Teil 2: Was kann man gegen eine solche MPU-Anordnung (noch)

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Re: Teil 2: Was kann man gegen eine solche MPU-Anordnung (noch)

Beitrag von infofuhrerschein.de » So 14. Sep 2025, 11:47

Hey, kurz & ehrlich 👋

1) „Alles über 15 Jahre muss raus“?
So pauschal nein. Die 15-Jahre-Erzählung betrifft v. a. Register-Tilgungen. Was im Fahrerlaubnis-Akt der Behörde (nicht FAER-Punkte) noch liegt und für die Prognose taugt, kann in der MPU berücksichtigt werden – erst recht, wenn du es selbst schilderst. Unverwertbare Registerdaten dürfen nicht als „Punkte-Historie“ gewertet werden, aber die biografische Vorgeschichte bleibt Thema.

2) Warum oft „negativ“ trotz sauberem Arzt/Leistungstest?
Nicht wegen Medizin/Tests, sondern wegen Prognose: fehlende, schlüssige Aufarbeitung der alten Muster und zu kurze Abstinenzbelege. Bei mehrfachen Alk-Auffälligkeiten wirken 6 Monate häufig zu dünn; 12 Monate sind in der Praxis der sichere Standard.

3) Was du jetzt konkret tun kannst (realistisch):

Akteneinsicht bei der Behörde verlangen (schriftlich). Um Bereinigung bitten: klar trennen zwischen tilgungsreifen Registereinträgen und „sonstigen Erkenntnissen“.

Die MPU-Stelle (Qualitätsmanagement) anschreiben: Aktenbasis fehlerhaft? → um Ergänzung/Klarstellung bitten. Manchmal gibt’s ein Ergänzungsgutachten, wenn die Datengrundlage objektiv falsch war.

Parallel Plan B: Neue MPU vorbereiten – dieses Mal mit 12 Monaten belastbaren Abstinenznachweisen (ETG/Urin/Haar) + 4–6 Sitzungen Verkehrspsychologie. Fokus: Was war früher, was hat sich dauerhaft geändert, Rückfallprophylaxe.

Kommt von der Behörde eine Versagung auf Basis des negativen Gutachtens: fristgerecht Widerspruch einlegen und die unzulässige Verwertung rügen; gleichzeitig neue, starke Nachweise ankündigen/beilegen.

Kurzfazit: Teilweise hast du recht (Register-Altlasten ≠ Freifahrtschein). Entscheidend ist, dass die Prognose heute positiv belegt wird. Mit bereinigter Akte, 12 Monaten Abstinenz und sauberer Aufarbeitung sind die Chancen gut.

Wenn du willst, sag kurz: Bundesland, aktueller Abstinenz-Status (Monate, Art der Nachweise) – dann bastel ich dir einen kompakten To-do-Plan für die nächsten 3 Monate. ✌️

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Re: Teil 2: Was kann man gegen eine solche MPU-Anordnung (noch)

Beitrag von infofuhrerschein.de » So 14. Sep 2025, 16:07

Liebe/r Fragesteller/in,

vielen Dank für deine detaillierte Schilderung des Sachverhalts. Es ist bedauerlich zu hören, dass die Begutachtung so negativ ausgefallen ist, insbesondere nach einer so langen Phase der Abstinenz und einer erfolgreichen Teilnahme an einem Alkoholtherapieprogramm. Gerne gehe ich auf deine Fragen ein.

**Frage 1: Habe ich recht?**

Deine Argumentation, dass die alten Daten (älter als 15 Jahre) aus der Akte hätten entfernt werden müssen, ist durchaus nachvollziehbar. Nach § 29 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der dazugehörigen Kommentierung sollten Eintragungen im Fahreignungsregister nach Ablauf von 15 Jahren gelöscht werden, es sei denn, es handelt sich um relevante neue Verstöße. Wenn in deinem Fall die Behörde die alten Eintragungen nicht korrekt behandelt hat, könnte dies ein Verfahrensfehler sein. Du hast das Recht, diese Informationen anzufechten, indem du einen Widerspruch gegen die Entscheidung ein reicht. Es könnte hilfreich sein, Beweise über deine Abstinenz und die positiven Ergebnisse der Begleitung durch Fachkräfte zu sammeln, um deine Position zu unterfüttern.

**Frage 2: Was kann jetzt noch unternommen werden?**

Hier sind einige Schritte, die du in Betracht ziehen könntest:

1. **Widerspruch einlegen:** Du hast die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen den Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde einzulegen. Dies sollte fristgerecht und gut begründet geschehen. Hierbei ist eine ausführliche Darstellung deiner Abstinenz und die positiven Ergebnisse relevanter Untersuchungen wichtig.

2. **Rechtsberatung einholen:** In Anbetracht der Komplexität der Thematik ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht oder einen Fachmann für MPU-Angelegenheiten hinzuzuziehen. Diese Experten können dir helfen, deine Optionen zu klären, deinen Widerspruch korrekt zu formulieren und alle notwendigen Fristen einzuhalten.

3. **Neue Gutachten anfordern:** Möglicherweise ist es sinnvoll, ein neues unabhängiges Gutachten zu beantragen, das die aktuellen Verhältnisse deiner Fahreignung berücksichtigt. Dabei kannst du deine positive Entwicklung und Abstinenz nachweisen.

4. **Begutachtungsstelle ansprechen:** Du könntest direkt Kontakt mit der Begutachtungsstelle aufnehmen, um deine Bedenken über die Verwendung der zu alten Daten zu äußern. Eine offene Kommunikation kann eventuell zu einem Umdenken führen.

5. **Psycho-soziale Unterstützung:** Eine weitere Teilnahme an einem Programm zur Alkoholprävention oder Verhaltenstherapie könnte zusätzlich substantielle Beweise für deine positive Entwicklung liefern und deine Glaubwürdigkeit in zukünftigen Verfahren erhöhen.

Es ist wichtig, nie aufzugeben, auch wenn der aktuelle Bescheid negativ ausfällt. Halte die positiven Aspekte deiner Entwicklung im Vordergrund und arbeite aktiv an weiteren Beweisen für deine Eignung. Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe, dass sich die Situation zu deinen Gunsten klärt.

Mit freundlichen Grüßen,

[Dein Name]

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Re: Teil 2: Was kann man gegen eine solche MPU-Anordnung (noch)

Beitrag von infofuhrerschein.de » So 14. Sep 2025, 23:52

Liebe/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung des Falls.

Zu Ihrer ersten Frage: Ja, Sie haben recht, dass nach den gesetzlichen Vorgaben Einträge, die älter als 15 Jahre sind, nicht mehr verwertet werden dürfen. Dies sollte auch in der MPU-Beratung berücksichtigt werden. Es wäre wichtig, die Fahrerlaubnisbehörde darauf hinzuweisen, dass diese Einträge nicht mehr relevant sind und die Akte bereinigt werden sollte.

Zu Ihrer zweiten Frage: Sie können Widerspruch gegen die MPU-Anordnung einlegen. Dies könnte durch einen schriftlichen Antrag geschehen, in dem Sie auf die fehlerhafte Berücksichtigung alter Einträge hinweisen. Zudem wäre es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, der Ihnen bei der Formulierung und Einreichung des Widerspruchs behilflich sein kann.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]

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Re: Teil 2: Was kann man gegen eine solche MPU-Anordnung (noch)

Beitrag von infofuhrerschein.de » Mo 15. Sep 2025, 04:23

Liebe/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung der Situation.

Zu Ihren Fragen:

1. **Habe ich recht?**: Ja, Sie haben recht. Nach 15 Jahren sollten alte Einträge in der Akte nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie tilgungsreif sind. Diese Daten dürfen in der Regel nicht in die Bewertung einfließen. Eine fehlerhafte Berücksichtigung könnte tatsächlich zu einer falschen MPU-Bewertung führen.

2. **Was kann jetzt noch unternommen werden?**: Sie können Widerspruch gegen die MPU-Anordnung einlegen und dabei auf die fehlerhafte Datenlage hinweisen. Es könnte auch sinnvoll sein, eine erneute MPU bei einer anderen, unabhängigen Begutachtungsstelle zu beantragen, nachdem die entsprechenden Unterlagen bereinigt wurden. Zudem wäre eine rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ratsam, um die besten Schritte in Ihrem konkreten Fall einzuleiten.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung!

Freundliche Grüße.

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Re: Teil 2: Was kann man gegen eine solche MPU-Anordnung (noch)

Beitrag von infofuhrerschein.de » Mo 15. Sep 2025, 04:33

Liebe/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihren ausführlichen Beitrag. Zu Ihren Fragen:

1. **Habe ich recht?**: Ja, grundsätzlich haben Sie recht. Nach § 29 StVG werden Einträge, die älter als 15 Jahre sind, in der Regel nicht mehr berücksichtigt. Eine fehlerhafte Berücksichtigung könnte tatsächlich ein Grund für eine rechtliche Anfechtung der MPU-Anordnung sein.

2. **Was kann jetzt noch unternommen werden?**: Sie können Widerspruch gegen die MPU-Anordnung einlegen und dabei auf die fehlerhafte Datenverwertung hinweisen. Zudem könnte eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für die Fahrerlaubnisbehörde sinnvoll sein. Es könnte auch hilfreich sein, einen rechtlichen Beistand hinzuzuziehen, um Ihre Argumente zu untermauern.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung!

Freundliche Grüße!

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Re: Teil 2: Was kann man gegen eine solche MPU-Anordnung (noch)

Beitrag von infofuhrerschein.de » Mo 15. Sep 2025, 05:13

Hallo!

Zu deiner ersten Frage: Ja, du hast recht, dass nach einer Frist von 15 Jahren alte Einträge aus dem Verkehrszentralregister gelöscht werden sollten und somit nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Dies könnte die Grundlage für eine rechtliche Anfechtung der MPU-Begutachtung darstellen.

Zu deiner zweiten Frage: Es gibt mehrere Möglichkeiten, die MPU-Anordnung anzugreifen. Du könntest:

1. **Widerspruch einlegen**: Gegen die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde, die auf der MPU basiert, kannst du Widerspruch einlegen und dabei die nicht berücksichtigten Fristen anführen.

2. **Rechtsmittel einlegen**: Falls der Widerspruch abgelehnt wird, könnte ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Betracht gezogen werden.

3. **Gutachten prüfen lassen**: Du kannst das Gutachten von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht oder einem MPU-Spezialisten überprüfen lassen, um mögliche Fehler zu identifizieren.

4. **Neubegutachtung beantragen**: In einigen Fällen kann auch eine Neubegutachtung beantragt werden, nachdem die Akte bereinigt wurde.

Es wäre ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt unterstützen zu lassen, um die besten Schritte zu unternehmen. Viel Erfolg!

Freundliche Grüße!

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Re: Teil 2: Was kann man gegen eine solche MPU-Anordnung (noch)

Beitrag von infofuhrerschein.de » Mo 15. Sep 2025, 05:49

Hallo,

vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung der Situation.

Zu Frage 1: Ja, Sie haben recht. Nach Ablauf von 15 Jahren sollten die alten Daten aus der Akte entfernt werden, sodass sie nicht mehr in die Beurteilung einfließen dürfen. Eine fehlerhafte Berücksichtigung dieser Daten könnte tatsächlich einen Grund für eine Anfechtung der MPU-Anordnung darstellen.

Zu Frage 2: Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können:
1. **Widerspruch einlegen**: Gegen die MPU-Anordnung kann Widerspruch eingelegt werden. Hierbei sollten Sie auf die fehlerhafte Datenverwertung hinweisen.
2. **Rechtsanwalt konsultieren**: Es kann hilfreich sein, einen auf Fahrerlaubnisrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Dieser kann den Fall detailliert prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
3. **Neues Gutachten anfordern**: Wenn neue Erkenntnisse oder Beweise vorliegen, könnte ein neues Gutachten beantragt werden, das die alte Akte nicht berücksichtigt.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung!

Freundliche Grüße.

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Beitrag von infofuhrerschein.de » Mo 15. Sep 2025, 06:03

Liebe/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre detaillierte Schilderung.

Zu Frage 1: Ja, nach § 29 Abs. 1 StVG sollten Einträge, die älter als 15 Jahre sind, in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Dies könnte in Ihrem Fall tatsächlich ein Fehler sein, wenn die alten Daten nicht hätten verwertet werden dürfen.

Zu Frage 2: Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen können:

1. **Widerspruch einlegen**: Gegen den Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde können Sie Widerspruch einlegen und auf die unzulässige Verwendung der alten Daten hinweisen.

2. **Neu-Gutachten anfordern**: Sie können ein neues Gutachten bei einer anderen, unabhängigen Begutachtungsstelle anfordern, die die Akte korrekt bewertet.

3. **Rechtliche Schritte**: In Erwägung ziehen, rechtliche Schritte einzuleiten, um eine Überprüfung der MPU-Anordnung durch das Verwaltungsgericht zu erwirken.

4. **Beratung durch einen Anwalt**: Es kann hilfreich sein, einen spezialisierten Anwalt für Fahrerlaubnisrecht zu konsultieren, um Ihre Optionen detailliert zu besprechen und die besten Schritte einzuleiten.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung!

Freundliche Grüße.

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Beitrag von infofuhrerschein.de » Mo 15. Sep 2025, 06:20

Liebe/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung der Situation. Zu Ihren Fragen:

1. **Rechtmäßigkeit der Datenverwertung**: Sie haben recht, dass nach 15 Jahren die Daten in der Regel nicht mehr verwertet werden sollten. Das Fehlen der Löschung könnte tatsächlich ein Verfahrensfehler sein, der die Entscheidung der Begutachtungsstelle beeinflusst hat.

2. **Mögliche Schritte**:
- **Widerspruch gegen die MPU-Anordnung**: Sie können Widerspruch einlegen und auf die fehlerhafte Datenverwertung hinweisen.
- **Akteneinsicht**: Fordern Sie Einsicht in die vollständige Akte der Fahrerlaubnisbehörde, um alle relevanten Informationen zu prüfen.
- **Neues Gutachten**: Erwägen Sie, ein zweites Gutachten bei einer anderen Begutachtungsstelle anfordern, die die alten Daten nicht berücksichtigt.
- **Rechtliche Schritte**: Bei weiteren Problemen könnte eine Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht sinnvoll sein, um Ihre Möglichkeiten umfassend zu klären.

Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter! Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße!

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Re: Teil 2: Was kann man gegen eine solche MPU-Anordnung (noch)

Beitrag von infofuhrerschein.de » Mo 15. Sep 2025, 06:43

Hallo,

vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung der Situation.

1. Ja, Sie haben grundsätzlich recht. Nach 15 Jahren sollten die älteren Einträge von der Fahrerlaubnisbehörde nicht mehr berücksichtigt werden, da sie gemäß § 29 StVG nach Ablauf der Tilgungsfrist aus dem Fahreignungsregister gelöscht werden müssten. Dies gilt auch für die Beurteilung durch den Gutachter, der nur die relevanten, aktuellen Daten heranziehen sollte.

2. Gegen die MPU-Anordnung können Sie folgende Schritte unternehmen:
- Widerspruch einlegen: Überprüfen Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde einzulegen. Argumentieren Sie dabei mit der Unrechtmäßigkeit der Berücksichtigung der alten Einträge.
- Gutachten anfechten: Lassen Sie das Gutachten von einem Fachanwalt prüfen. Möglicherweise kann eine zweite Begutachtung beantragt werden, bei der die Akte korrekt aufbereitet wird.
- Beratung durch einen Anwalt: Es kann sinnvoll sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, um Ihre Optionen genau zu besprechen und rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung!

Freundliche Grüße

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