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Verwertungsfrist

Verfasst: Do 10. Mär 2011, 12:02
von Peter Lustig
Mir wurde 1999 unter verhängnisvollen Umständen der Führerschein entzogen 1,92‰.

Nun nach 11 Jahren und zwei negativen MPU’s hätte ich die Möglichkeit gehabt den Schein über eine Berufliche Reha zu machen.
Auf nachfrage bei meiner FS-Stelle wurde mir mitgeteilt, dass ich erst in 10 Jahren den Schein ohne MPU machen kann. Dann bin ich 65 und benötige den Schein beruflich nicht mehr.
Jetzt bin ich aus dieser Beruflichen Reha ausgeschlossen worden, weil ich bedingt durch die Führerscheinlosigkeit keine Praktikumsstelle gefunden habe.

Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit diese Verwertungsfrist abzukürzen. Eine nochmalige MPU kann ich mir nicht leisten (Hartz 4 Empfänger).
Außerdem bin ich gehbehindert und kann nur kurze Strecken laufen.

Gruß

Peter Lustig

Verfasst: Do 10. Mär 2011, 13:34
von M.Thöle
Leider besteht keine Möglichkeit die Tilgungsfristen im Verkehrszentralregister zu beeinflussen. Solange der Entzug und ggf. die Versagungen eingetragen sind, wäre in diesem Fall die MPU zu fordern.

Verfasst: Do 10. Mär 2011, 21:57
von corneliusrufus
Warum sind denn beide Begutachtungen gescheitert, d.h. für Dich negativ beantwortet worden?

Die weitaus meisten Begutachtungen werden deshalb negativ, weil alte Probleme, die schlussendlich zum Fahrerlaubnisentzug geführt hatten, nicht gelöst wurden. Die Masse der Probleme lässt sich aufarbeiten. Dafür gibt es ein breites Hilfeangebot, dessen Teil ich bin. Von kostenpflichtig bis kostenfrei.


Wie ist denn Dein heutiger/derzeitiger Alkoholkonsum?

Liebe Greet-Ings Cornelius