
1. Ihr Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis wird abgelehnt.
2. etc Verwaltungsgebühr = 100€ WAASS ???!???
Meine Situation hier :
Meine Frist auf Beibringung des Gutachtens lief laut rechnung von 3 Monaten am 28.02.2004 ab ......Antrag vom 28.11.2003.....
habe jetzt hier siehe oben Post bekommen



Da steht jetzt nichts von einer Sperrung drinne? , bzw das wenn ich nächstes mal erneut dies mahcne möchte Sie mich nach Hause schicken können ?!?
Problem bei mir ist jetzt das ich schriftlich einen Antrag auf rücknahme des Antrags gestellt habe der aber Zeitlich nicht in den 3 Monaten lag sondern 3 Tage über dieses Frist , hatte den letzte Woche rausgegeben in die Post ?!? Und plums kommt das Schreiben vom Stadtamt .......
Stehen da irgendwelche Chancen ?
Aus dem Schreiben kann ich noch das entnehmen das Sie den Antrag der von mir gestellt , Abgelehnt wird.
Könnt ihr mich mal aufklären bitte , kann ja noch widerspruch einlegen innerhalb eines Monats mit der Begründung das ich schriftlich einen Antrag auf Rückzug des Antrages beigebracht habe dieses aber nicht rechtzeitig mahcen konnte da , ich mich zur Zeit im 3 Ausbildungsjahr befinde und kurz vor der Prüfung ........etc.....
DAnke!!