Umstellung: alter Führerschein 1984 n. EU-Fahrerlaubnis
Verfasst: Sa 12. Aug 2006, 17:56
Hallo, ich habe meine Fahrerlaubnis im Dezember 1984 erworben. Im Führerschein wurde - wie bei vielen anderen auch - auf der Rückseite vermerkt: "Prüfung für Klasse 3 auf Kraftfahrzeug mit Getriebautomatik abgelegt". (Eine Einschränkung der Fahrerlaubnis auf Automatik ist nicht vermerkt - da ich Fahrstunden auf einem Schaltwagen hatte.)
Mir ist bekannt, dass ich hiermit in Deutschland auch Schaltwagen fahren darf.
Wenn ich jetzt den EU-Führerschein beantrage, wird dann die Fahrerlaubnis auf Automatik im In- und Ausland eingeschränkt?
Viele Grüsse, Ulli
P.S. Das Forum ist klasse!
Mir ist bekannt, dass ich hiermit in Deutschland auch Schaltwagen fahren darf.

Viele Grüsse, Ulli
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