Unanfechtbare Versagung

Hinweise auf eventuelle Wartungsarbeiten, weshalb das Forum dann in dem jeweiligem Fall nicht zur Verfügung steht.
Antworten
Eleysa9876
Aktiver Benutzer
Beiträge: 1
Registriert: Mi 1. Jun 2022, 15:27

Unanfechtbare Versagung

Beitrag von Eleysa9876 » Mi 1. Jun 2022, 15:44

Huhu 🙋‍♀️

Um es kurz zu machen. Ich habe mir beim kba eine Auskunft aus meinem Fahreignungsregister zusenden lassen. Grund : Jugendsünden . Was ich noch erwähnen möchte ich habe noch keinen Führerschein.
Nun steht dort als "Maßnahme" : unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis.
Desweiteren "Grund der Maßnahme" : Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.
Das Tilgungsdatum wäre der 20.12.2025 und laut Schreiben besteht auch keine Überliegefrist.
Habe auch keine Punkte im Register
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe auf mehreren Seiten gelesen das eine MPU bei "unanfechtbare Versagung" nicht angeordnet werden kann, da die Straftaten dazu getilgt sind. Aber in welchem Gesetz steht das?? Einige sind auch der Meinung das es eine MPU geben muss. Aber ich würde mich über Antworten von denen freuen die sich sicher sind das es in dem Fall zu keiner MPU kommen muss. Bitte mit Links oder Paragraphen 😅

Ich danke euch schonmal im Voraus 👋

Benutzeravatar
Hartmut
Forums-Methusalem
Beiträge: 4656
Registriert: Di 23. Jul 2002, 06:53
Wohnort: Rh.-Pfalz

Re: Unanfechtbare Versagung

Beitrag von Hartmut » Do 2. Jun 2022, 12:39

Für die Anordnung eines Gutachtens muss es ja einen Grund gegeben haben und wann erfolgte die Versagung?

Benutzeravatar
Tigger
Einsteiger
Beiträge: 287
Registriert: Di 15. Mai 2012, 14:27
Wohnort: Hessen

Re: Unanfechtbare Versagung

Beitrag von Tigger » Fr 3. Jun 2022, 08:20

Hallo,
mach einen Termin bei deiner Führerscheinstelle mit dem Anliegen, dass Du in deine Fahrerlaubnisakte sehen möchtest. Dann weißt Du schon mal, was für Vorgänge ect. sich dort befinden. Frage den Sachbearbeiter/in wie das genau mit der Tilgung ist und warum Du ggf. noch eine MPU machen musst ect. Lass es Dir erklären. Nur soviel, ist eine korrekte Verfügung ergangen, so ist diese bis zum Eintritt der Tilgung grundsätzlich verwertbar.

Hamburger
Aktiver Benutzer
Beiträge: 1
Registriert: Fr 7. Okt 2022, 11:11

Re: Unanfechtbare Versagung

Beitrag von Hamburger » Fr 7. Okt 2022, 11:14

Eleysa9876 hat geschrieben:
Mi 1. Jun 2022, 15:44
Huhu 🙋‍♀️

Um es kurz zu machen. Ich habe mir beim kba eine Auskunft aus meinem Fahreignungsregister zusenden lassen. Grund : Jugendsünden . Was ich noch erwähnen möchte ich habe noch keinen Führerschein.
Nun steht dort als "Maßnahme" : unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis.
Desweiteren "Grund der Maßnahme" : Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.
Das Tilgungsdatum wäre der 20.12.2025 und laut Schreiben besteht auch keine Überliegefrist.
Habe auch keine Punkte im Register
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe auf mehreren Seiten gelesen das eine MPU bei "unanfechtbare Versagung" nicht angeordnet werden kann, da die Straftaten dazu getilgt sind. Aber in welchem Gesetz steht das?? Einige sind auch der Meinung das es eine MPU geben muss. Aber ich würde mich über Antworten von denen freuen die sich sicher sind das es in dem Fall zu keiner MPU kommen muss. Bitte mit Links oder Paragraphen 😅

Ich danke euch schonmal im Voraus 👋
Hallo wie war denn das Ergebnis? Wird noch eine Mpu gefordert?

