Huhu
Um es kurz zu machen. Ich habe mir beim kba eine Auskunft aus meinem Fahreignungsregister zusenden lassen. Grund : Jugendsünden . Was ich noch erwähnen möchte ich habe noch keinen Führerschein.
Nun steht dort als "Maßnahme" : unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis.
Desweiteren "Grund der Maßnahme" : Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.
Das Tilgungsdatum wäre der 20.12.2025 und laut Schreiben besteht auch keine Überliegefrist.
Habe auch keine Punkte im Register
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe auf mehreren Seiten gelesen das eine MPU bei "unanfechtbare Versagung" nicht angeordnet werden kann, da die Straftaten dazu getilgt sind. Aber in welchem Gesetz steht das?? Einige sind auch der Meinung das es eine MPU geben muss. Aber ich würde mich über Antworten von denen freuen die sich sicher sind das es in dem Fall zu keiner MPU kommen muss. Bitte mit Links oder Paragraphen
Ich danke euch schonmal im Voraus
Unanfechtbare Versagung
-
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 1
- Registriert: Mi 1. Jun 2022, 15:27
- Hartmut
- Forums-Methusalem
- Beiträge: 4614
- Registriert: Di 23. Jul 2002, 06:53
- Wohnort: Rh.-Pfalz
Re: Unanfechtbare Versagung
Für die Anordnung eines Gutachtens muss es ja einen Grund gegeben haben und wann erfolgte die Versagung?
- Tigger
- Einsteiger
- Beiträge: 252
- Registriert: Di 15. Mai 2012, 14:27
- Wohnort: Hessen
Re: Unanfechtbare Versagung
Hallo,
mach einen Termin bei deiner Führerscheinstelle mit dem Anliegen, dass Du in deine Fahrerlaubnisakte sehen möchtest. Dann weißt Du schon mal, was für Vorgänge ect. sich dort befinden. Frage den Sachbearbeiter/in wie das genau mit der Tilgung ist und warum Du ggf. noch eine MPU machen musst ect. Lass es Dir erklären. Nur soviel, ist eine korrekte Verfügung ergangen, so ist diese bis zum Eintritt der Tilgung grundsätzlich verwertbar.
mach einen Termin bei deiner Führerscheinstelle mit dem Anliegen, dass Du in deine Fahrerlaubnisakte sehen möchtest. Dann weißt Du schon mal, was für Vorgänge ect. sich dort befinden. Frage den Sachbearbeiter/in wie das genau mit der Tilgung ist und warum Du ggf. noch eine MPU machen musst ect. Lass es Dir erklären. Nur soviel, ist eine korrekte Verfügung ergangen, so ist diese bis zum Eintritt der Tilgung grundsätzlich verwertbar.
-
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 1
- Registriert: Fr 7. Okt 2022, 11:11
Re: Unanfechtbare Versagung
Hallo wie war denn das Ergebnis? Wird noch eine Mpu gefordert?Eleysa9876 hat geschrieben: ↑Mi 1. Jun 2022, 15:44Huhu
Um es kurz zu machen. Ich habe mir beim kba eine Auskunft aus meinem Fahreignungsregister zusenden lassen. Grund : Jugendsünden . Was ich noch erwähnen möchte ich habe noch keinen Führerschein.
Nun steht dort als "Maßnahme" : unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis.
Desweiteren "Grund der Maßnahme" : Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.
Das Tilgungsdatum wäre der 20.12.2025 und laut Schreiben besteht auch keine Überliegefrist.
Habe auch keine Punkte im Register
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe auf mehreren Seiten gelesen das eine MPU bei "unanfechtbare Versagung" nicht angeordnet werden kann, da die Straftaten dazu getilgt sind. Aber in welchem Gesetz steht das?? Einige sind auch der Meinung das es eine MPU geben muss. Aber ich würde mich über Antworten von denen freuen die sich sicher sind das es in dem Fall zu keiner MPU kommen muss. Bitte mit Links oder Paragraphen
Ich danke euch schonmal im Voraus
-
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 1
- Registriert: Fr 25. Okt 2024, 13:55
Re: Unanfechtbare Versagung
Genau, ich würde auch gerne wissen, wie das ausgegangen istHamburger hat geschrieben: ↑Fr 7. Okt 2022, 11:14Hallo wie war denn das Ergebnis? Wird noch eine Mpu gefordert?Eleysa9876 hat geschrieben: ↑Mi 1. Jun 2022, 15:44Huhu
Um es kurz zu machen. Ich habe mir beim kba eine Auskunft aus meinem Fahreignungsregister zusenden lassen. Grund : Jugendsünden . Was ich noch erwähnen möchte ich habe noch keinen Führerschein.
Nun steht dort als "Maßnahme" : unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis.
Desweiteren "Grund der Maßnahme" : Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.
Das Tilgungsdatum wäre der 20.12.2025 und laut Schreiben besteht auch keine Überliegefrist.
Habe auch keine Punkte im Register
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe auf mehreren Seiten gelesen das eine MPU bei "unanfechtbare Versagung" nicht angeordnet werden kann, da die Straftaten dazu getilgt sind. Aber in welchem Gesetz steht das?? Einige sind auch der Meinung das es eine MPU geben muss. Aber ich würde mich über Antworten von denen freuen die sich sicher sind das es in dem Fall zu keiner MPU kommen muss. Bitte mit Links oder Paragraphen
Ich danke euch schonmal im Voraus
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast