Ohne FE Mofa fahren?
- Detlef*
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- Wohnort: Gifhorn
Ohne FE Mofa fahren?
Hallo,
ich gehe mal davon aus das mir die FE entzogen wird, Alkohol.
Warte noch auf meine BAK-Werte. Wo / wann bekomme ich diese?
Darf ich dann noch Mofa fahren bin Bj. 1962 und brauche daher keinen
Mofa-Führerschein.
ich gehe mal davon aus das mir die FE entzogen wird, Alkohol.
Warte noch auf meine BAK-Werte. Wo / wann bekomme ich diese?
Darf ich dann noch Mofa fahren bin Bj. 1962 und brauche daher keinen
Mofa-Führerschein.
- corneliusrufus
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Die BAK-Werte werden im Strafbefehl oder der Anklageschrift oder dem Bußgeldbescheid aufgeführt. Du kannst die Werte auch in ca. 2 bis 4 Wochen beim Polizeirevier erfragen; regelmäßig ist dafür persönliches Erscheinen erforderlich wegen des Datenschutzes. Ein OWi-Beschied oder ein Strafbefehl können mehrere Wochen bis Monate auf sich warten lassen.
Für eine Mofa wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Sondern eine Prüfbescheinigung oder bei Dir nichts, da Du unter das Altersprivileg fällst.
Allerdings könnte Dir auch dieses unter besonderen Umständen untersagt werden.
Wie viel Promille hast Du denn schätzweise?
Liebe Greet-Ings, Cornelius
Für eine Mofa wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Sondern eine Prüfbescheinigung oder bei Dir nichts, da Du unter das Altersprivileg fällst.
Allerdings könnte Dir auch dieses unter besonderen Umständen untersagt werden.
Wie viel Promille hast Du denn schätzweise?
Liebe Greet-Ings, Cornelius
- MorkvomOrk
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Da du vor dem 01.04.1965 geboren bist, darfst du trotz der Trunkenheitsfahrt auch ohne eine Mofa-Prüfbescheinigung solange weiter Mofas führen (vgl. § 76 Ziff. 3 FeV), bis dir dieses Recht von der Führerscheinstelle ggf. untersagt würde.Dies kommt aber in den Fällen des Führens eines Pkw unter Alkoholeinfluß nur in seltenen Fällen vor. Außerdem ginge einer Untersagung i. d. R. eine med.-psych. Untersuchung voran.
- Detlef*
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Danke für die Antworten.
Beim ersten Pusten, ca. 15 min nach dem letzten, hatte ich 1,5 dann Mund ausspülen da waren es noch 1,1.
Blutanmahme ca. 1h nach dem letzten.
Der letzte war allerdings 0,3 l Jägermeister. Angehalten ca. 500 m vor zu Hause. Hatte mir beim letzten gedacht, bis der wirkt bin ich zu Hause, waren ja nur 7 km. Der hat aber bis zur Blutabnahme sicherlich
schon gut reingehauen. Den Scheriffs habe ich bei der Kontrolle gesagt das ich gerade vor 10 Min ein Bier getrunken habe, hatte eine Fahne. Auf die Frage wieviel sonst noch sagte ich 3 Bier am Nachmittag. Die FE haben sie gleich behalten, bus zum Ergebnis der BAK sagten sie.
Beim ersten Pusten, ca. 15 min nach dem letzten, hatte ich 1,5 dann Mund ausspülen da waren es noch 1,1.
Blutanmahme ca. 1h nach dem letzten.
Der letzte war allerdings 0,3 l Jägermeister. Angehalten ca. 500 m vor zu Hause. Hatte mir beim letzten gedacht, bis der wirkt bin ich zu Hause, waren ja nur 7 km. Der hat aber bis zur Blutabnahme sicherlich
schon gut reingehauen. Den Scheriffs habe ich bei der Kontrolle gesagt das ich gerade vor 10 Min ein Bier getrunken habe, hatte eine Fahne. Auf die Frage wieviel sonst noch sagte ich 3 Bier am Nachmittag. Die FE haben sie gleich behalten, bus zum Ergebnis der BAK sagten sie.
- Paula
- Aktiver Benutzer
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- Registriert: Fr 6. Apr 2007, 00:55
das gleiche Problem
Hallo Detlef,
wir haben bei uns in der Familie das gleiche Problem (Führerscheinentzug wegen Allohol)
Ich habe heute auf der Führerscheinstelle unseres Landratsamts angerufen und die haben mir klar gesagt: ja, man darf Mofa fahren, wenn der Führerschein entzogen wurde und man vor 1965 geboren wurde.
wir haben bei uns in der Familie das gleiche Problem (Führerscheinentzug wegen Allohol)

Ich habe heute auf der Führerscheinstelle unseres Landratsamts angerufen und die haben mir klar gesagt: ja, man darf Mofa fahren, wenn der Führerschein entzogen wurde und man vor 1965 geboren wurde.
- MorkvomOrk
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Re: das gleiche Problem
Wie bereits oben ausgeführt lautet der konkrete Stichtag: 01. April 1965.Paula hat geschrieben: ja, man darf Mofa fahren, wenn der Führerschein entzogen wurde und man vor 1965 geboren wurde.
Wer vor diesem Datum geboren ist, benötigt zum Führen eines Mofas keine Prüfbescheinigung.
- Paula
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Re: das gleiche Problem
Genau *zustimm* - ich war mal wieder oberflächlichMorkvomOrk hat geschrieben:Wie bereits oben ausgeführt lautet der konkrete Stichtag: 01. April 1965.Paula hat geschrieben: ja, man darf Mofa fahren, wenn der Führerschein entzogen wurde und man vor 1965 geboren wurde.
Wer vor diesem Datum geboren ist, benötigt zum Führen eines Mofas keine Prüfbescheinigung.


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