BradleySherman
Aktiver Benutzer
Beiträge: 1
Registriert: Fr 25. Okt 2024, 13:55

Re: Unanfechtbare Versagung

Beitrag von BradleySherman » Di 29. Okt 2024, 11:58

Hamburger hat geschrieben:
Fr 7. Okt 2022, 11:14
Eleysa9876 hat geschrieben:
Mi 1. Jun 2022, 15:44
Huhu 🙋‍♀️

Um es kurz zu machen. Ich habe mir beim kba eine Auskunft aus meinem Fahreignungsregister zusenden lassen. Grund : Jugendsünden . Was ich noch erwähnen möchte ich habe noch keinen Führerschein.
Nun steht dort als "Maßnahme" : unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis.
Desweiteren "Grund der Maßnahme" : Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.
Das Tilgungsdatum wäre der 20.12.2025 und laut Schreiben besteht auch keine Überliegefrist.
Habe auch keine Punkte im Register
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe auf mehreren Seiten gelesen das eine MPU bei "unanfechtbare Versagung" nicht angeordnet werden kann, da die Straftaten dazu getilgt sind. Aber in welchem Gesetz steht das?? Einige sind auch der Meinung das es eine MPU geben muss. Aber ich würde mich über Antworten von denen freuen die sich sicher sind das es in dem Fall zu keiner MPU kommen muss. Bitte mit Links oder Paragraphen 😅

Ich danke euch schonmal im Voraus 👋
Hallo wie war denn das Ergebnis? Wird noch eine Mpu gefordert?
Genau, ich würde auch gerne wissen, wie das ausgegangen ist ;)

iseeku
Aktiver Benutzer
Beiträge: 4
Registriert: Sa 17. Jan 2026, 19:34

Re: Unanfechtbare Versagung

Beitrag von iseeku » Sa 17. Jan 2026, 19:45

Nur kurz zur Info:

Egal,ob unanfechtbar, irgendwann verjährt der Anlass der MPU und sie können diese nicht mehr anfordern abzulegen bei Antrag auf Neuerteilung FS nach max. 15 Jahren. Die Anordnung einer MPU selbst kann nicht verjähren. Nur sie wird nach Verjährung nicht mehr einzufordern sein.
Nur eine Straftat mit 3 Punkten im FAER (Alkohol, Drogen, Verkehrsunfall deswegen) verjährt nach 10 Jahren (weniger Punkte, kürzere Verjährung).
Wurde eine Sperrfrist zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren verhängt, nach der erst eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden kann, kommt die zu den 10 Jahren hinzu.

Spätestens nach 15 ist also alles gelöscht (vorausgesetzt, innerhalb der Fristen wurde keine Verstoß nach Stvzo begangen).
Beantragt man zu früh eine neue Fahrerlaubnis, also vor Verjährungs plus Sperrfrist, würgen sie dir die MPU wieder rein, da die weiter fortbesteht.

Also Auskunft aus dem FAER beim KBA einholen (online), da stehen Datumsangaben drin, so dass Du die Verjährung exakt berechnen kannst.

Wenn die MPU erstmal gefordert wird, wirst Du sie nicht mehr los - ausser eben durch Verjährung der zugrunde liegenden Vorwürfe.

VGr. iseeku

iseeku
Aktiver Benutzer
Beiträge: 4
Registriert: Sa 17. Jan 2026, 19:34

Re: Unanfechtbare Versagung

Beitrag von iseeku » Sa 17. Jan 2026, 20:03

Hier ist ein Beispiel:

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprech ... fforderung

Die fordern ihm immer wieder auf, eine MPU zu machen, wg Zweifel an der Fahreignung. Der Beklagte sagte, mach ich nicht, ist doch uralt. Aber: es wird zwei mal darauf hingewiesen, dass

"Angesichts der noch nicht abgelaufenen Tilgungsfristen nach § 29 des Straßenverkehrs-Gesetzes ( StVG ) könne sich der Kläger nicht darauf berufen, dass seine Verkehrsverstöße bereits mehrere Jahre zurücklägen."

