Wiedererteilung Führerschein

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Helmo
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Wiedererteilung Führerschein

Beitrag von Helmo » So 23. Jun 2024, 12:44

Hallo zusammen.

Ich habe am 08/2009 unter Alkohol einen Unfall gebaut,ohne Personenschaden oder sowas.
Ich war damals im Besitz der Klassen A1,BE ,CE
Führerschein wurde natürlich eingezogen zurecht.
Aus finanziellen Gründen und fehlender Notwendigkeit,habe ich nie versucht ihn wieder zu bekommen.
Jetzt habe ich in Flensburg eine Auskunft eingeholt.
Dort steht die Fahrt drin mit folgenden angaben- Fahrerlaubnissperre bis 11.07.2010 und Tilgungsfrist 21.11.2024.q
Bedeutet dies,das nach dem 12.11. der Eintrag gelöscht ist und die Führerscheinstelle keinerlei Handhabe mehr wegen dieser depperten Tat hatt?
Ich könnte dann die Neuerteilung beantragen ohne Angst vor irgendwelchen Anordnungen zu haben?

Für eure Hilfe wäre ich echt Dankbar
Gruß, Micha

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corneliusrufus
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Re: Wiedererteilung Führerschein

Beitrag von corneliusrufus » Di 3. Dez 2024, 21:47

Da ich länger nicht hier im Forum war, sehe ich deinen Beitrag erst jetzt. Meine Einschätzung ist, wenn jetzt keine neuen Hinderungsgründe vorliegen, dann ist dir ohne MPU eine neue FE zu erteilen. Nehme Kontakt zu deiner zuständigen FEB auf und frage, was die zu einem Antrag auf FE noch benötigen. Meist wird dann in die FS-Akte geschaut, du erhältst unverbindlich eine Antwort, ob jetzt eine Begutachtung zu erwarten ist.

Im Übrigen ist es eine Neuerteilung. Oder eine Wiederneuerteilung; die ehemalige Wiedererteilung gibt es schon lange nicht mehr.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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