Hallo,
vielleicht hilft mir hier jemand meine Frage zu beantworten.
Ein "DDR Führerschein", ausgestellt im Jahr 1982 , er beinhaltet die Klassen "A,B,C,E,M,T" , aber Inhaber ist über 50 Jahre alt.
Kann mir jemand sagen ob Fahrzeuge wenigstens noch bis 7,5t oder nur bis 3,5t gefahren werden dürfen ?
Denn bis jetzt habe ich viele verschiedene Meinungen als Antwort bekommen, es scheint wohl die Zulassungsbehörde selber nicht so richtig zu wissen, denn da habe ich auch schon verschiedenes gehört.
Ich würde mich über Hilfe freuen,
Gruß von juergen
DDR Führerschein und Inhaber über 50 Jahre alt
- juergen649
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Hier ist § 76 Nr. 9 Fahrerlaubnisverorndung entsprechend anzuwenden:
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV76.htm
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV76.htm
Fahrzeuge/Kombinationen der Klassen C1 und C1E dürfen aber weiterhin gefahren werden: das heißt Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen sind zulässig, und bei Anzängern muss weiterhin erfüllt sein:Wird die bis zum 31. Dezember 1998 erteilte Fahrerlaubnis nicht umgestellt, darf der Inhaber ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der Klassen C oder CE mehr führen.
bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen;
- juergen649
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Wichtig ist natürlich auch die Aussage, dass bei einer Umstellung die Klassen C1 und C1E nicht befristet werden. Diese Rechtslage gilt aber auch vor einer Umstellung, wobei zu beachten ist (das betrifft Dich aber ja nicht), dass die alte Klasse 3 auf 3-achsige Züge beschränkt ist.
Wenn man die Klassen CE und BE nach DDR-Recht hat, dann sind die darin enthaltenen Klassen C1 und C1E jedenfalls unbeschränkt gültig.
Wenn man die Klassen CE und BE nach DDR-Recht hat, dann sind die darin enthaltenen Klassen C1 und C1E jedenfalls unbeschränkt gültig.
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