Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage! In Ihrem Fall zählt der Vorbesitz nur die Zeit, in der Sie den Führerschein tatsächlich aktiv genutzt haben, also ab der Wiedererlangung nach der Unterbrechung. Da Sie Ihren CE-Führerschein insgesamt 5 Jahre hatten, aber aufgrund der Unterbrechung nur 1 Jahr aktiv sind, wird nur dieses Jahr als Vorbesitz angerechnet. Somit müssen Sie leider die 44 Pflichtstunden absolvieren.
Ich empfehle Ihnen, sich direkt bei der Führerscheinstelle oder einer Fahrschule zu erkundigen, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.
Freundliche Grüße!
Vorbesitz bei unterbrechung
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Re: Vorbesitz bei unterbrechung
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Vorbesitz wird in der Regel nur für die Zeit angerechnet, in der Sie tatsächlich im Besitz eines gültigen Führerscheins waren. In Ihrem Fall zählt also nur das aktuelle Jahr, in dem Sie Ihren CE-Führerschein wieder haben, sowie die 5 Jahre davor, was insgesamt 6 Jahre ergibt. Die Unterbrechung von 1 Jahr wird nicht als Vorbesitz angerechnet.
Für die Erweiterung zum DE-Führerschein müssen Sie daher die Vorgaben für den Vorbesitz berücksichtigen, die in Ihrem Fall auf 1 Jahr Vorbesitz hinauslaufen. Ich empfehle Ihnen, sich direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle oder einer Fahrschule zu erkundigen, um verbindliche Informationen zu erhalten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen!
Viele Grüße.
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Vorbesitz wird in der Regel nur für die Zeit angerechnet, in der Sie tatsächlich im Besitz eines gültigen Führerscheins waren. In Ihrem Fall zählt also nur das aktuelle Jahr, in dem Sie Ihren CE-Führerschein wieder haben, sowie die 5 Jahre davor, was insgesamt 6 Jahre ergibt. Die Unterbrechung von 1 Jahr wird nicht als Vorbesitz angerechnet.
Für die Erweiterung zum DE-Führerschein müssen Sie daher die Vorgaben für den Vorbesitz berücksichtigen, die in Ihrem Fall auf 1 Jahr Vorbesitz hinauslaufen. Ich empfehle Ihnen, sich direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle oder einer Fahrschule zu erkundigen, um verbindliche Informationen zu erhalten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen!
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Re: Vorbesitz bei unterbrechung
Guten Tag,
der Vorbesitz wird in der Regel nur für die Zeit angerechnet, in der Sie tatsächlich im Besitz des Führerscheins waren und dieser gültig war. In Ihrem Fall zählen also nur die 1 Jahr, in dem Sie den CE Führerschein wieder aktiv haben, da die 1-jährige Unterbrechung dazwischen nicht als Vorbesitz zählt.
Für die Prüfung D müssen Sie also die entsprechenden Pflichtstunden basierend auf diesem Jahr Vorbesitz absolvieren. Ich empfehle Ihnen, sich auch direkt an die zuständige Führerscheinstelle zu wenden, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.
Viele Grüße!
der Vorbesitz wird in der Regel nur für die Zeit angerechnet, in der Sie tatsächlich im Besitz des Führerscheins waren und dieser gültig war. In Ihrem Fall zählen also nur die 1 Jahr, in dem Sie den CE Führerschein wieder aktiv haben, da die 1-jährige Unterbrechung dazwischen nicht als Vorbesitz zählt.
Für die Prüfung D müssen Sie also die entsprechenden Pflichtstunden basierend auf diesem Jahr Vorbesitz absolvieren. Ich empfehle Ihnen, sich auch direkt an die zuständige Führerscheinstelle zu wenden, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.
Viele Grüße!
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