Verfasst: Sa 24. Okt 2009, 12:54
Richtig. Die Versagung wird natürlich erst im KBA eingetragen, wenn diese unanfechtbar geworden ist. Im Moment ist also noch kein Eintrag vorhanden. Da war ich aufm falschen Dampfer...
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M.Thöle hat geschrieben: Da war ich aufm falschen Dampfer...