Umstellung: alter Führerschein 1984 n. EU-Fahrerlaubnis

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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ulli
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Umstellung: alter Führerschein 1984 n. EU-Fahrerlaubnis

Beitrag von ulli » Sa 12. Aug 2006, 17:56

Hallo, ich habe meine Fahrerlaubnis im Dezember 1984 erworben. Im Führerschein wurde - wie bei vielen anderen auch - auf der Rückseite vermerkt: "Prüfung für Klasse 3 auf Kraftfahrzeug mit Getriebautomatik abgelegt". (Eine Einschränkung der Fahrerlaubnis auf Automatik ist nicht vermerkt - da ich Fahrstunden auf einem Schaltwagen hatte.)

Mir ist bekannt, dass ich hiermit in Deutschland auch Schaltwagen fahren darf.

:?: Wenn ich jetzt den EU-Führerschein beantrage, wird dann die Fahrerlaubnis auf Automatik im In- und Ausland eingeschränkt?

Viele Grüsse, Ulli

P.S. Das Forum ist klasse!

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » So 13. Aug 2006, 04:08

Durch den im Führerschein eingetragenen Hinweis ist die Fahrerlaubnis nicht beschränkt. Bei einem Umtausch in einen Karten-Führerschein kann daher die Schlüsselzahl 78 (Beschränkung auf Automatikfahrzeuge) nicht eingetragen werden! Da es für den Hinweis keine andere entsprechende Schlüsselzahl gibt, wird im Kartenführerschein auch nichts dergleichen eingetragen.

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