Guten abend ich hääte d mal eine frage und zwar kann das ärger geben wenn man sein auto erst was später ( 3 Monate) ummeldet, als man selbst umgezogen ist.
Bitte um eine Antwort
Danke
UMMELDEN VON AUTO
- 125Chaos
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- Registriert: Di 7. Mär 2006, 21:47
Naja, Verstöße gegen das Zulassungsrecht sind Ordnungswidrigkeiten, und Ordnungswidrigkeiten können grundsätzlich auch zu Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bis hin zum Führerscheinentzug führen.
Vorliegend wird es aber - sofern die Sache überhaupt verfolgt wird - bei einem Verwarngeld von 15 € bleiben.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_51.php
Das hätte dann keine fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen, sofern man sich nicht wie ein Querulant grundsätzlich und wiederholt weigert, seinen KfZ-Schein korrigieren zu lassen.
Vorliegend wird es aber - sofern die Sache überhaupt verfolgt wird - bei einem Verwarngeld von 15 € bleiben.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_51.php
Das hätte dann keine fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen, sofern man sich nicht wie ein Querulant grundsätzlich und wiederholt weigert, seinen KfZ-Schein korrigieren zu lassen.
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