
Im Jahr 1998 oder 1999 wurde mir nach einer Trunkenheitsfahrt mit Unfall, der Fs an Ort und Stelle Entzogen.
1-2 Jahre später war ich noch mal Jung und Naiv und wurde ohne Fs mit Alkoholgehalt Kontrolliert und auch verurteilt, wegen Fahren ohne Fs.
Leider befinden sich in meinen Besitz keinerlei Unterlagen (Gerichtsurteile zu den Straftaten) mehr. Ich weiß nur noch dass ich wegen des Vorfalls 1998 oder 1999 eine Sperrfrist bekommen hatte und dass ich eine MPU ablegen müsste, um den Fs wieder zu bekommen. Bei der Fahrt ohne Fs bekam ich soweit ich mich noch erinnere, nur eine Geldstrafe, an was anderes kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich habe nie wieder versucht den Fs neu zu machen und auch keinen Antrag gestellt. Ich glaube die wollten noch zusätzlich ein fachärztliches Gutachten. Mein Leben hat sich im Jahr 2002 komplett geändert, in positivem Sinne. Nun wohnen wir seit kurzer Zeit sehr Ländlich, leider gibt es hier keine Einkaufsmöglichkeiten. Nun möchte ich sehr gerne meinen Fs wieder neu beantragen.
Muss ich noch eine MPU ablegen nach all den Jahren?
Zählt der Entzugstag des Fs oder ist der Entzug erst nach Gerichtsurteil gültig?
Was muss ich evl. beachten?
Hat die Aufhebung der 2 Jahres Frist für mich Vorteile?
Verjährungsfristen (10 oder 15 Jahre) Warum so unterschiedlich?
Über jeden Tipp, wäre ich sehr Dankbar ,-)
Ich bedanke mich schon mal im Voraus ganz herzlich für eure Antworten.
Liebe Grüße

aus den schönen Bayern