Hallo, hier schreibt ein Neuling!
Meine Frage bezieht sich auf die Größe des Prüfungsortes für einen Führerschein Klasse B. Meines Wissens kann der Prüfungs- (und wohl auch Unterrichtsort) nur einer sein, an dem der Prüfling seinen Hauptwohnsitz hat oder wo er arbeitet bzw zur Schule geht. Nun möchte mein Neffe den Führerschein machen und zwar in einer anderen Stadt, die deutlich kleiner ist als sein Wohnort, zudem hat er dort weder seine Arbeitsstelle noch geht er dort zur Schule. Der Fahrlehrer meinte das wäre kein Problem. Doch ich bezweifle das. Kennt sich jemand mit den Regelungen für Sondergenehmigungen bezüglich des Prüfungsortes aus? Ich fürchte nämlich der Fahrleher weiß nicht wovon er spricht und mein Neffe setzt das hart ersparte Geld seiner Oma aufs Spiel. Ich wäre dankbar um Infos!
viele Grüße
media
Prüfungsort
- Volker Kalus
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 2690
- Registriert: Fr 19. Jul 2002, 14:56
- Wohnort: Ludwigshafen/Rheinland-Pfalz
Dieses Thema wird bei den Fahrerlaubnisbehörden leider sehr unterschiedlich gehandhabt.
Grundsätzlich war es der Ansatz des Gesetzgebers, dass bewerber, die erstmals Ihre Fahrerlaubnis erwerben, dort Ausbildung und Prüfung machen sollen, wo sie sich danach auch meistens im Verkehr aufhalten um in einer "vertrauten" Umgebung Ihre ersten Erfahrungen zu sammeln.
Bei der Ausnahme vom Prüfort müssen zwei Schritte gegangen werden:
1.) Es muss begründet werden, warum eine Ausnahme erteilt werden soll. An diese Begründungen werden sehr unterschiedliche Massstäbe gesetzt. Es gibt Verwaltungen die wollen nur irgendeine Begründung und es gibt Verwaltungen, die erteilen diese Ausnahmen nur in Härtefällen, wenn am Regel-Prüfort für die Bewerber aufgrund besonderer Einschränkungen (Behinderten-Fahrschule / Gehörlosen-Fahrschule u.ä.) oder besonderer persönlicher Umstände.
2.) Wenn dann entshcieden weird, dass grundsätzlich eine Ausnahme in dem Einzelfall durch die Verwaltungsbehörde genehmigt wird, muss der "Ausnahme-Prüfort" in etwa die gleichen Prüfungsbedingungen gewährleisten wie der "Regel-Prüfort".
Am besten sofort zur Führerscheinstelle des Wohnortes und dort nachfragen ob Schritt 1 überhaupt genehmigt wird und dann anschließend prüfen lassen, ob der neue Ausbildungsort auch als Prüfort anerkannt wird.
Grundsätzlich war es der Ansatz des Gesetzgebers, dass bewerber, die erstmals Ihre Fahrerlaubnis erwerben, dort Ausbildung und Prüfung machen sollen, wo sie sich danach auch meistens im Verkehr aufhalten um in einer "vertrauten" Umgebung Ihre ersten Erfahrungen zu sammeln.
Bei der Ausnahme vom Prüfort müssen zwei Schritte gegangen werden:
1.) Es muss begründet werden, warum eine Ausnahme erteilt werden soll. An diese Begründungen werden sehr unterschiedliche Massstäbe gesetzt. Es gibt Verwaltungen die wollen nur irgendeine Begründung und es gibt Verwaltungen, die erteilen diese Ausnahmen nur in Härtefällen, wenn am Regel-Prüfort für die Bewerber aufgrund besonderer Einschränkungen (Behinderten-Fahrschule / Gehörlosen-Fahrschule u.ä.) oder besonderer persönlicher Umstände.
2.) Wenn dann entshcieden weird, dass grundsätzlich eine Ausnahme in dem Einzelfall durch die Verwaltungsbehörde genehmigt wird, muss der "Ausnahme-Prüfort" in etwa die gleichen Prüfungsbedingungen gewährleisten wie der "Regel-Prüfort".
Am besten sofort zur Führerscheinstelle des Wohnortes und dort nachfragen ob Schritt 1 überhaupt genehmigt wird und dann anschließend prüfen lassen, ob der neue Ausbildungsort auch als Prüfort anerkannt wird.
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