Hallo.
Ich habe euer Forum durchsucht, konnte aber leider zu meinen Fragen keine Antworten finden, eher noch mehr Fragen.
Folgender Sachverhalt:
Am 12.10.2004 Hannover BAK 0,67. Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot; wurde vollstreckt vom 17.06.2005 bis 16.07.2005.
Am 26.05.2005 Berlin-Kreuzberg BAK 0,78 zur Zeit der Blutentnahme. Führerschein wurde gleich einbehalten. Staatsanwaltschaft forderte 9 Monate und Führerscheinentzug. Es kam zur Gerichtsverhandlung: 29.11.2005 bestätigt Führerschein wird eingezogen und Verwaltungsbehörde darf vor Ablauf von 4 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen – nun gut ich hatte bis dato in allerlei Hinsicht ein weiße Weste…
Am 12.12.2006 habe ich einen Antrag nach Führerscheinentzug gestellt. Am 15.01.2007 bekam ich eine Antwort wie erwartet: MPU binnen drei Monate, und wenn ich das nicht vor dem 26.05.2007 mache, muß ich erneut eine theoretische und praktische Prüfung ablegen (2-Jahres-Frist).
Nun, gehe ich davon aus das ein MPU mit Rücksichtnahme auf den o.g. Sachverhalt und der Bearbeitungszeit des Beamteten binnen der vorgeschriebenen Zeit nicht möglich ist.
Nun will ich den Antrag zurücknehmen, also widerrufen. Ich habe mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefoniert, er versichert mir, daß das möglich ist und das ich ein Teil der € 198,- zurückerstattet bekomme.
Jedoch die viel wichtigere Frage konnte er mir nur mangelhaft beantworten. Was passiert mit meinem Antrag? Wie ist dieses Dokument nun zu betrachten? Wie verwertbar sind die Dokumente in Zukunft?
Der Zusammenhang ist der, daß mein Antrag zur Antwort führte, die besagt, daß ich ein positiven MPU-Bescheid benötige. Wenn mein Antrag nichtig ist, ist doch auch die Antwort nichtig. Logisch, oder?
Meine große Frage ist:
Insofern es nie eine Feststellung zur Notwendigkeit einer MPU gab, könnte man „problemloser/reibungsloser“ mit einem europäischen Führerschein am deutschen Straßenverkehr teilnehmen? Die Frist von 4 Monaten ist abgelaufen und sonst ist ja nichts bekannt!, außer das man keinen deutschen Führerschein besitzt, und daß sollte nicht weiter dramatisch sein.
Hat jemand ein Feedback.
Danke.
Rückerstattung Gebühr Antrag nach Entzug / Rücknahme Antrag?
- Boelk
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- dgstein
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Hallo Boelk,
Wenn du jetzt rechtmäßig eine Fahrerlaubnis im EU-Ausland erwirbst, wird der Vorgang nicht verwertet.
Sofern du aber unrechtmäßig eine Fahrerlaubnis im EU-Ausland erwirbst, kann der zurückgenommene Antrag insofern verwertet werden, als er ein Indiz für eine notwendige Überprüfung der Kraftfahreignung sein kann.
Denn mal ehrlich... wie sähe das aus?
Du bist zweimal mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden, was zum Entzug der Fahrerlaubnis führte. Das im Neuerteilungsverfahren geforderte MPG hast du (warum wohl?) nicht beigebracht und stattdessen den Antrag zurückgenommen. Also hast du nicht dazu beigetragen, die Bedenken gegen deine Kraftfahreignung auszuräumen.
Bei einer unrechtmäßig erworbenen Fahrerlaubnis würde da sicherlich eine Überprüfung der Kraftfahreignung erfolgen.
Viele Grüße
dgstein
das ist richtig. Die Gesamtgebühr von 193,00 Euro setzt sich aus mehreren Gebühren zusammen (für VZR-Auskunft, Prüfung des Antrages, Führerscheinerstellung etc.). Davon sind bereits einige bereits abgegolten, so dass nur noch der unverbrauchte Gebührenteil zurück erstattet werden kann.daß das möglich ist und das ich ein Teil der € 198,- zurückerstattet bekomme.
Der Antrag gilt dann als zurückgenommen. Der Antragsvorgang selbst bleibt natürlich in der Akte enthalten. Also auch das Schreiben, mit dem du zur MPU aufgefordert wurdest.Was passiert mit meinem Antrag? Wie ist dieses Dokument nun zu betrachten?
Wie ich oben schon schrieb, bleibt der Vorgang in der Akte. Also gab es ja nachweislich eine Feststellung der Notwendigkeit einer MPU.Wie verwertbar sind die Dokumente in Zukunft? [...] Insofern es nie eine Feststellung zur Notwendigkeit einer MPU gab, könnte man „problemloser/reibungsloser“ mit einem europäischen Führerschein am deutschen Straßenverkehr teilnehmen? Die Frist von 4 Monaten ist abgelaufen und sonst ist ja nichts bekannt!, außer das man keinen deutschen Führerschein besitzt, und daß sollte nicht weiter dramatisch sein.
Wenn du jetzt rechtmäßig eine Fahrerlaubnis im EU-Ausland erwirbst, wird der Vorgang nicht verwertet.
Sofern du aber unrechtmäßig eine Fahrerlaubnis im EU-Ausland erwirbst, kann der zurückgenommene Antrag insofern verwertet werden, als er ein Indiz für eine notwendige Überprüfung der Kraftfahreignung sein kann.
Denn mal ehrlich... wie sähe das aus?
Du bist zweimal mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden, was zum Entzug der Fahrerlaubnis führte. Das im Neuerteilungsverfahren geforderte MPG hast du (warum wohl?) nicht beigebracht und stattdessen den Antrag zurückgenommen. Also hast du nicht dazu beigetragen, die Bedenken gegen deine Kraftfahreignung auszuräumen.
Bei einer unrechtmäßig erworbenen Fahrerlaubnis würde da sicherlich eine Überprüfung der Kraftfahreignung erfolgen.
Viele Grüße
dgstein
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