Frage zu all. Verfahrensweisen bei FE Neuerteilung n. Entzug
- paulchen2000
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- Registriert: Di 2. Nov 2004, 23:50
vielen dank erstmal für eure antworten,
es ermutigt zumindest doch dahingehend etwas, dass ich nicht, wie schon fast befürchtet, was an der meise habe, sondern meine einschätzung gar nicht so falsch war...
dennoch noch eine frage, bezogen auf den letzten beitrag von RAK:
was bitte ist eine verpflichtungsklage ? bzw. wie sieht der hier von euch mehrfach zitierte weg aus ?
frage zwei: mein passfoto hat man mir wieder in die hand gedrückt, es sei zu dunkel. ok, kann ich mit leben, kriegen sie halt ein neues. zusammen mit dem passfoto sollte ich dann auch den "nachweis über die blutentnahme" liefern, dann würde der FE beantragt, wie lange das labor dann bräuchte, wäre wurscht..
meint ihr, es würde ggf. sinn machen, vom RA (vermutlich dann aber eín anderer !), ein entsprechendes Schreiben aufsetzen zu lassen und sozusagen dass passfoto in begleitung eines anwaltlichen schreibens zustellen zu lassen ?
oder, variante zwei: ich schick denen das passfoto, ohne weiteren kommentar und warte ab, was als nächstes passiert. weder habe ich schriftliche AO noch schriftliche fristsetzung zur beibringung von irgendwelchen laborwerten.
lediglich einen grossen zettel, auf dem steht: vorname, zuname, geb-datum, ausführendes labor und ne tabelle mit den werten. auf dem ganzen bogen nicht erkennbar, worum es geht, usw usf...
vereinfacht ausgedrück: ich stell mich "blöde", schmunzel...
das problem: mir brennts langsam in den schuhen ... sobald irgendwas ausserplanmässiges geschieht, wirds extremst auch wegen arbeitsweg etc... ich hab ja geduldig ausgeharrt, aber alles hat grenzen...
es ermutigt zumindest doch dahingehend etwas, dass ich nicht, wie schon fast befürchtet, was an der meise habe, sondern meine einschätzung gar nicht so falsch war...
dennoch noch eine frage, bezogen auf den letzten beitrag von RAK:
was bitte ist eine verpflichtungsklage ? bzw. wie sieht der hier von euch mehrfach zitierte weg aus ?
frage zwei: mein passfoto hat man mir wieder in die hand gedrückt, es sei zu dunkel. ok, kann ich mit leben, kriegen sie halt ein neues. zusammen mit dem passfoto sollte ich dann auch den "nachweis über die blutentnahme" liefern, dann würde der FE beantragt, wie lange das labor dann bräuchte, wäre wurscht..
meint ihr, es würde ggf. sinn machen, vom RA (vermutlich dann aber eín anderer !), ein entsprechendes Schreiben aufsetzen zu lassen und sozusagen dass passfoto in begleitung eines anwaltlichen schreibens zustellen zu lassen ?
oder, variante zwei: ich schick denen das passfoto, ohne weiteren kommentar und warte ab, was als nächstes passiert. weder habe ich schriftliche AO noch schriftliche fristsetzung zur beibringung von irgendwelchen laborwerten.
lediglich einen grossen zettel, auf dem steht: vorname, zuname, geb-datum, ausführendes labor und ne tabelle mit den werten. auf dem ganzen bogen nicht erkennbar, worum es geht, usw usf...
vereinfacht ausgedrück: ich stell mich "blöde", schmunzel...
das problem: mir brennts langsam in den schuhen ... sobald irgendwas ausserplanmässiges geschieht, wirds extremst auch wegen arbeitsweg etc... ich hab ja geduldig ausgeharrt, aber alles hat grenzen...
- füchslein
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- Registriert: Di 27. Apr 2004, 10:54
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Ich würde an Deiner Stelle das persönliche Gespräch mit dem Chef der Führerscheinstelle suchen! Ohne RA und so!
Du kannst ja sagen, Du hättest Dich bei nem RA und hier in diesem Forum erkundigt, und Du hättest die Auskunft erhalten, dass die AO von Leberwerten rechtswidrig sei! Wenn der das bestreitet, bitte ihn, Dir die Rechtsgrundlage zu zeigen!
Ferner würde ich eben dann auch bitten, Dir über alles was Du an "Eignungsnachweisen" bringen sollst, ne schriftliche AO zu bekommen!
Sag ihm , dass sei eh notwendig, denn mündliche Anordnungen sind rechtlich nicht möglich! (wird aber in der Praxis oft gemacht)
Ich denke, bei einem vernünftigen Gespräch erreichst Du am meisten!
Stellt er sich wirklich auf stur, geh eine Instanz höher!!
Du kannst ja sagen, Du hättest Dich bei nem RA und hier in diesem Forum erkundigt, und Du hättest die Auskunft erhalten, dass die AO von Leberwerten rechtswidrig sei! Wenn der das bestreitet, bitte ihn, Dir die Rechtsgrundlage zu zeigen!
Ferner würde ich eben dann auch bitten, Dir über alles was Du an "Eignungsnachweisen" bringen sollst, ne schriftliche AO zu bekommen!
Sag ihm , dass sei eh notwendig, denn mündliche Anordnungen sind rechtlich nicht möglich! (wird aber in der Praxis oft gemacht)
Ich denke, bei einem vernünftigen Gespräch erreichst Du am meisten!
Stellt er sich wirklich auf stur, geh eine Instanz höher!!
- Michael Thierbach
- Aktiver Benutzer
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- Registriert: Di 26. Okt 2004, 06:53
- Wohnort: Freudenstadt - Tiefster Schwarzwald
Hallihallo,
ich habe die Diskussion verfolgt und würde Dir auch vorschlagen, nochmal freundlich mit dem Sachbearbeiter zu reden und nach der Rechtsgrundlage zu fragen. Dein RA scheint mir da etwas zögerlich und zurückhaltend.
Aus dem Begriff "Viertele" schließe ich, dass du aus Baden-Württemberg kommst. Sollte eine Kooperation mit dem Sachbearbeiter nicht möglich sein, würde ich doch mal zu seinem Vorgesetzten, oder mich sogar an die vorgesetzte Behörde wenden (RP oder Verkehrsministerium). In BW wird die Trunkenheitsfahrt in der Regel nicht mit der Straftat verknüpft und es wird auch nicht "zurückgerechnet", dazu sind Sachbearbeiter in der Führerscheinstelle gar nicht in der Lage, das kann vielleicht ein Rechtsmediziner.
Du hast recht, was "Recht" ist, muß auch "Recht" bleiben. So konsequent, wie wir ab 1,6 eine MPU fordern, so wenig dürfen wir das unter diesem Wert - es sei denn - es ergeben sich zusätzliche Bedenken, z.B. aus einer Anfrage bei der Polizei. Das könntest du aber selbst durch Akteneinsicht feststellen. die Behörden müssen Dich bei einer Anordnung zur MPU sogar auf die Möglichkeit der Akteneinsicht hinweisen (§ 11 Abs. 6 Fahrerlaubnisverordnung).
Ob allerdings zusätzliche Bedenken bestehen, weißt Du sicher selbst am Besten.........
Viel glück!
ich habe die Diskussion verfolgt und würde Dir auch vorschlagen, nochmal freundlich mit dem Sachbearbeiter zu reden und nach der Rechtsgrundlage zu fragen. Dein RA scheint mir da etwas zögerlich und zurückhaltend.
Aus dem Begriff "Viertele" schließe ich, dass du aus Baden-Württemberg kommst. Sollte eine Kooperation mit dem Sachbearbeiter nicht möglich sein, würde ich doch mal zu seinem Vorgesetzten, oder mich sogar an die vorgesetzte Behörde wenden (RP oder Verkehrsministerium). In BW wird die Trunkenheitsfahrt in der Regel nicht mit der Straftat verknüpft und es wird auch nicht "zurückgerechnet", dazu sind Sachbearbeiter in der Führerscheinstelle gar nicht in der Lage, das kann vielleicht ein Rechtsmediziner.
Du hast recht, was "Recht" ist, muß auch "Recht" bleiben. So konsequent, wie wir ab 1,6 eine MPU fordern, so wenig dürfen wir das unter diesem Wert - es sei denn - es ergeben sich zusätzliche Bedenken, z.B. aus einer Anfrage bei der Polizei. Das könntest du aber selbst durch Akteneinsicht feststellen. die Behörden müssen Dich bei einer Anordnung zur MPU sogar auf die Möglichkeit der Akteneinsicht hinweisen (§ 11 Abs. 6 Fahrerlaubnisverordnung).
Ob allerdings zusätzliche Bedenken bestehen, weißt Du sicher selbst am Besten.........
Viel glück!
Schöne Grüße aus dem Schwarzwald
Michael
Michael
- wj
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- paulchen2000
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Hallo @lle,
um die Region zu korrigieren, der Begriff ist zwar aus dem BW-Raum, ich jedoch nicht, hier handelt es sich um Rhl-P.
Weshalb die vor der Tür standen ? weil ich angebl. etliche Zeit vorher
von jemand, gesehen worden sei. das heisst natürlich, das auto ist gesehen worden.
Wie ich im Rahmen des Verfahrens dann erfahren habe, angebl. auf einer Strecke, die ich definitiv an diesem WE nicht ein einziges Mal befahren habe. Egal. zur Bewegung des KFZ hab ich keine Einlassung gemacht.
Hat die auch nicht weiter interessiert, ich hab an dem Abend fehler gemacht, (reinlassen der beamten - konnt ja nich anders, die sind einfach hinterher), den AAK (seit wann muss ich mich in meiner wohnung kontrollieren lassen)
Im Grunde ist der Nachweis, dass das KFZ von mir geführt wurde, nie erbracht worden, alles andere (AAK usw hat denen gereicht).
DAS verfahren ist ja nun auch passee...
Ich möchte nur gerne meine FE wiedererlangen, ohne machtlos einem SB ausgeliefert zu sein, versteht ihr ?
und irgendwas stinkt doch hier.. sagt mir jedenfalls mein bauch und der hatte noch immer recht...
um die Region zu korrigieren, der Begriff ist zwar aus dem BW-Raum, ich jedoch nicht, hier handelt es sich um Rhl-P.
Weshalb die vor der Tür standen ? weil ich angebl. etliche Zeit vorher
von jemand, gesehen worden sei. das heisst natürlich, das auto ist gesehen worden.
Wie ich im Rahmen des Verfahrens dann erfahren habe, angebl. auf einer Strecke, die ich definitiv an diesem WE nicht ein einziges Mal befahren habe. Egal. zur Bewegung des KFZ hab ich keine Einlassung gemacht.
Hat die auch nicht weiter interessiert, ich hab an dem Abend fehler gemacht, (reinlassen der beamten - konnt ja nich anders, die sind einfach hinterher), den AAK (seit wann muss ich mich in meiner wohnung kontrollieren lassen)
Im Grunde ist der Nachweis, dass das KFZ von mir geführt wurde, nie erbracht worden, alles andere (AAK usw hat denen gereicht).
DAS verfahren ist ja nun auch passee...
Ich möchte nur gerne meine FE wiedererlangen, ohne machtlos einem SB ausgeliefert zu sein, versteht ihr ?
und irgendwas stinkt doch hier.. sagt mir jedenfalls mein bauch und der hatte noch immer recht...
- Hartmut
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Ich könnte mir vorstellen, dass von der Führerscheinstelle eine Rückrechnung zwischen dem Zeitpunkt der Blutentnahme und der "Fahrt" gemacht wurde. Dann halte ich eine Anordnung einer MPU nicht für ausgeschlossen.
Wie dem aber sei, dafür als Ersatz Leberwerte zu verlangen ?
Gibt es wirklich keine sonstigen Eintragungen im Führungszeugnis, Verkehrszentralregister ?
Wie dem aber sei, dafür als Ersatz Leberwerte zu verlangen ?
Gibt es wirklich keine sonstigen Eintragungen im Führungszeugnis, Verkehrszentralregister ?
- paulchen2000
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Aber trotzdem mußt Du doch im Zusammenhang mit Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt worden sein??? Es ging doch nicht darum, dass Du alkoholisiert in Deiner Wohnung gesessen hast, das wäre ja kein Straftatbestandpaulchen2000 hat geschrieben:Im Grunde ist der Nachweis, dass das KFZ von mir geführt wurde, nie erbracht worden, alles andere (AAK usw hat denen gereicht).
DAS verfahren ist ja nun auch passee...

- paulchen2000
- Aktiver Benutzer
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- Registriert: Di 2. Nov 2004, 23:50
nein, ich verschweige defintiv nichts, was hätte ich denn davon ?
nur ist ja jetzt rückblickend am verfahrensablauf nichts mehr zu rütteln, der strafbefehl wurde anerkannt, wurde rechtsgültig und ist brav abgezahlt (endlich !) .Daher meinte ich "ist wurscht".
Jetzt geht es ja um Step 2, die Neuerteilung der FE..
nur ist ja jetzt rückblickend am verfahrensablauf nichts mehr zu rütteln, der strafbefehl wurde anerkannt, wurde rechtsgültig und ist brav abgezahlt (endlich !) .Daher meinte ich "ist wurscht".
Jetzt geht es ja um Step 2, die Neuerteilung der FE..
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