Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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wuff
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von wuff » Sa 13. Sep 2003, 15:01
hi leutz,
habe vor, den führerschein a zu machen. habe den b seit 89 und so um die 2-3 punkte gesammelt. kann mir aufgrund der punkte die fe verwährt werden oder gar eine mpu angeordnet werden ?.
habe mich dazu entschieden, da ich eine 125ccm fahren möchte und ich hier gelesen habe , das ich wohl nicht drumherum komme

) ach muß noch sagen, hatte in meiner sturm und drangzeit den führerschein zweimal entzogen bekommen ( alohol ) diesen aber nach einer 11 jährigen pause und nach einer mpu ( erfolgreich absolviert ) wieder machen dürfen.
klaus
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Hartmut
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von Hartmut » Sa 13. Sep 2003, 21:52
Wenn dir die Fahrerlaubnis erteilt wurde und anschließend 2-3 Punkte hinzugekommen sind, wird dadurch die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse A nicht verwährt werden. Eine MPU ist auch nicht erforderlich. Zumindest ergeben sich aus deiner Schilderung keine Anhaltspunkte für eine MPU.
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wuff
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von wuff » So 14. Sep 2003, 11:46
ich bedanke mich für die Info.
Klaus
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