hier mal eine weitere Rechtsfrage, die man klären sollte bevor es dazu kommt!
Bei einer polizeilichen Kontrolle wird Atemalkoholgeruch beim Begleiter bemerkt.
Die Polizei fordert ihn auf, einen entsprechenden Test durchzuführen. (Evitential). Da es sich bei dem Begleiter um den Vater handelt, beruht er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht und teilt der Polizei mit, dass er nicht als Zeuge zur Verfügung stehen wird.
(Übelicherweise sind es die unmittelbaren Verwandschaftsgrade, die als Begleiter zur Verfügung stehen.)
Nach den bisherigen Erkenntnissen kann er ja nur Zeuge sein, da er ja keine Owi begeht. ( siehe die Antworten vorher )
Einzige Möglichkeit für die Polizei wäre jetzt eine Blutprobe.
Weiterhin teilt mir der rechtsgewandte Vater aber mit, dass eine körperliche Untersuchung / körperlicher Eingriff nach § 81 c StPO sowiso nicht zulässig sei.
Er beruft sich auch hier auf sein Zeugnisverweigerungsrecht.
Wie kann die Polizei jetzt ermitteln, ob der Begleiter alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss fährt und dass der Fahrer somit seiner Auflage nicht nachkommt.
