Wiederertelung FE mit oder ohne MPU
- corneliusrufus
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Manche Gutachter stellen alles positiv dar - weil sie so unmittelbaren Ärger nach der Begutachtung vermeiden.
Wenn ein Wert über der Norm war, dann hat Dich der Mediziner "herausgekickt". Der Psychologe hat daraufhin Deine Aussagen neu bewertet. Auch das kann dazu führen, dass ein ehedem positives Urteil nun auf negativ lautet. Grundsätzlich obliegt es dem Betroffenen, alle Unsicherheiten abzustellen und dieses nachzuweisen. Mittels laufender Werte und ggf. CDT hättest Du erklären können, dass der Wert jedenfalls nicht alkoholbedingt erhöht ist.
Ein Gutachter darf durchaus das Urteil seines Kollegen revidieren, denn irren können alle, also auch der erste Gutachter.
Du bist immer noch bei Nullalkoholkonsum? hast Du Leberwerte und den Blutwert MCV gesammelt - ggf. mit CDT/EthG? Wie sind Deine Werte? Wie schaffst Du es, ohne ob und wenn weiterhin trocken zu bleiben? Welche Absicherung hast Du dafür?
Wenn das steht, spricht nichts gegen eine neue MPU.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
Wenn ein Wert über der Norm war, dann hat Dich der Mediziner "herausgekickt". Der Psychologe hat daraufhin Deine Aussagen neu bewertet. Auch das kann dazu führen, dass ein ehedem positives Urteil nun auf negativ lautet. Grundsätzlich obliegt es dem Betroffenen, alle Unsicherheiten abzustellen und dieses nachzuweisen. Mittels laufender Werte und ggf. CDT hättest Du erklären können, dass der Wert jedenfalls nicht alkoholbedingt erhöht ist.
Ein Gutachter darf durchaus das Urteil seines Kollegen revidieren, denn irren können alle, also auch der erste Gutachter.
Du bist immer noch bei Nullalkoholkonsum? hast Du Leberwerte und den Blutwert MCV gesammelt - ggf. mit CDT/EthG? Wie sind Deine Werte? Wie schaffst Du es, ohne ob und wenn weiterhin trocken zu bleiben? Welche Absicherung hast Du dafür?
Wenn das steht, spricht nichts gegen eine neue MPU.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
- MIKE767
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Danke für die gegebenen Antworten,genau das ist die Alternative die einem bleibt obwohl man weit über 10 Jahre sich nichts aber auch gar nichts zu Schulden kommen lässt. Da ändert man seine Gewohnheiten und ein GA meint nach einem Gespräch von 2Std. dir mein Freund glaube ich kein Wort er hat keinerlei Skrupel Existenzen zu zerstören kann mir aber seine wahre Meinung nicht ins Gesicht sagen. Gegen diese Millionen verschlingenden Institutionen muss endlich mal etwas unternommen werden. Aber man wird auch hier mal wieder daran errinnert GELD regiert die Welt, wie sonst wäre sonst die Aussage des Leiters der Begutachtungsstelle zu verstehen " Bei uns hat noch jeder der es wirklich wollte seinen FS bekommen und sogar eine Kredit angeboten ".Trotz meines großen Frustes Vielen Dank erstmal !
- MIKE767
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Noch mal eine Nachfrage, wie lange wird eurer Meinung der 1.Vorfall von 1991 mit hinzugezogen,ich war bei der FEB und wollte mich erkundigen bekam aber nur zur Antwort selbstverständlich muß eine 3!!! MPU gemacht werden.Welche Einblicke in meine Akte kann ich verlangen und muß mir gestattet werden,habe auch nach Flensburg gemailt und bekam von dort mitgeteilt das nur Angelegenheiten nach1999 gespeichert sind, kann ich meine GA noch mal anfordern von der FEB es sind mir nämlich einige Seiten abhanden gekommen.
- corneliusrufus
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Du kannst an Di9ene FEB schreiben und um verbindliche Auskunft bitten, ab welchem Datum Du keine MPU mehr absolvieren musst. Rechtsgrundlage dazu ist § 38 VerwVerfG bzw. die entsprechende Länderregelung. Gleichzeitig beantragst Du nun als Verfahrensbeteiligter Akteneinsicht.
Ich denke, es wird jedoch bei 2013 bleiben.
Weiterhin denke ich, dass bei einer inhaltlich orientierten MPU-Vorbereitung eine Fahrerlaubnis bereits in 2007 greifbar ist.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
Ich denke, es wird jedoch bei 2013 bleiben.
Weiterhin denke ich, dass bei einer inhaltlich orientierten MPU-Vorbereitung eine Fahrerlaubnis bereits in 2007 greifbar ist.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
- corneliusrufus
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- corneliusrufus
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- MIKE767
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War heute bei der GA-Stelle und wollte mein 2GA einsehen ist schon geschreddert (5-Jahre Aufbewahrungsfrist ), daraufhin zur FEB dort wurde mir gesagt das ich mein GA nicht wiederbekomme " was wir einmal haben rücken wir nicht mehr raus ". Nun meine Frage gibt es Para`s nach dem mir das GA ausgehändigt werden muß, denn es ist ja von mir bezahlt ,freiwillig ( leider!!) abgegeben und somit wohl mein Eigentum ?Gibt es wenn ich Einsicht als Verfahrensbeteiligter wünsche irgendwelche Zeitlimit`s oder können mir bestimmte Abschnitte aus meiner Akte vorenthalten werden ?
- corneliusrufus
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Das Gutachten ist nicht mehr Dein Eigentum. Es muss Dir auch nicht mehr ausgehändigt werden zum mitnehmen oder kopieren. Du hast jedoch ein Akteneinsichtsrecht und darfst bei diesem bsp. Deine Akte abschreiben.
Wenn Du darum bittest, dann wird Dir wahrscheinlich auch die eine oder andere Seite gegen Erstattung der Kopierkosten kopiert werden. Frage höflich nach, wie Dir die FEB da helfen kann.
Wenn das ohne Erfolg ist, dann melde Dich hier nochmals.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
Wenn Du darum bittest, dann wird Dir wahrscheinlich auch die eine oder andere Seite gegen Erstattung der Kopierkosten kopiert werden. Frage höflich nach, wie Dir die FEB da helfen kann.
Wenn das ohne Erfolg ist, dann melde Dich hier nochmals.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
- MorkvomOrk
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Durch die Abgabe des Gutachtens ist dieses Bestandteil der Behördenakte geworden. Als solcher kann er nicht einfach wieder entfernt werden, nur weil dies der Betroffene wünscht.MIKE767 hat geschrieben: Nun meine Frage gibt es Para`s nach dem mir das GA ausgehändigt werden muß, denn es ist ja von mir bezahlt ,freiwillig ( leider!!) abgegeben und somit wohl mein Eigentum ?
Zeitlimits gibt es keine. Allerdings gibt es ein Recht auf Akteneinsicht nur für Verfahrensbeteiligte. Ein Verfahren ist aber nur anhängig, wenn z. B. ein Antrag auf Neuerteilung läuft etc. Wenn man vor der Antragstellung in die Akte Einsicht nehmen möchte kann sich die Behörde also formal auf den Standpunkt stellen, daß eine Akteneinsicht nicht möglich ist.MIKE767 hat geschrieben:Gibt es wenn ich Einsicht als Verfahrensbeteiligter wünsche irgendwelche Zeitlimit`s oder können mir bestimmte Abschnitte aus meiner Akte vorenthalten werden ?
Bestimmte Abschnitte dürfen nicht vorenthalten werden. Das Recht auf Akteneinsicht betrifft die gesamte Behördenakte.
Bezüglich einer Kopie des Gutachtens sehe ich es auch so, daß man in ruhigem Ton mit dem Sachbearbeiter sprechen sollte. Eigentlich dürfte es keine Probleme bereiten, gegen Zahlung der Kopierkosten eine Kopie zu erhalten. Schließlich ist die Behörde auch bemüht, daß sich der Betroffene mit dem Inhalt des neg. Gutachtens beschäftigt, denn nur so kann er über evtl. erforderliche Schulungsmaßnahmen entscheiden etc. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde tatsächlich stur sein sollte besteht immer noch die Möglichkeit einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht zu beauftragen. Diese bekommen in der Regel die Akten zur Einsichtnahme und können auch die entsprechenden Kopien fertigen.
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