In diesem Fall kann keine Entziehung mehr ausgesprochen werden, da die Ursache (nämlich die Punkte) nicht mehr vorhanden sind.
Das versäumte Einreichen der MPU kann dann nicht mehr zum Nachteil ausgelegt werden, da sich die Rechtmäßigkeit einer Entziehung immer am aktuellen Punktestand bzw. an bereits eingereichten Gutachten orientieren muss.
Verfahrensweise beim FS Entzug
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