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Verfasst: Sa 24. Okt 2009, 12:54
von M.Thöle
Richtig. Die Versagung wird natürlich erst im KBA eingetragen, wenn diese unanfechtbar geworden ist. Im Moment ist also noch kein Eintrag vorhanden. Da war ich aufm falschen Dampfer... :)

Verfasst: So 25. Okt 2009, 08:48
von alargo
M.Thöle hat geschrieben: Da war ich aufm falschen Dampfer... :)

Kein problem.
Allerdings war meine FEB auch auf dem falschen Weg, denn sie hat einfach eine Eintragung im KBA über eine unanfechtbare Versagung eintragen lassen.


Gruß alargo