Antrag auf Verlängerung C 1 E - droht MPU?
Verfasst: Di 3. Dez 2013, 20:15
Guten Abend zusammen!
Folgender Sachverhalt läßt mir keine Ruhe:
Ich möchte meine Fahrerlaubnis (C 1 E) verlängern lassen. Dazu habe ich telefonisch meine Führerscheinakte von meinem ehemaligen Wohnort zu meinem jetzigen überstellen lassen. Parallel wurde mir ein Auszug aus dem Führerschein-Register übersandt. Darin sind alle (!) FE-Erteilungen sowie FE-Entzüge seit 1980 aufgelistet. Geschichte zu den FE-Entzügen:
M (4) erteilt 26.03.1980
C 1 E erteilt 18.05.1982
Alle entzogen 23.06.1984 (ca. 2 %o, keine MPU) § 316 StGB)
C 1 E erteilt 28.05.1985
Alle entzogen 28.03.1990 (ca. 2 %o, 1 MPU) § 316 StGB)
C 1 E erteilt 11.02.1991
Alle entzogen 17.05.2002 (3,01 %o, 2 MPU) § 323a StGB, fahrlässiger Vollrausch)
BE erteilt 28.05.2003
C 1 E erteilt 28.05.2003
Bemerkungen: -----------
Frage 1: Stehen diese Sachen noch alle in meiner Akte, die übersandt wurde und wenn ja, darf das überhaupt sein und noch für
eine Beurteilung verwertet werden? Es liegt ja alles im Ermessungsspielraum des Sachbearbeiters eine Eignung zum
Führen von Kfz aufgrund von Vordelikten anzuzweifeln...
Frage 2: Gehe ich richtig in der Annahme, daß ab Wiedererteilung eine 10-Jahres-Frist zur Löschung dieser Einträge greift und
somit eigentlich bis heute alles gelöscht sein müßte?
Bei der (recht abenteuerlichen) Wiedererlangung meiner FE war der damalige SB der FE-Stelle sehr kooperativ. Hier in einer großen Stadt gehe ich davon aus, daß es hier härter zugeht....
Zur Ergänzung sei noch gesagt, daß ich am 29.01.2008 (Datum Rechtskraft) wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Dazu
Frage 3: Ist diese Straftat (ich weiß nicht, ob die überhaupt aktenkundig ist) FE-relevant? Sie steht nicht in Zusammenhang mit
einem Verkehrsdelikt (110 Tagessätze). Steht das noch im Führungszeugnis (wenn ich mich nicht irre verjährt sowas
nach 5 Jahren...). Wird bei FE-Verlängerung überhaupt ein neues Führungszeugnis angefordert?
Dann sei noch gesagt, daß ich Anfang Juli d. J. per Unterbringungsgesetz (Selbstmordabsichten geäußert) durch die Polizei in die Psychiatrie gebracht wurde (2,5 %o). Habe dort eine Freiwilligkeitsklausel unterschrieben (um richterliche Verfügung zu umgehen). Auch hier weiß ich nicht, ob dieses Intermezzo der FE-Behörde bekannt wurde.
Frage 4: Wäre diese Sache dann auch von Bedeutung für die FE-Behörde bzw. verwertbar? Und wenn ja, wie lange??? Besser gesagt,
geht ein derart gelagerter Sachverhalt überhaupt in die Führerscheinakte ein, zumal ich ja eine Freiwilligkeitserklärung
abgegeben habe?
Heute habe ich die ärztliche und augenärztliche Untersuchung zur Verlängerung des FS C 1 E gemacht, ohne Einschränkungen.
Ich traue allerdings der Sache wegen den o. g. Dingern nicht.
Wenn ich jetzt Akteneinsicht beantrage bzw. gleich den Antrag stelle, wecke ich da evtl. schlafende Hunde? Oder ist es besser auf den C 1 E erstmal zu verzichten? Das schmälert natürlich meine Jobaussichten gewissermassen (suche auch keinen Fahrerjob, aber man weiß ja nie, ob man den C 1 E mal braucht). Ich beziehe Alg II und kann mir auch deshalb keine eventuelle MPU leisten.
