

Letzte Woche Mittwoch kam der Anruf, dass ich meinen Führerschein abholen kann...... einfach so, ohne Prüfung. Leider war ich bis heute verreist. Morgen früh hole ich meinen Führerschein ab.
Hallo topsecret, sie haben weiter oben Bamberg erwähnt. Mich würde interessieren aus welcher Stadt/Bundesland sie kommen, da ich bei meiner Führerscheinbehörde(Bayern) bisher nichts erreicht habe Zwecks der Umsetzung der neuen FeV. In Bayern soll es angeblich nur in Ausnahmefällen möglich sein. Diese Ausnahme muss schriftlich mit Begründung beantragt werden. Falls sie aus Bayern sind, haben sie solch einen Antrag gestellt und mit welcher Begründung? Gruß Mickeytopsecret hat geschrieben:JUHUUUUUUU, es ist soweit
Letzte Woche Mittwoch kam der Anruf, dass ich meinen Führerschein abholen kann...... einfach so, ohne Prüfung. Leider war ich bis heute verreist. Morgen früh hole ich meinen Führerschein ab.
Danke für die schnelle Antwort.topsecret hat geschrieben:DANKE AN charly68!!!!
Ich wohne zur Zeit in Oberbayern Landkreis Mühldorf. Musste keinen Antrag stellen. Als die Dame von der Führerscheinstelle mein Gutachten bekam, rief sie mich an und sagte mir, dass sich mit der 2 Jahresfrist evtl. was ändert. Sie müsse sich erst genau erkundigen. Beim nächsten Anruf teilte sie mir dann mit, dass ich meinen Führerschein abholen kann. Das habe ich heute gemacht! Wenn dies nur in Ausnahmefällen möglich wäre, würde ich wahrscheinlich nicht dazu gehören. Hatte meinen Führerschein seit 2003 weg, weil ich Drogenabhängig war. Das mit Bamberg habe ich im Internet gefunden. Die nennen sich MPU Hilfe Bamberg, einfach mal bei google eingeben. Auf der Website habe ich das gelesen.
Gruß topsecret
Ich wünsche allen, die das gleiche Problem haben, dass es so schnell geht wie bei mir! Und vor allem, dass für euch so eine fleißige Sachbearbeiterin zuständig ist, wie für mich. Denke, damit hängt es auch zusammen. Nicht aufgeben!!!
Also lieber den Antrag stellen ohne Begründung?corneliusrufus hat geschrieben:Natürlich könnte es hilfreich sein, den Antrag entsprechend zu begründen.
Allerdings muss eine Behörde auch die Ablehnung wenn begründen. Ein Jurist würde nicht unnötig viel Aussagen mitliefern. Daher ist es überlegenswert, den Antrag als solchen zu stellen, ohne weitere Begründung.
Du kannst den Antrag auch schon jetzt mit Wirkung zum 29.10.2008 stellen. Einfach entsprechendes im Antrag/Begleitschreiben vermerken.
Darin kannst Du auch einen Link zum Bundesgesetzblatt aufnehmen.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
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