Mein Fall - so korrekt?

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Mirage24
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Mein Fall - so korrekt?

Beitrag von Mirage24 » Mi 25. Jul 2007, 16:08

Hallo,
ich bin das erste mal in diesem Forum und wurde hierher verwiesen.
Kurz zu mir: Ich bin Student und 24 Jahre alt, das folgende Vergehen ist mein aller erstes. Ich habe zuvor nie einen Punkt gesammelt und nie einen Strafzettel gefangen. Ich war sozusagen davor ein weisses Baltt Papier. Meine Probezeit war auch schon vorrüber.
Ich habe ein Problem mit meiner MPU Fragestellung, da ich meine Straftat alkoholisiert (1,5 Promille) begangen habe. Meine MPU Fragestellung geht aber darauf nicht ein. Sie lautet:

''Ist zu erwarten dass Herr ******** auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Betimmungen verstoßen wird?''

Ich hätte diese Straftat aber niemals ohne Alkoholeinfluss begangen!

Hier mein Sachverhalt (Auszug aus meinem Strafbefehl):

''Sie fuhren am 2x.0x.2005 gegen 03.XXUhr mit dem PKW, Typ XXXX, KZ XXXX, auf öffentl. Straßen in XXXX, obwohl Sie infolge von vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig waren.

Ihre alkohol. Enthemmung hatte zur folge , dass sie sich in der Innenstadt dem Anhalteverlangen einer Polizeistreife dadurch entzogen, daß sie mit geschw. bis zu 140km/h bei gebotenen 50km/h trotz verfolgung von bis zu 5 streifenwagen mit sondersignal zahlreiche ampeln bei rot überfuhren, ehe sie in der XXXXX straße die kontrolle über ihr KFZ verloren, sich überschlugen und auf dem dach liegen blieben.

die hatte für sie vorhersehbar und vermeidbar zur folge dass ihr beifahrer XXXXX durch prellungen und schürfwunden verletzt wurde.

die Staatsanw. hält wegen des besonderen öffentl. Interesses an der strafverfolgung ein einschreiten von amts wegen für geboten.

Eine bei Ihnen am XXXX um XXXXX entnommmene Blutprobe ergab eine Blutalk. konzentration von 1,50 Promille. Ihre Fahruntüchtigkeit hätten sie bei kritischer Selbstprüfung erkennen können und müssen.

wegen ihrer erheblichen alkoholisierung mussten sie auch mit der möglichkeit eines ihnen im zustand der fahruntüchtigkeit verursachten verkehrsunfalles und seiner folgen rechnen. durch die tat haben sichals ungeeignet zum führen von kraftfahrzeugen erwiesen.

Sie werden daher beschuldigt, (es folgt eine zusammenfassung)''


Ich weiss jetzt nicht auf was ich mich genau in der MPU vorbereiten muss und ob sie so rechtens ist.

Gruß
Mirage

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Hartmut
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Beitrag von Hartmut » Mi 25. Jul 2007, 17:04

Nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) angeordnet werden

bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen.

Es dürfte sich hier unbestritten um einen erheblichen Verstoß handeln. Selbst ohne Alkohol wäre auf jeden Fall ein MPU-Gutachten anzuordnen.

Bezüglich Alkohol gelten zunächst die (Sepzial)Vorschriften des § 13 FeV. Nach der Sachverhaltsschilderung ist nach meiner Auffassung keine besondere Fragestellung auf Alkohol möglich. Allerdings ist durch den Gutachter die Fahrt als ganzes zu beurteilen. Dies beiinhaltet dann auch den Alkoholkonsum.

Nach alledem kann diese Fahrt nur eine MPU nach sich ziehen. Hierzu haben Sie die Möglichkeit, im Vorfeld bei einer MPU-Stelle ein Beratungsgespräch zu führen. Kosten: 60 - 100 €. Dabei kann geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen eine MPU für Sie mit einem positiven Ergebnis enden könnte. Zudem erfahren Sie, was bei einer Begutachtung von Ihnen erwartet wird.

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Mirage24
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Beitrag von Mirage24 » Mi 25. Jul 2007, 17:19

Hallo Hartmut, vielen dank für die schnelle Antwort!
Ich verstehe das die Verstöße erheblich sind.
Die Flucht vor der Streife wurde durch die Angst vor einer Alkoholkontrolle
und deren Konsequenzen ausgelöst.
Nüchtern hätte ich keinen Grund gehabt zu fliehen und die Straftaten zu begehen.
Ist das rechtlich irrelevant? Tut mir leid ich bin kein Jurist und muss so einfach nachfragen.
Den jetzt wird aus dieser Fragestellung automatisch auch eine Alkohol Fragestellung (obwohl ich keine 1,6 Promille hatte).
Muss (sollte) ich nun auch Leberwerte zur MPU mitbringen?
Wie sollte ich dem Gutachter begründen dass ein großer Faktor der Straftatsbegehung mein Alkohol war, obwohl ich kein Alkoholproblem habe (habe ja nachweislich 1,5 gehabt die Grenze ist jedoch rechtlich 1,6)

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Hartmut
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Beitrag von Hartmut » Mi 25. Jul 2007, 17:35

Nur aus einer Promillezahl läßt sich nicht ableiten, ob ein Alkoholproblem besteht oder nicht.

