Hinweise auf eventuelle Wartungsarbeiten, weshalb das Forum dann in dem jeweiligem Fall nicht zur Verfügung steht.
-
Eleysa9876
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 1
- Registriert: Mi 1. Jun 2022, 15:27
Beitrag
von Eleysa9876 » Mi 1. Jun 2022, 15:44
Huhu
Um es kurz zu machen. Ich habe mir beim kba eine Auskunft aus meinem Fahreignungsregister zusenden lassen. Grund : Jugendsünden . Was ich noch erwähnen möchte ich habe noch keinen Führerschein.
Nun steht dort als "Maßnahme" : unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis.
Desweiteren "Grund der Maßnahme" : Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.
Das Tilgungsdatum wäre der 20.12.2025 und laut Schreiben besteht auch keine Überliegefrist.
Habe auch keine Punkte im Register
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe auf mehreren Seiten gelesen das eine MPU bei "unanfechtbare Versagung" nicht angeordnet werden kann, da die Straftaten dazu getilgt sind. Aber in welchem Gesetz steht das?? Einige sind auch der Meinung das es eine MPU geben muss. Aber ich würde mich über Antworten von denen freuen die sich sicher sind das es in dem Fall zu keiner MPU kommen muss. Bitte mit Links oder Paragraphen
Ich danke euch schonmal im Voraus

-
Hartmut
- Forums-Methusalem
- Beiträge: 4656
- Registriert: Di 23. Jul 2002, 06:53
- Wohnort: Rh.-Pfalz
Beitrag
von Hartmut » Do 2. Jun 2022, 12:39
Für die Anordnung eines Gutachtens muss es ja einen Grund gegeben haben und wann erfolgte die Versagung?
-
Tigger
- Einsteiger
- Beiträge: 287
- Registriert: Di 15. Mai 2012, 14:27
- Wohnort: Hessen
Beitrag
von Tigger » Fr 3. Jun 2022, 08:20
Hallo,
mach einen Termin bei deiner Führerscheinstelle mit dem Anliegen, dass Du in deine Fahrerlaubnisakte sehen möchtest. Dann weißt Du schon mal, was für Vorgänge ect. sich dort befinden. Frage den Sachbearbeiter/in wie das genau mit der Tilgung ist und warum Du ggf. noch eine MPU machen musst ect. Lass es Dir erklären. Nur soviel, ist eine korrekte Verfügung ergangen, so ist diese bis zum Eintritt der Tilgung grundsätzlich verwertbar.
-
Hamburger
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 1
- Registriert: Fr 7. Okt 2022, 11:11
Beitrag
von Hamburger » Fr 7. Okt 2022, 11:14
Eleysa9876 hat geschrieben: ↑Mi 1. Jun 2022, 15:44
Huhu
Um es kurz zu machen. Ich habe mir beim kba eine Auskunft aus meinem Fahreignungsregister zusenden lassen. Grund : Jugendsünden . Was ich noch erwähnen möchte ich habe noch keinen Führerschein.
Nun steht dort als "Maßnahme" : unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis.
Desweiteren "Grund der Maßnahme" : Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.
Das Tilgungsdatum wäre der 20.12.2025 und laut Schreiben besteht auch keine Überliegefrist.
Habe auch keine Punkte im Register
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe auf mehreren Seiten gelesen das eine MPU bei "unanfechtbare Versagung" nicht angeordnet werden kann, da die Straftaten dazu getilgt sind. Aber in welchem Gesetz steht das?? Einige sind auch der Meinung das es eine MPU geben muss. Aber ich würde mich über Antworten von denen freuen die sich sicher sind das es in dem Fall zu keiner MPU kommen muss. Bitte mit Links oder Paragraphen
Ich danke euch schonmal im Voraus
Hallo wie war denn das Ergebnis? Wird noch eine Mpu gefordert?
-
BradleySherman
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 1
- Registriert: Fr 25. Okt 2024, 13:55
Beitrag
von BradleySherman » Di 29. Okt 2024, 11:58
Hamburger hat geschrieben: ↑Fr 7. Okt 2022, 11:14
Eleysa9876 hat geschrieben: ↑Mi 1. Jun 2022, 15:44
Huhu
Um es kurz zu machen. Ich habe mir beim kba eine Auskunft aus meinem Fahreignungsregister zusenden lassen. Grund : Jugendsünden . Was ich noch erwähnen möchte ich habe noch keinen Führerschein.
Nun steht dort als "Maßnahme" : unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis.
Desweiteren "Grund der Maßnahme" : Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.
Das Tilgungsdatum wäre der 20.12.2025 und laut Schreiben besteht auch keine Überliegefrist.
Habe auch keine Punkte im Register
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe auf mehreren Seiten gelesen das eine MPU bei "unanfechtbare Versagung" nicht angeordnet werden kann, da die Straftaten dazu getilgt sind. Aber in welchem Gesetz steht das?? Einige sind auch der Meinung das es eine MPU geben muss. Aber ich würde mich über Antworten von denen freuen die sich sicher sind das es in dem Fall zu keiner MPU kommen muss. Bitte mit Links oder Paragraphen
Ich danke euch schonmal im Voraus
Hallo wie war denn das Ergebnis? Wird noch eine Mpu gefordert?
Genau, ich würde auch gerne wissen, wie das ausgegangen ist

-
iseeku
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 1
- Registriert: Sa 17. Jan 2026, 19:34
Beitrag
von iseeku » Sa 17. Jan 2026, 19:45
Nur kurz zur Info:
Die Anordnung der MPU kann nicht verjähren.
Nur eine Straftat mit 3 Punkten im FAER verjährt nach 10 Jahren (weniger Punkte, kürzere Verjährung).
Wurde eine Sperrfrist zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren verhängt, nach der erst eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden kann, kommt die zu den 10 Jahren hinzu.
Spätestens nach 15 ist also alles gelöscht (vorausgesetzt, innerhalb der Fristen wurde keine Verstoß nach Stvzo begangen).
Beantragt man zu früh eine neue Fahrerlaubnis, also vor Verjährungs plus Sperrfrist, würgen sie dir die MPU wieder rein, da die weiter fortbesteht.
Also Auskunft aus dem FAER beim KBA einholen (online), da stehen also Datumsangaben drin, so dass Du die Verjährung exakt berechnen kannst.
VGr. iseeku
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast