Alles neu Einreichen...
- Yogi
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Alles neu Einreichen...
......bei Entzug der FE für ein (wahrscheinlich) halbes Jahr?
Sehtest, Erste Hilfe ect.pp.??
Werde jetzt mein FS freiwillig abgeben und im Halben Jahr darf ich dann nochmal neu antreten zur MPU. Und da muss man alle Sachen Neu beibringen?
Dank im voraus
Grüsse
Sehtest, Erste Hilfe ect.pp.??
Werde jetzt mein FS freiwillig abgeben und im Halben Jahr darf ich dann nochmal neu antreten zur MPU. Und da muss man alle Sachen Neu beibringen?
Dank im voraus
Grüsse
- Knego
- Einsteiger
- Beiträge: 214
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- Wohnort: Heilbronn / Ba.-Wü.
Hallo Yogi,
für die erforderlichen Unterlagen gilt § 20 Abs.1 i. V. m. §§ 21 u. 22 Abs. 2 FeV.
Ausnahmen gibt es nur für die Prüfung nach § 20 Abs. 2 FeV und die Ausbildung nach § § 7 Abs. 1 FahrschAusbO.
Es ist aber sinnvoll, wenn Du bei Zeiten bei Deiner Führerscheinstelle nachfragst, welche Unterlagen konkret erforderlich sind. Manche Unterlagen sind auch abhängig von der Klasse (z. B. Sehtest f. Kl. B, augenärztl. Gutachten für C1E, etc.)
Gruß Knego
für die erforderlichen Unterlagen gilt § 20 Abs.1 i. V. m. §§ 21 u. 22 Abs. 2 FeV.
Ausnahmen gibt es nur für die Prüfung nach § 20 Abs. 2 FeV und die Ausbildung nach § § 7 Abs. 1 FahrschAusbO.
Es ist aber sinnvoll, wenn Du bei Zeiten bei Deiner Führerscheinstelle nachfragst, welche Unterlagen konkret erforderlich sind. Manche Unterlagen sind auch abhängig von der Klasse (z. B. Sehtest f. Kl. B, augenärztl. Gutachten für C1E, etc.)
Gruß Knego
- Yogi
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 8
- Registriert: Sa 13. Sep 2003, 18:39
Hallo @!
Habe es nun schriftlich:
....erst dann erhalten können, wenn sie einen Antrag einer neuen FE nach § 20 der FEV gestellt haben.......
D.h. heisst für mich, das ich keinen Sehtest, 1.Hilfe Kurs usw. beibringen muss, wenn ich einen Antrag auf Neuerteilung stelle.
Habe ich das so richtig interpretiert?
Dank im voraus.....yogi
Habe es nun schriftlich:
....erst dann erhalten können, wenn sie einen Antrag einer neuen FE nach § 20 der FEV gestellt haben.......
D.h. heisst für mich, das ich keinen Sehtest, 1.Hilfe Kurs usw. beibringen muss, wenn ich einen Antrag auf Neuerteilung stelle.
Habe ich das so richtig interpretiert?
Dank im voraus.....yogi
- Knego
- Einsteiger
- Beiträge: 214
- Registriert: Mi 17. Sep 2003, 14:49
- Wohnort: Heilbronn / Ba.-Wü.
Morgen, Yogi,Yogi hat geschrieben: ....erst dann erhalten können, wenn sie einen Antrag einer neuen FE nach § 20 der FEV gestellt haben.......
sorry, aber mit dem Satz kann ich nicht viel anfangen

Vorab nur soviel:
Einen Sehtest (für Klasse B bzw. augenärztliches Gutachten für C1E) wirst Du in jedem Fall vorlegen müssen, weil ja diese Nachweise nicht älter als 2 Jahre sein dürfen.
Auf den Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort (für Klasse B, Erste-Hilfe für Klasse C1E) wird von manchen Behörden verzichtet, da dieser im Regelfall bereits bei der Ersterteilung (Ausnahme Altfälle vor Einführung der Pflicht SM/EH) vorgelegt wurde. Bitte konkret nachfragen.
Ich kann die Antwort auf Deine Anfrage darüber hinaus nur so verstehen, dass verbindliche Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen (inkl. Gutachten) erst nach einem rechtsverbindlichen Antrag gegeben werden. Einen Verzicht auf alle Unterlagen bedeutet dies aber in keinem Fall.
Gruß Knego
- G.G.
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 2112
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- Wohnort: Frankfurt am Main
Nein Yogi, da hast Du was mißverstanden.
In der Führerscheinstelle kann man die unterschiedlichsten Anträge stellen. In Deinem Fall ist ein Antrag auf Neuerteilung gemäß § 20 FeV zu stellen. Mit dem Antrag müssen diverse Unterlagen ein- oder nachgereicht werden.
Hierzu zählen auch Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs etc. Welche Unterlagen konkret benötigt werden, hängt von den neuzuerteilenden Klassen ab.
Klasse B (bis 3,5 t):Sehtest
Klasse C1E (bis 7,5 t; nahezu identisch mit der früheren Klasse 3): ärztliches Gutachten, augenärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs. Da Du MPU machen musst, werden dort in der Regel das ärztliche und augenärztliche Gutachten mitabgefrüchstückt.
In der Führerscheinstelle kann man die unterschiedlichsten Anträge stellen. In Deinem Fall ist ein Antrag auf Neuerteilung gemäß § 20 FeV zu stellen. Mit dem Antrag müssen diverse Unterlagen ein- oder nachgereicht werden.
Hierzu zählen auch Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs etc. Welche Unterlagen konkret benötigt werden, hängt von den neuzuerteilenden Klassen ab.
Klasse B (bis 3,5 t):Sehtest
Klasse C1E (bis 7,5 t; nahezu identisch mit der früheren Klasse 3): ärztliches Gutachten, augenärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs. Da Du MPU machen musst, werden dort in der Regel das ärztliche und augenärztliche Gutachten mitabgefrüchstückt.
G.G.
- hendrik
- Aktiver Benutzer
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- Registriert: Mi 6. Aug 2003, 14:02
- Wohnort: Jetzt westlich der Hase
@GG,
ich klinke mich da mal ein. Nach FE habe ich ein Schreiben der FS bekommen, in dem für die jeweiligen Klassen einzureichenden Unterlagen stehen (z.b. Kl. B Sehtest bei Optiker). Bei CE (die ich auch wieder beantrage (alte Klasse 2) stand wortwörtlich "eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (wenn Sie nicht die Klasse 2 als Vorbesitz hatten......). So gehe ich davon aus, das ich keinen Erste Hilfe Kurs nachweisen braucht, da ja Vorbesitz die alte Klasse 2 war.
Sehe ich doch richtig ?
mfG
Hendrik
ich klinke mich da mal ein. Nach FE habe ich ein Schreiben der FS bekommen, in dem für die jeweiligen Klassen einzureichenden Unterlagen stehen (z.b. Kl. B Sehtest bei Optiker). Bei CE (die ich auch wieder beantrage (alte Klasse 2) stand wortwörtlich "eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (wenn Sie nicht die Klasse 2 als Vorbesitz hatten......). So gehe ich davon aus, das ich keinen Erste Hilfe Kurs nachweisen braucht, da ja Vorbesitz die alte Klasse 2 war.
Sehe ich doch richtig ?

mfG
Hendrik
Hilf erst anderen, dann wird Dir geholfen.
- G.G.
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 2112
- Registriert: Di 29. Apr 2003, 13:39
- Wohnort: Frankfurt am Main
@ Hendrik
Die von Dir dargestellte Regelung in Niedersachsen gilt auch in Hessen, frei nach dem Grundsatz:
" Wer schon mal einen Erste-Hilfe-Kurs belegt hat, muss nie mehr einen machen. Wer bisher erst einen Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen belegt hat und nun die Klassen C,CE,C1 oder/und C1E wiederhaben möchte, muss die Erste-Hilfe belegen."
Begründet ist die Regelung damit, dass die angesprochenen Kurse keinem Gültigkeitsdatum unterliegen (im Gegensatz zu ärztlichen Gutachten), somit eine einmalige Teilnahme ausreichend ist.
Die von Dir dargestellte Regelung in Niedersachsen gilt auch in Hessen, frei nach dem Grundsatz:
" Wer schon mal einen Erste-Hilfe-Kurs belegt hat, muss nie mehr einen machen. Wer bisher erst einen Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen belegt hat und nun die Klassen C,CE,C1 oder/und C1E wiederhaben möchte, muss die Erste-Hilfe belegen."
Begründet ist die Regelung damit, dass die angesprochenen Kurse keinem Gültigkeitsdatum unterliegen (im Gegensatz zu ärztlichen Gutachten), somit eine einmalige Teilnahme ausreichend ist.
G.G.
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