Welches Datum ist ausschschlagebend

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Do 29. Sep 2011, 12:22

Frau Lauer hat in der tat die worte gefunden, die mir kaum spielraum für weitere fragen lassen. :)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Do 29. Sep 2011, 12:27

dafür aber herr Tiwense. :)
TiWense hat geschrieben:Ist es gar nicht, Du hast doch alle Info's bekommen:
und nach erläuterungen dazu gefragt.
Also ist das in Spalte 11 genannte Datum das Datum, an das die neue 5-Jahresfrist bei einer Verlängerung angehängt wird.
meine frage war aber: wo wird das datum AB dem man 5 jahre zählt im NEUEN fs eingetragen?

naja, egal.

im moment überwiegt sowieso das emotionale und ich bin von Frau Lauer schwer beeindruckt.
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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Do 29. Sep 2011, 12:39

mal langsam hat geschrieben:meine frage war aber: wo wird das datum AB dem man 5 jahre zählt im NEUEN fs eingetragen?
Dieses Datum ist nirgendwo im Führerschein eingetragen.

Im Führerschein ist das Datum der Erteilung einer Fahrerlaubnis eingetragen (Spalte 10) und das Datum deren Ablauf (Spalte 11).
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Beitrag von TiWense » Do 29. Sep 2011, 12:42

mal langsam hat geschrieben:dafür aber herr Tiwense. :)

Tja, die Endung 'in' im Profil spricht gegen 'Herr', aber egal. Ich stimme Frau Lauer auch zu, war leider nur zu langsam. Ach ja, nur noch ganz kurz: Wenn das Ablaufdatum in Zeile 11 steht, steht auch im neuen FS das Ablaufdatum in Spalte 11. :rolleyes:

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Beitrag von mal langsam » Do 29. Sep 2011, 13:04

ich denke, ein weiterer hinweis auf den umstand, dass zu keiner zeit nach dem konkret benannten ablaufdatum gefragt wurde, nicht den gewünschten effekt erzielt.
Ich stimme Frau Lauer auch zu, war leider nur zu langsam.
och, ich wollte damit nicht sagen, dass ich für niemand anders mehr als Frau Lauer augen habe. :)

danke für eure "antworten" - vielleicht wird Hendrik den mir unklaren teil in weiteren 5 jahren erläutern können.
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Beitrag von mal langsam » Do 29. Sep 2011, 13:18

M.Thöle hat geschrieben:
meine frage war aber: wo wird das datum AB dem man 5 jahre zählt im NEUEN fs eingetragen?
Dieses Datum ist nirgendwo im Führerschein eingetragen.

Im Führerschein ist das Datum der Erteilung einer Fahrerlaubnis eingetragen (Spalte 10) und das Datum deren Ablauf (Spalte 11).
dass das datum in spalte 11 ein datum, was 5 jahre später als das im punkt 4a ausgewiesene datum ist, ist wahrscheinlich dem puren zufall zuzuschreiben.
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Beitrag von M.Thöle » Do 29. Sep 2011, 14:08

Richtig. Wie dir TiWense auch nochmal bestätigt hat, ist das 4a Datum das Druckdatum des Führerscheins bei der Bundesdruckerei. Es hat keinerlei Auswirkungen auf die Erteilungsdaten oder Befristungen der Fahrerlaubnisklassen.
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Beitrag von mal langsam » Do 29. Sep 2011, 14:20

...machen uns die welt
widde-widde-wie sie uns gefällt. :)
M.Thöle hat geschrieben:Richtig.
das wollt' ich hören.
Wie dir TiWense auch nochmal bestätigt hat, ist das 4a Datum das Druckdatum des Führerscheins bei der Bundesdruckerei.
womit TiWense bestätigt hat, dass die bundesdruckerei gegen die eu-vorschrift verstösst, dieses feld für das ausstellungsdatum freizuhalten (bzw. das ausstellungsdatum dort einzutragen).

danke - keine weiteren fragen. die geschworenen mögen sich selbst ihr urteil bilden und sollen sich von mir dabei nicht beeinflussen lassen. :)
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Beitrag von M.Thöle » Do 29. Sep 2011, 14:44

Der Führerschein als Dokument wird bei der Bundesdruckerei ausgestellt also hat sie auch das Ausstellungsdatum einzutragen. Aber das Thema mit dem 4a Datum hatten wir schon in unzähligen Threads und da du das 4a Datum immer mit dem Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis verwechselst, werden wir da eh nie einen Konsens finden.
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Beitrag von mal langsam » Do 29. Sep 2011, 14:49

mit dem vgh münchen und 26 eu-staaten im rücken, bin ich allerdings nciht der einzige auf dieser welt, der das datum in punkt 4a mit dem erteilungsdatum verwechselt.

den konsens werden wir aus dem grund nicht finden, dass du dich weigerst, dich damit abzufinden, dass die nationale "vorschrift" (bzw. handhabungs- oder verfahrensweise (aber auch das nur bei der ersterteilung)) von der (im übrigen verbindlichen) vorgabe der eu abweicht.
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