Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Mad Max
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von Mad Max » So 18. Jun 2006, 10:40
Hallo Loite,
Vor einiger Zeit habe ich meinen Führerschein bei einer Kontrolle wegen Alkohol verloren und mir wurde eine Sperre von drei Monaten verhängt.
Das Dokument hatte ich bereits vorher verloren und mir wurde nun vom Bürgeramt gesagt, die Kosten der Wiederbeantragung beliefen sich auf +/- 180 Euro.Die Höhe des Betrages kommt mir unrealistisch vor...Weiß jemand ob das stimmt, bzw. ob der Betrag zwischen den Bundesländern variiert?

Mad Max
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MirageX
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von MirageX » Mo 19. Jun 2006, 07:35
Gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr gibt es für die Neuerteilung eine Rahmengebühr die sich zwischen Euro 33,20 und 256,oo bewegt. Die Behörde haben also einen gewissen Spielraum, so dass diese Gebühren unterschiedlich ausfallen können.
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