welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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jensl669
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von jensl669 » So 17. Aug 2008, 20:04
elaphe hat geschrieben:Ist das "fahren ohne Fahrerlaubnis"
Ja
elaphe hat geschrieben:Und mit welchen Konsquenzen müsste ich als Halter und Beifahrer rechnen?
15-30 Tagessätze Geldstrafe und 6 Punkte. Und zwar sowohl für die Fahrerin als auch für dich.
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corneliusrufus
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von corneliusrufus » Mo 18. Aug 2008, 10:11
Bei Wiederholung wäre auch das Wohnmobil einziehbar. Würde bereits bei der ersten Tat ein Vorsatz nachgewiesen werden, wird die Strafe deutlich erhöht.
Wenn Dich die Strafe nicht schreckt, dann kannst Du diese in deren Höhe ja auch in den Erwerb des entsprechenden Fahrerlaubnis für Deine Freundin investieren.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
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charly68
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von charly68 » Sa 23. Aug 2008, 21:33
elaphe hat geschrieben:
Wie lange dauert es denn diesen 7,5to Schein zu machen?(Ich weiss nichtmal die Bezeichnung dafür)
Deine Freundin braucht die Klasse C1 und die Dauer hängt davon ab wieviel Fahrstunden sie insgesamt benötigt bzw. wie zügig der Theorieunterreicht abgewickelt werden kann.
Auf Anfang Oktober dürfte es meiner Ansicht nach ziemlich knapp werden.
LG
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jensl669
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von jensl669 » Sa 23. Aug 2008, 22:15
Das größte Hemmnis dürfte es wohl sein, eine Fahrschule zu finden welche die Ausbildung der Klasse C1 durchführt.
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charly68
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von charly68 » So 24. Aug 2008, 09:23
elaphe hat geschrieben:
Theorieunterricht trotz Pkw-FS ?
Ja, klaro insgesamt 12 Doppelstunden.
6 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden Zusatzstoff
Ist ja schließlich eine eigene Führerscheinklasse.
Ich kanns nicht verstehen, daß man Wohnmobile über 3,5 to nicht in der Klasse B belassen hat.
Dafür könnte man ja in Verbindung mit der Klasse B(E) eine gesonderte Höchstgrenze (zGG) für Wohnmobile definieren, denn ein PKW-Gespann mit gesamt 5 to lässt sich mit Sicherheit schwieriger fahren als ein Wohnmobil mit 5 Tonnen.
LG
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MRS
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von MRS » Mo 8. Sep 2008, 18:22
charly68 hat geschrieben:
Ich kanns nicht verstehen, daß man Wohnmobile über 3,5 to nicht in der Klasse B belassen hat.
Dafür könnte man ja in Verbindung mit der Klasse B(E) eine gesonderte Höchstgrenze (zGG) für Wohnmobile definieren, denn ein PKW-Gespann mit gesamt 5 to lässt sich mit Sicherheit schwieriger fahren als ein Wohnmobil mit 5 Tonnen.
LG
Auch wenn ich selbst kein Camper bin, so würde ich eine diesbezügliche Ausnahme von der 3.500 kg-Grenze für Wohnmobile auch begrüßen, aber offensichtlich hatten die Wohnmobilhersteller/-benutzer in Europa keine (ausreichend große) Lobby.
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