Frage zu all. Verfahrensweisen bei FE Neuerteilung n. Entzug
- füchslein
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- paulchen2000
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@paulchen2000: Verpflichtungsklage ist nur die Klageart, vorher mußt Du das Widerspruchsverfahren gegen einen Versagungsbescheid durchlaufen (kostet alles Zeit!) Die Verpflichtungskl. soll die FEB verpflichten die FE zu erteilen (anders die Anfechtungsklage gegen den Verw.-akt, der die FE entzieht.)
Der jur. Weg kostet erstmal Zeit und Geld.
Deshalb würde ich mich sofort an den Dienstvorgesetzten oder die vorgesetzte Behörde (Bezirksreg.) wenden und dort ggf. auch Schadensersatzansprüche ankündigen. Nach meiner Erfahrung "passiert dann schnell etwas."
Wenn das alles nichts bringt muß die FEB den Antrag auf Wiedererteilung versagen. Den Versagungsbescheid kannst Du wie oben beschrieben anfechten.
Wenn der SB Dich so wie beschrieben behandelt und keine weiteren Zweifel an Deiner Kraftfahreignung bestehen können sollte aus meiner Sicht Dein RA keine Sekunde mehr zögern.........
Ein Griff zum Telefon und ein freundliches Gespräch zwischen FEB und RA hat eigentlich immer am besten geholfen, mit Betonung auf freundlich!
Der jur. Weg kostet erstmal Zeit und Geld.
Deshalb würde ich mich sofort an den Dienstvorgesetzten oder die vorgesetzte Behörde (Bezirksreg.) wenden und dort ggf. auch Schadensersatzansprüche ankündigen. Nach meiner Erfahrung "passiert dann schnell etwas."
Wenn das alles nichts bringt muß die FEB den Antrag auf Wiedererteilung versagen. Den Versagungsbescheid kannst Du wie oben beschrieben anfechten.
Wenn der SB Dich so wie beschrieben behandelt und keine weiteren Zweifel an Deiner Kraftfahreignung bestehen können sollte aus meiner Sicht Dein RA keine Sekunde mehr zögern.........
Ein Griff zum Telefon und ein freundliches Gespräch zwischen FEB und RA hat eigentlich immer am besten geholfen, mit Betonung auf freundlich!
- MorkvomOrk
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Auch dann halte ich eine MPU für ausgeschlossen. Wie Michael Thierbach bereits ausgeführt hat, sind wir als Vw-fachleute i. d. R. nicht in der Lage die BAK zum Tatzeitpunkt durch "Rückrechnung" zu bestimmen.Hartmut hat geschrieben: Ich könnte mir vorstellen, dass von der Führerscheinstelle eine Rückrechnung zwischen dem Zeitpunkt der Blutentnahme und der "Fahrt" gemacht wurde. Dann halte ich eine Anordnung einer MPU nicht für ausgeschlossen.
Deshalb ausgangs meine Frage an Paulchen2000, ob evtl. im Urteil eine BAK zum Tatzeitpunkt angegeben wurde, denn dann wäre eine Rückrechnung durch die Rechtsmedizin erfolgt. Eine solche forensische Berechnung der BAK zum Zeitpunkt der Tat aus dem gemessenen BAK-Wert zum Zeitpunkt der Blutentnahme wäre als Entscheidungsgrundlage ob MPU oder nicht, allerdings verwertbar.
Hat aber der SB der FS-Stelle quasi nach seinem Gutdünken "frei Schnauze" zurückgerechnet, so nach dem Motto 1,4 Promille um Mitternacht entspricht 1,8 Promille um 20.00 Uhr, dann ist durch diese "Rückrechnung" eine MPU ebenfalls nicht gerechtfertigt.
- Christian Schulz
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Hatte gestern ein Gespräch mit einem BfF-Leiter bzgl. einer Rückrechnung (hat jetzt nichts mit paulchens fall zu tun). Er warnte davor, so einen Weg einzuschlagen, da man den Wert zum Tatzeitpunkt nicht so einfach berechnen kann. Insbesondere die 0,1o/oo pro Stunde-Berechnung ist rechtlich nicht unbedingt haltbar.
- paulchen2000
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- füchslein
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Bitte rede mit Deiner Führerscheinstelle!!!
Damit wir Dir hier sonst eine 100%-verbindliche Antwort/Ratschlag ect. geben können , bräuchten wir ansonsten den gesamten Strafbefehl, die Polizeianzeige dazu und auch den Arztbericht, eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, ein FZ!!
Du siehst ja , dass wir immer nachfragen, ob nicht doch noch was ist, wann das war, ob etwa ein Sachverständiger doch ne Rückrechnung vorgenommen hat ect.ect.!!!!
Wenn alles so ist, wie Du es gesagt hast und nicht mehr, ist ja Deine Frage schon mehrmals beantwortet worden !!!
Damit wir Dir hier sonst eine 100%-verbindliche Antwort/Ratschlag ect. geben können , bräuchten wir ansonsten den gesamten Strafbefehl, die Polizeianzeige dazu und auch den Arztbericht, eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, ein FZ!!
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- MorkvomOrk
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- paulchen2000
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Hallo @ll,
erstmal vielen Dank , dass ihr euch meinen Kopf mit zerbrochen habt.
Werde selbstverständlich berichten, wie sich alles entwickelt hat, sobald sich was abzeichnet.
Da ich im Moment erkältungstechnisch schwer auf der Nase liege, bin ich relativ unschlüssig, ob ich die Werte wie geplant Montag nehmen lassen kann oder nicht, das wird mir aber der Doc schon sagen denke ich.
vG
Paulchen
erstmal vielen Dank , dass ihr euch meinen Kopf mit zerbrochen habt.
Werde selbstverständlich berichten, wie sich alles entwickelt hat, sobald sich was abzeichnet.
Da ich im Moment erkältungstechnisch schwer auf der Nase liege, bin ich relativ unschlüssig, ob ich die Werte wie geplant Montag nehmen lassen kann oder nicht, das wird mir aber der Doc schon sagen denke ich.
vG
Paulchen
- RAK
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@ thread von Christian Schulz:
Rückrechnungen der Verwaltungsbehörden sind generell unzulässig!
Die Fundstelle der VG-Entsch. muß ich erst suchen. Kein Strafrichter darf rückrechnen ohne Sachverständigengutachten, deshalb wird dieser immer zum Termin geladen, wenn die Betroffenen (leider Angaben zum Trinkverhalten bei der Polizei gemacht haben). Pi mal Daumen-Rückrechnungen eines SB in der FS-Stelle sind also wertlos.
Rückrechnungen der Verwaltungsbehörden sind generell unzulässig!
Die Fundstelle der VG-Entsch. muß ich erst suchen. Kein Strafrichter darf rückrechnen ohne Sachverständigengutachten, deshalb wird dieser immer zum Termin geladen, wenn die Betroffenen (leider Angaben zum Trinkverhalten bei der Polizei gemacht haben). Pi mal Daumen-Rückrechnungen eines SB in der FS-Stelle sind also wertlos.
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