WoMo >3,5 to aber keinen Schein

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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charly68
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Beitrag von charly68 » Di 9. Sep 2008, 14:24

Ich stelle mir das so vor:

Klasse B ganz normal bis 3,5 Tonnen

mit Klasse BE auch Wohnmobile bis 7,5 Tonnen, da ja mit BE auch Gespanne mit bis zu 8,25 Tonnen zGG gefahren werden können sofern Zugfahrzeug und Hänger vom Gewicht her passen.

LG

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Fr 19. Sep 2008, 10:48

Ich persönlich begrüsse die Regelungen des neuen Fahrerlaubnisrechts in Bezug auf die 7,5 Tonner. Ich möchte so manchen Altinhaber der Klasse 3 nicht mit einem solchen "Geschoss" in der Innenstadt erleben. So ein Fahrzeug und sei es ein Wohnmobil in dieser Größe steuert sich anders als ein PKW bis 3,5 Tonnen und wenn man dann keine Ausbildung auf solchen Fahrzeugen genossen hat, kann es schnell brenzlig werden.

Gruß
M.Thöle

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Beitrag von M.Thöle » Mo 22. Sep 2008, 06:21

Naja ÜBERLADUNG = Illegal, ganz zu schweigen von der Ladungssicherung. Also brauchen wir darüber nicht diskutieren oder?

Es ging in meiner Antwort auch eher darum, dass ich persönlich gegen eine Zulassung von WoMo bis 7,5 t mit der Klasse BE bin. Weil diese Fahrzeuge sich aufgrund ihrer Größe einfach anders fahren, als z.B. ein PKW und auch anders als ein PKW mit Anhänger. Auf freier Strecke mag das ja alles kein Problem sein, aber das Straßennetz besteht nunmal nicht nur aus freier Strecke. Sondern auch engen Innenstädten und da sind m.E. viele PKW-Fahrer dann ohne entsprechende Zusatzausbildung mit so einem Fahrzeug einfach überfordert. Darüber hinaus bringt einem die Klasse BE dann gar nix, weil es eine Anhängerklasse ist. Hier geht es aber schlichtweg um Zugfahrzeuge. Und wer mal einen 7,5 Tonner gefahren hat wird mir beipflichten, dass dieser sich anders steuert als ein PKW mit Anhänger. Das ist wie mit den Äpfeln und den Birnen.... die sind auch nicht miteinander zu vergleichen.

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Beitrag von M.Thöle » Mo 22. Sep 2008, 19:19

Fast jedes der neuen (3,5t) Mobile hat eine Länge um 7m.
Die kann (darf) jeder 18-jährige fahren.
Mein Mobil ist gerade mal 85cm!!! länger.
Also wo soll da der Unterschied sein ?
Im Gewicht, welches sich ebenfalls auf die Fahreigenschaften auswirkt.
Ich persönlich finde PKW mit Wohnwagen hintendran bräuchten eine Zusatzausbildung :p
Haben sie. Nennt sich BE. ;)

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Beitrag von charly68 » Mo 22. Sep 2008, 22:03

M.Thöle hat geschrieben: Haben sie. Nennt sich BE. ;)
Man braucht nicht unbedingt die Klasse BE um einen Wohnwagen ziehen zu dürfen.

Wenn der Wohnwagen (zGM) nicht schwerer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist und dabei als Gespann auch nicht die 3,5 to überschritten werden, dann reicht die Klasse B.

LG

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Beitrag von M.Thöle » Di 23. Sep 2008, 06:23

Alles richtig Charly. Aber ich denke mal, dass Elaphe doch schon eher ausgewachsene Gespanne meinte. Die Regelung, die du ansprichst ist ja extra so ausgelegt, dass das Gewicht des Zugfahrzeuges und das Gewicht des Anhänger in einem Verhältnis stehen, dass du den Anhängers kaum merkst. Wir haben so einen Kleinanhänger in der Familie und den merkt man, selbst wenn er beladen ist, nicht hinter dem PKW. Wohnen möcht' ich aber nicht drin... *quetsch* ;)

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Beitrag von charly68 » Di 23. Sep 2008, 08:42

M.Thöle hat geschrieben:Die Regelung, die du ansprichst ist ja extra so ausgelegt, dass das Gewicht des Zugfahrzeuges und das Gewicht des Anhänger in einem Verhältnis stehen, dass du den Anhängers kaum merkst.
Einen Wohnwagen z. B. HymerNova SL 435 spürst Du aufgrund seiner Bauweise hinten sehr wohl. Und den kannst Du noch mit Klasse B und einem Golf ziehen.

Die Kleinanhänger (750 kg zGM ohne Aufbau) merkt man nicht. Da geb ich Dir recht.

LG

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Beitrag von M.Thöle » Di 23. Sep 2008, 12:27

*nachschau* OK. Hast Recht. DEN merkt man sicher. Hat hinter nem Golf warscheinlich nen Windwiederstand wie ein Schrank mit offenen Türen. :)

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