Führerscheinklasse beim Abschleppen

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Buddy111000
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Führerscheinklasse beim Abschleppen

Beitrag von Buddy111000 » Di 17. Okt 2006, 17:31

Folgende Frage:
Beim Abschleppen eines Fahrzeugs auf der Schleppachse eines Abschleppwagens ist welche Fahrerlaubnis erforderlich?

Bilde ich einen Zug mit mehr als drei Achsen oder kann ich als professioneller Abschleppunternehmer den Nothilfegedanhken geltend machen?

Darf ich mit diesem Zug auf die Autobahn?
Micha

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Mi 18. Okt 2006, 05:12

Beim Abschleppen wird, anders als beim Schleppen, kein Zug i. S. der fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften gebildet. Somit genügt für den Abschleppvorgang die Klasse des abschleppenden Kfz (§ 6 Abs. 1 letzter Satz FeV).

Beim Abschleppvorgang steht immer der Nothilfegedanke im Vordergrund, unabhängig davon, ob eine Privatperson das betriebsunfähige Fahrzeug abschleppt, oder ein professionelles Abschleppunternehmen.

Beim Abschleppen darf nicht auf die Autobahn aufgefahren werden (§ 15 a Abs. 2 StVO)! Ein Verstoß wird mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro geahndet (Tatbestandsnumme 115106 Bußgeldkatalog).

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Buddy111000
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Beitrag von Buddy111000 » Mi 18. Okt 2006, 20:18

Vielen Dank, die Antwort sieht gut aus, auf die gleichen Sachen bin ich auch gestoßen, ich war mir aber nicht ganz sicher.
Micha

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