Unanfechtbare Versagung

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Eleysa9876
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Unanfechtbare Versagung

Beitrag von Eleysa9876 » Mi 1. Jun 2022, 15:44

Huhu 🙋‍♀️

Um es kurz zu machen. Ich habe mir beim kba eine Auskunft aus meinem Fahreignungsregister zusenden lassen. Grund : Jugendsünden . Was ich noch erwähnen möchte ich habe noch keinen Führerschein.
Nun steht dort als "Maßnahme" : unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis.
Desweiteren "Grund der Maßnahme" : Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.
Das Tilgungsdatum wäre der 20.12.2025 und laut Schreiben besteht auch keine Überliegefrist.
Habe auch keine Punkte im Register
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe auf mehreren Seiten gelesen das eine MPU bei "unanfechtbare Versagung" nicht angeordnet werden kann, da die Straftaten dazu getilgt sind. Aber in welchem Gesetz steht das?? Einige sind auch der Meinung das es eine MPU geben muss. Aber ich würde mich über Antworten von denen freuen die sich sicher sind das es in dem Fall zu keiner MPU kommen muss. Bitte mit Links oder Paragraphen 😅

Ich danke euch schonmal im Voraus 👋

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Hartmut
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Re: Unanfechtbare Versagung

Beitrag von Hartmut » Do 2. Jun 2022, 12:39

Für die Anordnung eines Gutachtens muss es ja einen Grund gegeben haben und wann erfolgte die Versagung?

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Tigger
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Re: Unanfechtbare Versagung

Beitrag von Tigger » Fr 3. Jun 2022, 08:20

Hallo,
mach einen Termin bei deiner Führerscheinstelle mit dem Anliegen, dass Du in deine Fahrerlaubnisakte sehen möchtest. Dann weißt Du schon mal, was für Vorgänge ect. sich dort befinden. Frage den Sachbearbeiter/in wie das genau mit der Tilgung ist und warum Du ggf. noch eine MPU machen musst ect. Lass es Dir erklären. Nur soviel, ist eine korrekte Verfügung ergangen, so ist diese bis zum Eintritt der Tilgung grundsätzlich verwertbar.

Hamburger
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Re: Unanfechtbare Versagung

Beitrag von Hamburger » Fr 7. Okt 2022, 11:14

Eleysa9876 hat geschrieben:
Mi 1. Jun 2022, 15:44
Huhu 🙋‍♀️

Um es kurz zu machen. Ich habe mir beim kba eine Auskunft aus meinem Fahreignungsregister zusenden lassen. Grund : Jugendsünden . Was ich noch erwähnen möchte ich habe noch keinen Führerschein.
Nun steht dort als "Maßnahme" : unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis.
Desweiteren "Grund der Maßnahme" : Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.
Das Tilgungsdatum wäre der 20.12.2025 und laut Schreiben besteht auch keine Überliegefrist.
Habe auch keine Punkte im Register
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe auf mehreren Seiten gelesen das eine MPU bei "unanfechtbare Versagung" nicht angeordnet werden kann, da die Straftaten dazu getilgt sind. Aber in welchem Gesetz steht das?? Einige sind auch der Meinung das es eine MPU geben muss. Aber ich würde mich über Antworten von denen freuen die sich sicher sind das es in dem Fall zu keiner MPU kommen muss. Bitte mit Links oder Paragraphen 😅

Ich danke euch schonmal im Voraus 👋
Hallo wie war denn das Ergebnis? Wird noch eine Mpu gefordert?