Aus den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung:
"Werden Werte um oder über 1,5 %o bei Kraftfahrern im Straßenverkehr angetroffen, so ist die Annahme eines chronischen Alkoholkonsums mit besonderer Gewöhnung und Verlust der kritischen Einschätzung des Verkehrsrisikos anzunehmen. (passt doch gut, oder ?) Bei solchen Menschen pflegt in der Regel ein Alkoholproblem vorzuliegen das die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt."

Nun mal ehrlich: Wer sich mit 1,5 %o eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei mit diesen Geschwindigkeiten liefert, muss Alkohol gewöhnt sein.

Ich kann dir nur dringend raten, baldmöglichst ein Beratungsgespräch bei einer MPU-Stelle zu führen.

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Mirage24
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Beitrag von Mirage24 » Mi 25. Jul 2007, 17:38

Wenn ich Alkohol gewöhnt gewesen wäre dann wäre ich rechts ran gefahren und hätte mich auf sowas nicht eingelassen.
Vielen Danke für die Hilfe! Werde mich gut auf die MPU vorbereiten.

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Do 26. Jul 2007, 00:04

Ich sehe das etwas differenzierter. So sehe ich ein Alkoholproblem (auch einmalig) bereits früher. Nämlich wenn es zu einer Entscheidung kommt, die eine Auffälligkeit nach sich zieht. Die Frage ist, wie groß ist dieses Problem.

Die Angst, erwischt zu werden mit dem Fluchtversuch ist nachvollziehbar. Gewisse Reaktionen müssen noch vorgelegen haben, denn sonst wäre die Flucht gleich gescheitert (durch Unfall). Bei der gemessenen Alkoholmenge plus dieser Beobachtung wird eine gewisse Alkoholgewöhnung vorliegen. Medizinisch ist das Missbrauch. Rechtlich muss es jedoch kein regelmäßiger Missbrauch sein.

Gleichwie, nehme obige Fakten. Da will der Psychologe wissen, wie Du derartige Verstöße sicher vermeiden willst. Wenn es nur durch Alkohol war, dann muss eben die Alkoholmenge soweit herunter, bis dass Du sicher trennen kannst zwischen Konsum und Fahren. Da bei Dir bei diesen mengen bereits medizinisch ein Zuviel vorliegt plus dass Alkohol Vernunftsentscheidungen blockiert bzw. erschwert, sollte die bei Gelegenheiten konsumierte Alkoholmenge insgesamt deutlich heruntergeschraubt werden. Als Hausnummer: Faktor drei bis vier. Und striktes Trennen vom Fahren nach Konsum.

Leberwerte und Blutwert MCV schaden nicht, werden jedoch auch nicht erwartet bzw. sind hier fix gefordert, denn aus den bisherigen Fakten vermutet niemand ein schweres Alkoholproblem oder gar Abhängigkeit.

Dennoch würde ich mich zur MPU konkret vorbereiten wollen, bsp. wie Du Trennen praktizieren kannst und praktizieren wirst. Ob Du auch in anderen Situationen zum Ausweichen, Davonmachen neigen könntest oder mit einem gewissen Risikoignoranzbewusstsein am Straßenverkehr teilnimmst.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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Mirage24
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Beitrag von Mirage24 » Do 26. Jul 2007, 00:12

Vielen dank Cornelius für deinen tollen post! werde deine Ratschläge befolgen.

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Beitrag von Ferdi » Do 26. Jul 2007, 07:22

Hallo,
schau auch bitte einmal hier nach:
http://www.neuro24.de/alk.htm
Es muss nicht zutreffend sein, aber ich glaube dass es eine verständliche Darstellung ist.

Viele Grüße
Ferdi
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Beitrag von corneliusrufus » Do 26. Jul 2007, 11:08

Das ist meines Erachtens eine gute Quelle zur Information. Schaue auch bei http://www.dhs.de, wo Du Deinen Konsum einschätzen kannst.

Finde die inneren und äußeren Gründe für Dein damaliges Verhalten! Was hast Du davon schon erfolgreich bearbeitet? Gute, kostenlose Hilfe zur MPU-Vorbereitung bzw. zur Einsichtsgewinnung erhältst Du bsp. beim MPU- und Rauschmittel-Forum des Verkehrsportals, http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... owforum=17, sowie im MPU-Bereich der Verkehrsthek innerhalb der Jurathek, http://forum.jurathek.de/forumdisplay.p ... forumid=12.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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