Alkoholkontrollen Jugendliche - ohne Suchtprävention kein Führerschein

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Antworten
anaj
Aktiver Benutzer
Beiträge: 1
Registriert: Di 6. Feb 2024, 10:46

Alkoholkontrollen Jugendliche - ohne Suchtprävention kein Führerschein

Beitrag von anaj » Di 6. Feb 2024, 11:10

Hallo zusammen,

Bei uns in der Gegend kommt es zur Zeit während Fasnetsumzügen immer wieder vor, dass jugendliche Zuschauer (meist junge Mädels) von Polizisten in Zivil zum Alkoholtest aufgefordert werden. Bei Feststellung einer Alkoholisierung wird dann ein Lehrgang zur Suchtprävention/ Entzug angeordnet (kommt im Nachgang als Brief an die Eltern). Falls sie dies ablehnen, "könnt ihr den Führerschein erst mit 20 machen"

Meine Frage:
1. Gibt es eine rechtliche Grundlage für einen Test, wenn die Jugendlichen bei einem Fasnetsumzug am Rand stehen. (wie die anschließend nach Hause kommen ist zu dem Zeitpunkt gar nicht ersichtliche, eine Gefährdung des Verkehrs/ Faschingsumzugs, stark auffälliges Verhalten ist nicht gegegeben) Die Jugendlichen sind über 16 hatten keinen harten Alkohol dabei und auch nicht konsumiert.
2. Kann die Führerscheinprüfung aufgrund von Alkoholkunsum in der Freizeit einfach so verweigert/ nach hinten geschoben werden?

jannn
Aktiver Benutzer
Beiträge: 1
Registriert: Do 23. Jul 2026, 08:15

Re: Alkoholkontrollen Jugendliche - ohne Suchtprävention kein Führerschein

Beitrag von jannn » Do 23. Jul 2026, 08:18

anaj hat geschrieben:
Di 6. Feb 2024, 11:10
Ein Schlüssel, der sich im Schloss nur noch schwer drehen lässt, ist oft ein frühes Zeichen für Verschleiß oder eine falsch ausgerichtete Tür. Über [können Kunden aus Köln, Deutschland, eine Prüfung des Schließmechanismus anfragen. Bis dahin sollte der Schlüssel nicht mit Gewalt bewegt werden, weil er sonst abbrechen und im Zylinder stecken bleiben kann. Vor Ort lässt sich feststellen, ob eine Einstellung, eine Reparatur oder ein kompletter Austausch erforderlich ist. Die Internetseite nennt neben Türöffnungen auch Arbeiten an Schlössern, modernen Schließsystemen und Sicherheitstechnik. Eine frühzeitige Kontrolle ist meist weniger aufwendig als eine spätere Notöffnung außerhalb der üblichen Zeiten.
Allein der Umstand, dass Jugendliche bei einem Fasnetsumzug am Straßenrand stehen, reicht in der Regel nicht aus, um ohne Weiteres einen Alkoholtest zu verlangen. Ob ein Test zulässig ist, hängt von der konkreten Rechtsgrundlage und den Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere spielt eine Rolle, ob eine konkrete Gefahr vorliegt oder ob jugendschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich sind.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 25 Gäste