BradleySherman
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Re: Unanfechtbare Versagung

Beitrag von BradleySherman » Di 29. Okt 2024, 11:58

Hamburger hat geschrieben:
Fr 7. Okt 2022, 11:14
Eleysa9876 hat geschrieben:
Mi 1. Jun 2022, 15:44
Huhu 🙋‍♀️

Um es kurz zu machen. Ich habe mir beim kba eine Auskunft aus meinem Fahreignungsregister zusenden lassen. Grund : Jugendsünden . Was ich noch erwähnen möchte ich habe noch keinen Führerschein.
Nun steht dort als "Maßnahme" : unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis.
Desweiteren "Grund der Maßnahme" : Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.
Das Tilgungsdatum wäre der 20.12.2025 und laut Schreiben besteht auch keine Überliegefrist.
Habe auch keine Punkte im Register
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe auf mehreren Seiten gelesen das eine MPU bei "unanfechtbare Versagung" nicht angeordnet werden kann, da die Straftaten dazu getilgt sind. Aber in welchem Gesetz steht das?? Einige sind auch der Meinung das es eine MPU geben muss. Aber ich würde mich über Antworten von denen freuen die sich sicher sind das es in dem Fall zu keiner MPU kommen muss. Bitte mit Links oder Paragraphen 😅

Ich danke euch schonmal im Voraus 👋
Hallo wie war denn das Ergebnis? Wird noch eine Mpu gefordert?
Genau, ich würde auch gerne wissen, wie das ausgegangen ist ;)

iseeku
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Re: Unanfechtbare Versagung

Beitrag von iseeku » Sa 17. Jan 2026, 19:45

Nur kurz zur Info:

Egal,ob unanfechtbar, irgendwann verjährt der Anlass der MPU und sie können diese nicht mehr anfordern abzulegen bei Antrag auf Neuerteilung FS nach max. 15 Jahren. Die Anordnung einer MPU selbst kann nicht verjähren. Nur sie wird nach Verjährung nicht mehr einzufordern sein.
Nur eine Straftat mit 3 Punkten im FAER (Alkohol, Drogen, Verkehrsunfall deswegen) verjährt nach 10 Jahren (weniger Punkte, kürzere Verjährung).
Wurde eine Sperrfrist zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren verhängt, nach der erst eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden kann, kommt die zu den 10 Jahren hinzu.

Spätestens nach 15 ist also alles gelöscht (vorausgesetzt, innerhalb der Fristen wurde keine Verstoß nach Stvzo begangen).
Beantragt man zu früh eine neue Fahrerlaubnis, also vor Verjährungs plus Sperrfrist, würgen sie dir die MPU wieder rein, da die weiter fortbesteht.

Also Auskunft aus dem FAER beim KBA einholen (online), da stehen Datumsangaben drin, so dass Du die Verjährung exakt berechnen kannst.

Wenn die MPU erstmal gefordert wird, wirst Du sie nicht mehr los - ausser eben durch Verjährung der zugrunde liegenden Vorwürfe.

VGr. iseeku

iseeku
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Re: Unanfechtbare Versagung

Beitrag von iseeku » Sa 17. Jan 2026, 20:03

Hier ist ein Beispiel:

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprech ... fforderung

Die fordern ihm immer wieder auf, eine MPU zu machen, wg Zweifel an der Fahreignung. Der Beklagte sagte, mach ich nicht, ist doch uralt. Aber: es wird zwei mal darauf hingewiesen, dass

"Angesichts der noch nicht abgelaufenen Tilgungsfristen nach § 29 des Straßenverkehrs-Gesetzes ( StVG ) könne sich der Kläger nicht darauf berufen, dass seine Verkehrsverstöße bereits mehrere Jahre zurücklägen."

Gemeint ist die Verjährung. Wäre diese eingetreten, hätte der Beklagte FS Klasse B beantragen können ohne MPU zu machen.

Man darf in DE niemanden unendlich was vorwerfen. 15 jahre muss man stillhalten bei argen Verstößen, aber dann ist Ruhe. Im Iran hätte sie dafür die Hände abgehackt.

Nur solange die MPU gfordert wird ohne dass verjährt war, muss man die machen. Macht man das nicht, wird die Erteilung unanfechtbar versagt.

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