Gemeint ist die Verjährung. Wäre diese eingetreten, hätte der Beklagte FS Klasse B beantragen können ohne MPU zu machen.

Man darf in DE niemanden unendlich was vorwerfen. 15 jahre muss man stillhalten bei argen Verstößen, aber dann ist Ruhe. Im Iran hätte sie dafür die Hände abgehackt.

Nur solange die MPU gfordert wird ohne dass verjährt war, muss man die machen. Macht man das nicht, wird die Erteilung unanfechtbar versagt.

Hoffnung muss man deswegen lange noch ncht haben: Recht haben und Recht bekommen ... *aarrrrrggH*

iseeku
Aktiver Benutzer
Beiträge: 4
Registriert: Sa 17. Jan 2026, 19:34

Re: Unanfechtbare Versagung

Beitrag von iseeku » Sa 17. Jan 2026, 20:38

leider gibt es auch solche Fundstellen:

Was bedeutet unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis?

das für den rest des lebens kein führerschein mehr erteilt wird. kann z.B. in verbindung mit einer straftat ausgesprochen werden. Das jemand den Führerschein auf gar keinen Fall bekommt.

https://alleantworten.de/was-ist-eine-v ... rerlaubnis

wir wissen also wieder gar nix ....

iseeku
Aktiver Benutzer
Beiträge: 4
Registriert: Sa 17. Jan 2026, 19:34

Re: Unanfechtbare Versagung

Beitrag von iseeku » Sa 17. Jan 2026, 20:53

ist eine entscheidung zur Unanfechtbaren Versagung der Fahrerlaubnis anfechtbar?

Nein, eine Entscheidung zur unanfechtbaren Versagung der Fahrerlaubnis ist per Definition nicht mehr anfechtbar, da alle Rechtsmittel ausgeschöpft oder die Fristen verstrichen sind. Wenn eine Entscheidung als „unanfechtbar“ gilt, bedeutet das, dass sie rechtskräftig geworden ist und der Betroffene seinen Führerschein abgeben muss, da keine rechtlichen Schritte mehr möglich sind, um die Entscheidung aufzuheben.

Was bedeutet "unanfechtbar"?
Rechtskraft: Die Entscheidung ist endgültig und kann nicht mehr gerichtlich überprüft werden.

Sofortige Vollziehbarkeit: Oft ist die Entziehung sofort wirksam, sodass der Führerschein sofort abgegeben werden muss, auch wenn noch rechtliche Schritte (z.B. einstweiliger Rechtsschutz) geprüft werden.
Was kann man tun, wenn die Entscheidung noch nicht unanfechtbar ist?
Einspruch/Widerspruch: Fristgerecht Einspruch oder Widerspruch bei der Behörde einlegen.
Anfechtungsklage: Wenn Widerspruch nicht möglich ist, eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht erheben.
Einstweiliger Rechtsschutz: Bei Anordnung der sofortigen Vollziehung kann ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden, um die Vollziehung vorläufig auszusetzen.
Rechtsanwalt konsultieren: Dringend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, um die Erfolgsaussichten der Rechtsmittel zu prüfen.
Zusammenfassend: Sobald eine Entscheidung als „unanfechtbar“ bezeichnet wird, ist es zu spät für eine Anfechtung. Der Fokus liegt dann auf der Einhaltung der Entscheidung, z.B. durch sofortige Abgabe des Führerscheins.

Wer so einen Eintrag hat, ist tatsächlich lebenslang ungeeignet. Ich hasse das.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste