeuten, daß es dann abhängig von Straßenverkehrsamt bzw. Land unterschiedliche Regelungen gibt ??? Kann und will ich mir irgendwie nicht vorstellen.
Wer kann etwas Licht ins Dunkel bringen ???
Beste Grüße
Joachim
ich habe mir vor kurzem eine Simson Schwalbe aus der ehemaligen DDR gekauft. Das Zweirad hat knappe 50 ccm und hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Leider finde ich nirgends eine rechtsverbindliche Auskunft, ob ich dieses Fahrzeug mit meinem 3er Führerschein fahren darf.
Gemäß Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der DDR mit nicht mehr als 50 ccm Hubraum und mit nicht mehr als 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO gleichgestellt, wenn sie bis spätestens 28.2.92 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Das bedeutet ja das diese mit Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen.
Meine Schwalbe wurde 1973 das erste mal in den Verkehr gebracht.
Das KBA meint, in erster Linie wäre das Straßenverkehrsamt zuständig. Würde das bedeuten, daß es dann abhängig von Straßenverkehrsamt bzw. Land unterschiedliche Regelungen gibt ??? Kann und will ich mir irgendwie nicht vorstellen.
Wer kann etwas Licht ins Dunkel bringen ???
Beste Grüße
Joachim