Tausch in Schweizer FS

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Antworten
Benutzeravatar
renate
Aktiver Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Mo 20. Jun 2005, 20:50

Tausch in Schweizer FS

Beitrag von renate » Mi 18. Jul 2007, 18:30

Hallo,
Gegen Bürger wurde Anfang 2005 Verwaltungsverfahren wegen BtM eingeleitet
während dieser Zeit tauschte er dt.FS gegen Schweizer FS. Ihm wurde dann untersagt in Deutschland Fahrzeuge zu führen. Seine anwaltliche Vertretung legte Widerspruch ein und führte bis dato Klageverfahren. Ende 2005 verlegte der Bürger seinen -Wohnsitz in die Schweiz. Vor wenigen Tagen nahm der Anwalt die Klage und den -Widerspruch zurück, somit ist die Untersagung bestandskräftig.
Frage: Ist die deutsche Verwaltungsbehörde jetzt noch berechtigt den Aufkleber der Untersagung auf den Schweizer Führerschein aufzubringen.
Gruß Renate

Benutzeravatar
corneliusrufus
Einsteiger
Beiträge: 296
Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
Wohnort: Lübeck

Beitrag von corneliusrufus » Mi 18. Jul 2007, 20:33

Warum sollte das nun unberechtigt sein?

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Benutzeravatar
renate
Aktiver Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Mo 20. Jun 2005, 20:50

Beitrag von renate » Do 19. Jul 2007, 19:45

corneliusrufus hat geschrieben:Warum sollte das nun unberechtigt sein?

Liebe Greet-Ings, Cornelius
.................................................
Weil er jetzt in der Schweiz wohnhaft ist und die deutsche Behörde nicht mehr zuständig ist ? Gruß Re

Benutzeravatar
125Chaos
Aktiver Benutzer
Beiträge: 55
Registriert: Di 7. Mär 2006, 21:47

Beitrag von 125Chaos » Do 19. Jul 2007, 21:36

Für die Frage, ob der Betroffene mit seinem schweizer Führerschein in Deutschland fahren darf, ist nach dem Umzug in die Schweiz nunmehr jede deutsche Führerscheinbehörde zuständig.

Wenn der Aufkleber schon drauf ist, sehe ich keine Rechtsgrundlage, ihn entfernen zu lassen.
Eine andere Frage ist die, ob Deuschland zum jetzigen Zeitpunkt den Aufkleber tatsächlich durchsetzen könnte, wenn er noch nicht drauf ist.

Benutzeravatar
corneliusrufus
Einsteiger
Beiträge: 296
Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
Wohnort: Lübeck

Beitrag von corneliusrufus » Fr 20. Jul 2007, 12:03

Genauso sehe ich das, 125Chaos. Sobald die Deutsche des FS bemächtigt sind, kommt der Aufkleber drauf. Auch könnte ein öffentlicher Aushang auch ohne Aufkleber rechtlich die Gebrauchmachung einer Ch-FE in D untersagen. Der Aufkleber ist doch nur ein Hinweis, der Verwaltungsakt als solcher schaft das Recht, nicht der Aufkleber.

Liebe Greet-Ings, Cornelisu

Benutzeravatar
renate
Aktiver Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Mo 20. Jun 2005, 20:50

Beitrag von renate » Fr 20. Jul 2007, 20:03

"Eine andere Frage ist die, ob Deuschland zum jetzigen Zeitpunkt den Aufkleber tatsächlich durchsetzen könnte, wenn er noch nicht drauf ist.[/quote]"

Hallo,
genau das ist die Frage,angenommen die FEB käme in den Genuß vom FS, darf die deutsche Behörde auf den schweizer FS den Aufkleber aufbringen? Re

Benutzeravatar
corneliusrufus
Einsteiger
Beiträge: 296
Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
Wohnort: Lübeck

Beitrag von corneliusrufus » So 22. Jul 2007, 22:21

Prinzipiell ja. - Es könnte höchstens sein, dass Schweizer Behörden das auf ihrem Dokument nicht duldeten. Doch davon weiß ich nichts.

Noch einen Hinweis: Ist der Aufkleber auf dem FS, dann darfst Du ihn nciht entfernen. Das würde weiteren Ärger nach sich ziehen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste