Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Fraggle
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von Fraggle » Fr 15. Okt 2010, 07:01
Guten Morgen,
eine Datumsänderung im Besitzstand wird im Führerscheinprogramm vorgenommen. Anschließend wird ein neuer Führerscheinvordruck mit den aktualisierten Daten hergestellt. Danach wird der Führerschein ausgehändigt. Eigentlich ganz einfach...

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mal langsam
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von mal langsam » Fr 15. Okt 2010, 15:39
so hab ich mir das auch vorgestellt.
wenn man die beidseitige fotokopie des alten kartenführerscheins mit dem neuen kartenführerschein vergleicht - unter welchen punkten findet man die unterschiede?
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)
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Fraggle
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von Fraggle » Mo 18. Okt 2010, 07:12
auf der Rückseite des FS in Spalte 10...

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M.Thöle
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von M.Thöle » Mo 18. Okt 2010, 08:26
.... und das 4a Datum vorne wird natürlich auch anders sein. Geht ja auch nicht anders.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!
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mal langsam
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von mal langsam » Mo 18. Okt 2010, 16:59
das ausstellungsdatum unter punkt 4a
und das besitzstandsdatum unter punkt 10.
*kritzel-kritzel* - wird notiert. danke - keine weiteren fragen.

die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)
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