mit 8 km/h geblitzt, ohne FS

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Matze08
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mit 8 km/h geblitzt, ohne FS

Beitrag von Matze08 » Do 27. Apr 2006, 15:45

Hallo erstmal,
ich wurde vor einigen Tagen in einer 50er Zone mit 8 km/h zu schnell geblitzt und besitze seit einiger Zeit keinen Führerschein mehr :oops:
Heute kam die Verwarnung in Höhe von 15 EUR ins Haus geflattert.
Jetzt meine Frage :
Bin ich jetzt auch wegen fahren ohne FS dran, wenn ich das bezahle ?
Gebe ich somit zu, daß ich der Fahrer war ?
Oder könnte das auch ein Freund von mir gewesen sein ?
Ich frage dies, weil dort steht, daß bei Verwarnungen kein Eintrag ins Vehrkehrszentralregister kommt und ich hoffe, wenn ich das einfach bezahle, es niemanden auffällt :roll:
Oder gehen bei denen dann gleich die Alarmglocken an, wenn ich das bezahle ?

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visua
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Beitrag von visua » Fr 5. Mai 2006, 11:27

Als erstes mal einen Rüffel weil du ohne Führerschein fährst! :x
Dann kommt es darauf an auf wen die Zulassung des Kfz läuft, und wo und von wem Du gemessen wurdest. Polizei od. Kreisbehörde (Landratsamt als Kreispolizeibehörde) ? Fahrzeug auf dich zugelassen, anderer Fahrer wird das auf plausibilität geprüft. Ein Verwarngeld wird nicht im ZR des KBA vermerkt, allerdings kann die zuständige Verwaltungsbehörde, deine Daten jederzeit abgleichen. Was noch eine Rolle spielt ist, ob Du Fahrverbot (1-3 Monate) oder Führerschinentzug bzw. gar keinen hast. Zu achtig Prozent kannst Du davon ausgehen, dass Du ein Strafverfahren bekommst wenn Du den Verstoß gestehst. Nennst Du jemand anderen als Fahrer und der Behörde kommt das komisch vor, weil sie z.B. einen Halterabgleich gemacht haben (Zulassung auf Dich) und sehen dass Du keine Pappe hast, werden die dass eingehend prüfen, und ab dann nimmst Du dir besser einen Anwalt.
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten.

John F. Kennedy

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Mr. T
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Beitrag von Mr. T » Fr 5. Mai 2006, 20:28

Zahlen und die Sache sollte erledigt sein.

P.S.: Ohne Fahrerlaubnis zu fahren kann böse ins Auge gehen, also zukünftig erst wieder fahren, wenn der Schein wieder da ist.

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