CZFS mit deutschen Wohnsitz
Verfasst: Sa 5. Jul 2008, 17:32
Hallo!
Ich bin neu hier und habe Eure Beiträge gespannt gelesen. Seit Tagen Sammel ich Informationen zum Theme EUGU26.06.08.
Auch meine CZFS macht schon Panik. Ich hoffe, das ich bald das Wissen habe, um richtig zu handeln.
Die FS die mit Herrn DR. Säftel zusammenarbeitet hat hierzu folgendes ins Net gestellt.
Erstmal das wichtigste.
Zitat:
Dritten EU-Führerscheinrichtlinie
zu finden. In Kraft getreten ist die Richtlinie am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Kernaussagen lauten:
„Vor dem Beginn der Anwendung dieser Richtlinie erteilte oder erworbene Fahrerlaubnisse sollen unberührt bleiben.“
„Die von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.“
„Eine bis 6 Jahre nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgend einer Weise eingeschränkt werden.“
Auf gut Deutsch heißt das:
Bis zum Jahr 2012 bleibt alles beim alten, nämlich:
1. Bestandsschutz für Inhaber von EU-Führerscheinen.
2. Rechtssicherheit für Neuerwerber in den nächsten 6 Jahren.
Hiernach zu urteilen, müßen FS akzeptiert werden.Fakt ist doch das sich die beiden EUGHUrteile etwas widersprechen.
In dieser Hinsicht lasse ich mich gerne von Euch belehren, ich will nur wissen was los ist??? [INDENT]„Eine bis 6 Jahre nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgend einer Weise eingeschränkt werden.“ [INDENT]
Auf gut Deutsch heißt das:
Bis zum Jahr 2012 bleibt alles beim alten, nämlich:
[/INDENT]
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Ich bin neu hier und habe Eure Beiträge gespannt gelesen. Seit Tagen Sammel ich Informationen zum Theme EUGU26.06.08.
Auch meine CZFS macht schon Panik. Ich hoffe, das ich bald das Wissen habe, um richtig zu handeln.
Die FS die mit Herrn DR. Säftel zusammenarbeitet hat hierzu folgendes ins Net gestellt.
Erstmal das wichtigste.
Zitat:
Dritten EU-Führerscheinrichtlinie
zu finden. In Kraft getreten ist die Richtlinie am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Kernaussagen lauten:
„Vor dem Beginn der Anwendung dieser Richtlinie erteilte oder erworbene Fahrerlaubnisse sollen unberührt bleiben.“
„Die von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.“
„Eine bis 6 Jahre nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgend einer Weise eingeschränkt werden.“
Auf gut Deutsch heißt das:
Bis zum Jahr 2012 bleibt alles beim alten, nämlich:
1. Bestandsschutz für Inhaber von EU-Führerscheinen.
2. Rechtssicherheit für Neuerwerber in den nächsten 6 Jahren.
Hiernach zu urteilen, müßen FS akzeptiert werden.Fakt ist doch das sich die beiden EUGHUrteile etwas widersprechen.
In dieser Hinsicht lasse ich mich gerne von Euch belehren, ich will nur wissen was los ist??? [INDENT]„Eine bis 6 Jahre nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgend einer Weise eingeschränkt werden.“ [INDENT]
Auf gut Deutsch heißt das:
Bis zum Jahr 2012 bleibt alles beim alten, nämlich:
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