Führerschein weg, zu viele Punkte, sieben Jahre her

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Führerschein weg, zu viele Punkte, sieben Jahre her

Beitrag von format » Di 18. Apr 2006, 13:16

Hallo zusammen,


im Februar 1999 wurde mir der Führerschein (FS) abgenommen. Prinzipiell hatte ich zu viele Punkte (18) die sich aus zu schnellem Fahren (vorallem) und techn. Mängeln am KFZ zusammen setzten (abgefahrene Reifen, Mängelschein nicht eingereicht etc.)

Hinzu kam ein Verstoß wg. Nötigung im Staßenverkehr mit dem Höchstsatz an Geldstrafe (also kein Eintrag ins Vorstrafenregister), sechs weiteren Punkten (insgesammt 24) und einem Jahr Führerscheinsperre. Diese Verhandlung war ebenfalls im Februar '99. :cop:
Das "Problem" hierbei war, dass ich ohne Führerschein gefahren bin. Denn zwei Tage vor diesem Zwischenfall wurde mir an meinen damaligen Hauptwohnsitz ein Fahrverbot per PZU zugestellt, welches meine Mutter annahm. Angenommen gilt vor dem Richter als gelesen, da war es egal das meine Mutter meine Post nicht aufmachte. Seinerzeit war ich bei der Bundeswehr und hatte dort meinen Nebenwohnsitz, welcher gleichzeitig der "Tatort" war. Ich wusste zwar von dem Brief, aber nichts vom Inhalt.

Jetzt ist es an der Zeit endlich mal wieder einen FS zu machen. Damals war die Kernaussage, dass ich nach dem Ablauf der Sperre von einem Jahr eine MPU machen müsste und beim positiven Ausgang dieser, nur die praktische und theoretische Führerscheinprüfung machen müsste.

#1 - Wie ist das heute, nach sieben Jahren?

Ich bin nie unter Alkoholeinfluss gefahren, ebenso bin ich nie mit Drogen am Steuer oder in Verbindung mit KFZ ertappt wurden. Vorstrafen habe ich auch keine, allerdings schon div. Verhandlungen (immer mehr oder weniger mit dem blauen Auge davon gekommen).

Jetzt war ich offiziell ein gutes Jahr auf Arbeitssuche und habe nun wieder einen Job in meiner alten Firma. Ein FS ist hier nahezu eine Grundvoraussetzung.
Sicherlich spielte in der Vergangenheit das Geld auch eine Rolle. Aber ich meine von mir behaupten zu können, dass ich mich intensiv mit der Thematik und meinen Fehlern auseinander gesetzt habe. Viele Dinge sehe ich heute nat. anders und kann meine Handlungen von "damals" nicht oder nur schwer nachvollziehen.

Ich rechne in 'meinem Fall' mit 400€ Kosten für die MPU.

#2 - Empfiehlt sich ein s.g. "Aufbaukurs", wenn ja wo/bei wem?
#3 - Ist der Führerschein im Ausland eine Alternative?
#4 - Was muss ich heute machen? Komplette Fahrschule oder auch "nur" die jeweiligen Prüfungen?

Ich bin mir sicher, dass ich zumindest den kompletten Theorieunterricht wiederholen muss/möchte, da sich in den Jahren viel geändert hat bzw. hinzu gekommen ist. Wie sieht es mit den Fahrstunden aus? Das gröbste kann ich noch :whist:


Danke & viele Grüße,
olli

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G.G.
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Beitrag von G.G. » Di 18. Apr 2006, 14:10

Zu1+4) Es ist heute noch wie damals, weil der Entzug noch verwertbar ist. Daher ist MPU und theoretische und praktische Prüfung ohne Pflichtausbildung in der Fahrschule notwendig.

Zu2) Eine Vorbereitung ist immer sinnvoll, aber nach Ablauf von 7 Jahren geht es auch ohne, wenn eine ausreichende Aufarbeitung erfolgt ist. Das lässt sich von hier aus nicht feststellen. Ggf. bietet sich ein Vorgespräch bei der Begutachtungsstelle an, um noch notwendige Vorbereitungsmaßnahmen abzustimmen.

Zu3) Der ausländische Führerschein ist keine echte Alternative und schützt auch nicht vor der MPU.
G.G.

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RAK
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Beitrag von RAK » Di 18. Apr 2006, 22:06

Zu den Fragen #1 + #4 siehe G.G.
Frage #2, auch hier halte ich es für sinnvoll ein Vorgespräch bei einer Begutachtungsstelle zu buchen. Dort kann abgeklärt werden, ob noch ein Kurs/Einzelgespräch o.ä. erforderlich ist.
Zu #3: Der ausl. Führerschein ist eine Alternative mit Schönheitsfehlern. Er ist hier gültig und Du fährst legal, wenn er legal erworben wurde. Bei Verkehrsauffälligkeit oder einer Polizeikontrolle mit Meldung der Polizei an die zust. FE-behörde wird die MPU angeordnet werden (ob diese Anordnung zulässig ist ist streitig, wird aber überwiegend bejaht).
Gerätst Du bis zum Ablauf der Verwertungsfristen in keine Kontrolle ist es eine Alternative, sonst nur eine Fahrerlaubnis auf Zeit.

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