Ich habe 2008 und 2010 eine Trunkenheitsfahrt gehabt. 2010 dann eine MPU mit Aufbausiminar, dann meinen Führerschein zurück bekommen. 2012 dann wieder eine Trunkenheitsfahrt mit 2,02Promille. Jetzt 2021 mache ich Vorbereitung MPU und Abtzinensnachweis für halbes Jahr. Meine Frage: Wird in der Führerscheinakte noch der Verstoß von 2010 drin stehen und alles mit zur MPU geschickt? In meinem KBA steht nur noch der Verstoß von 2012. Habe da soein Urteil gelesen.
Urteil :Registerauskünfte und Gutachten sind zu entfernen Nach 10jahren muss Führerscheinakte wieder sauber sein. Darmstadt (rpo) Die Führerscheinakte eines Autofahrers darf keinerlei Auskünfte über ein 10 oder mehr Jahre altes Delikt enthalten. Nach diesem Zeitraum muss die Akte wieder sauber sein.
Ist wichtig für die Vorbereitung der MPU. Somit wäre ich dann ja als Ersttäter zu sehen.
Führerscheinakte
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Re: Führerscheinakte
Gogo85 hat geschrieben: ↑Fr 26. Mär 2021, 16:03Ich habe 2008 und 2010 eine Trunkenheitsfahrt gehabt. 2010 dann eine MPU mit Aufbausiminar, dann meinen Führerschein zurück bekommen. 2012 dann wieder eine Trunkenheitsfahrt mit 2,02Promille. Jetzt 2021 mache ich Vorbereitung MPU und Abtzinensnachweis für halbes Jahr. Meine Frage: Wird in der Führerscheinakte noch der Verstoß von 2010 drin stehen und alles mit zur MPU geschickt? In meinem KBA steht nur noch der Verstoß von 2012. Habe da soein Urteil gelesen.
Urteil :Registerauskünfte und Gutachten sind zu entfernen Nach 10jahren muss Führerscheinakte wieder sauber sein. Darmstadt (rpo) Die Führerscheinakte eines Autofahrers darf keinerlei Auskünfte über ein 10 oder mehr Jahre altes Delikt enthalten. Nach diesem Zeitraum muss die Akte wieder sauber sein.
Ist wichtig für die Vorbereitung der MPU. Somit wäre ich dann ja als Ersttäter zu sehen.
- Hartmut
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Re: Führerscheinakte
Du solltest den Fokus mehr auf deine Alkoholproblematik legen. Die war zumindest nicht unproblematisch.
- Volker Kalus
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Re: Führerscheinakte
1.) Schließe ich mich Hartmut an, es macht keinen Unterschied ob Du als Ersttäter behandelt wirst oder die alte MPU noch da ist.Urteil :Registerauskünfte und Gutachten sind zu entfernen Nach 10jahren muss Führerscheinakte wieder sauber sein. Darmstadt (rpo) Die Führerscheinakte eines Autofahrers darf keinerlei Auskünfte über ein 10 oder mehr Jahre altes Delikt enthalten. Nach diesem Zeitraum muss die Akte wieder sauber sein.
Ist wichtig für die Vorbereitung der MPU. Somit wäre ich dann ja als Ersttäter zu sehen.
2.) Rechtlich gesehen ist dein Auszug aus dem Urteil Quatsch. Rechtlich gesehen wurde da wohl § 29 Abs.5 StVG übersehen.
Aber nochmal - wenn Du Dich mit Deinem Problem beschäftigst und dann isses egal ob eine negative MPU, keine oder 10 Trunkenheitsfahrt gespeichert wären!
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