Mir wurde wegen zwei Trunkenheitsfahrten die MPU angeordnet.
FS wurde entzogen, weil ich bisher keine MPU beigebracht habe. Ich kann sie jetzt aber im Rahmen des Widerspruchverfahrens machen.
In meiner Urteilsbegründung zur zweiten Trunkenheitsfahrt steht.
GRÜNDE:
Es erfolgte eine Verurteilung nach dem Grunddelikt, da die einschlägige Vorverurteilung tilgungsreif ist.
Das ist ein Beschluß der nicht mehr anfechtbar ist. Habe ich dadurch die Möglichkeit um die MPU herumzukommen?
MPU unvermeidbar??
- Holgersson
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- corneliusrufus
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Wann war die erste Trunkenheitsfahrt?
Wann wurde Dir da die FE entzogen?
Wann wurde sie neu erteilt?
Wenn die zweite Tat innerhalb von zehn Jahren nach der Neuerteilung gewesen ist, dann ist die MPU anzuordnen.
Die Verwertungsfristen im Fahrerlaubnisverwaltungsrecht und im Strafrecht sind unterschiedlich.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
Wann wurde Dir da die FE entzogen?
Wann wurde sie neu erteilt?
Wenn die zweite Tat innerhalb von zehn Jahren nach der Neuerteilung gewesen ist, dann ist die MPU anzuordnen.
Die Verwertungsfristen im Fahrerlaubnisverwaltungsrecht und im Strafrecht sind unterschiedlich.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
- Holgersson
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- Registriert: So 29. Okt 2006, 16:27
Ein FE-Entzug wegen der Delikte selbst gab es nicht.
Die erste Fahrt war 6/2000. 200,-DM kein Fahrverbot. 0,5PM
Die zweite Fahrt war 11/2003. 250,-Euro ein Monat Fahrverbot. 0,66PM
8/2006 wurde MPU angeordnet. FE wurde entzogen,weil MPU nicht beigebracht wurde. Jetzt kann ich MPU machen im Rahmen des Widerspruchverfahrens. Die Punkte in Flensburg wurden seinerzeit aber wegen eines Formfehlers aus einer anderen OWi nicht gelöscht.
Die erste Fahrt war 6/2000. 200,-DM kein Fahrverbot. 0,5PM
Die zweite Fahrt war 11/2003. 250,-Euro ein Monat Fahrverbot. 0,66PM
8/2006 wurde MPU angeordnet. FE wurde entzogen,weil MPU nicht beigebracht wurde. Jetzt kann ich MPU machen im Rahmen des Widerspruchverfahrens. Die Punkte in Flensburg wurden seinerzeit aber wegen eines Formfehlers aus einer anderen OWi nicht gelöscht.
- MorkvomOrk
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Ich sehe keine Möglichkeit, um die MPU herumzukommen.
Wenn 08/06 die MPU angeordnet wurde, dann müssen beide Taten noch nicht getilgt gewesen sein. Aus welchem Grund nicht getilgt war ist unerheblich. Nicht getilgt bedeutet, die Taten sind verwertbar. Aus diesem Grund ist seinerzeit auch die MPU angeordnet und aufgrund der Weigerung letztendlich die Fahrerlaubnis entzogen worden.
Die Fahrerlaubnisentziehung hindert weiter die Tilgung der Verstöße.
Bei wiederholtem Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluß hat die Führerscheinstelle aber kein Ermessen auf die MPU zu verzichten, sondern dies wird ihr vom Gesetz vorgeschrieben (vgl. § 13 FeV).
Wenn 08/06 die MPU angeordnet wurde, dann müssen beide Taten noch nicht getilgt gewesen sein. Aus welchem Grund nicht getilgt war ist unerheblich. Nicht getilgt bedeutet, die Taten sind verwertbar. Aus diesem Grund ist seinerzeit auch die MPU angeordnet und aufgrund der Weigerung letztendlich die Fahrerlaubnis entzogen worden.
Die Fahrerlaubnisentziehung hindert weiter die Tilgung der Verstöße.
Bei wiederholtem Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluß hat die Führerscheinstelle aber kein Ermessen auf die MPU zu verzichten, sondern dies wird ihr vom Gesetz vorgeschrieben (vgl. § 13 FeV).
- corneliusrufus
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Ich sehe die Angelegenheit genau wie MvO. Auch wenn es bei Dir keine Straftaten waren, sondern OWi, so durften diese offensichtlich beide noch verwertet werden.
Wenn dem nicht so sein soll, dann müsstest Du weitere Fakten benennen, insbesondere den genauen Ablauf und die Begründungen der Abläufe.
Generell könntest Du auch im Widerspruchsverfahren die MPU nicht beibringen und dann gegen die erfolgte bzw. erfolgende FE Klagen. Doch auch da sind die Aussichten ohne Gründe für ein Verwertungshindernis keine anderen.
***
Frage: Hast Du mit Rechtsmitteln immer wieder klare Entscheidungen offen gehalten? Dann war der Fehler, diesen Zeitgewinn nicht inhaltlich zu nutzen, bsp. in einer Schulung und Verhaltensänderung, damit es keine weitere Alkoholfahrt gibt. Nun wird das über die MPU nachgeholt. Verständlich. Hast Du schon ein Vorbespräch bei einem MPU-Institut gebucht? Hast Du Dich auf die MPU vorbereitet?
Liebe Greet-Ings, Cornelius
Wenn dem nicht so sein soll, dann müsstest Du weitere Fakten benennen, insbesondere den genauen Ablauf und die Begründungen der Abläufe.
Generell könntest Du auch im Widerspruchsverfahren die MPU nicht beibringen und dann gegen die erfolgte bzw. erfolgende FE Klagen. Doch auch da sind die Aussichten ohne Gründe für ein Verwertungshindernis keine anderen.
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Frage: Hast Du mit Rechtsmitteln immer wieder klare Entscheidungen offen gehalten? Dann war der Fehler, diesen Zeitgewinn nicht inhaltlich zu nutzen, bsp. in einer Schulung und Verhaltensänderung, damit es keine weitere Alkoholfahrt gibt. Nun wird das über die MPU nachgeholt. Verständlich. Hast Du schon ein Vorbespräch bei einem MPU-Institut gebucht? Hast Du Dich auf die MPU vorbereitet?
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