Wer weiß hier Rat?
Freue mich über jeden Tipp!
Vielen Dank und Gruß
Munko
Folgender Sachverhalt läßt mir keine Ruhe:
Ich möchte meine Fahrerlaubnis (C 1 E) verlängern lassen. Dazu habe ich telefonisch meine Führerscheinakte von meinem ehemaligen Wohnort zu meinem jetzigen überstellen lassen. Parallel wurde mir ein Auszug aus dem Führerschein-Register übersandt. Darin sind alle (!) FE-Erteilungen sowie FE-Entzüge seit 1980 aufgelistet. Geschichte zu den FE-Entzügen:
M (4) erteilt 26.03.1980
C 1 E erteilt 18.05.1982
Alle entzogen 23.06.1984 (ca. 2 %o, keine MPU) § 316 StGB)
C 1 E erteilt 28.05.1985
Alle entzogen 28.03.1990 (ca. 2 %o, 1 MPU) § 316 StGB)
C 1 E erteilt 11.02.1991
Alle entzogen 17.05.2002 (3,01 %o, 2 MPU) § 323a StGB, fahrlässiger Vollrausch)
BE erteilt 28.05.2003
C 1 E erteilt 28.05.2003
Bemerkungen: -----------
Frage 1: Stehen diese Sachen noch alle in meiner Akte, die übersandt wurde und wenn ja, darf das überhaupt sein und noch für
eine Beurteilung verwertet werden? Es liegt ja alles im Ermessungsspielraum des Sachbearbeiters eine Eignung zum
Führen von Kfz aufgrund von Vordelikten anzuzweifeln...
Frage 2: Gehe ich richtig in der Annahme, daß ab Wiedererteilung eine 10-Jahres-Frist zur Löschung dieser Einträge greift und
somit eigentlich bis heute alles gelöscht sein müßte?
Bei der (recht abenteuerlichen) Wiedererlangung meiner FE war der damalige SB der FE-Stelle sehr kooperativ. Hier in einer großen Stadt gehe ich davon aus, daß es hier härter zugeht....
Zur Ergänzung sei noch gesagt, daß ich am 29.01.2008 (Datum Rechtskraft) wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Dazu
Frage 3: Ist diese Straftat (ich weiß nicht, ob die überhaupt aktenkundig ist) FE-relevant? Sie steht nicht in Zusammenhang mit
einem Verkehrsdelikt (110 Tagessätze). Steht das noch im Führungszeugnis (wenn ich mich nicht irre verjährt sowas
nach 5 Jahren...). Wird bei FE-Verlängerung überhaupt ein neues Führungszeugnis angefordert?
Dann sei noch gesagt, daß ich Anfang Juli d. J. per Unterbringungsgesetz (Selbstmordabsichten geäußert) durch die Polizei in die Psychiatrie gebracht wurde (2,5 %o). Habe dort eine Freiwilligkeitsklausel unterschrieben (um richterliche Verfügung zu umgehen). Auch hier weiß ich nicht, ob dieses Intermezzo der FE-Behörde bekannt wurde.
Frage 4: Wäre diese Sache dann auch von Bedeutung für die FE-Behörde bzw. verwertbar? Und wenn ja, wie lange??? Besser gesagt,
geht ein derart gelagerter Sachverhalt überhaupt in die Führerscheinakte ein, zumal ich ja eine Freiwilligkeitserklärung
abgegeben habe?
Heute habe ich die ärztliche und augenärztliche Untersuchung zur Verlängerung des FS C 1 E gemacht, ohne Einschränkungen.
Ich traue allerdings der Sache wegen den o. g. Dingern nicht.
Wenn ich jetzt Akteneinsicht beantrage bzw. gleich den Antrag stelle, wecke ich da evtl. schlafende Hunde? Oder ist es besser auf den C 1 E erstmal zu verzichten? Das schmälert natürlich meine Jobaussichten gewissermassen (suche auch keinen Fahrerjob, aber man weiß ja nie, ob man den C 1 E mal braucht). Ich beziehe Alg II und kann mir auch deshalb keine eventuelle MPU leisten.
Wer weiß hier Rat?
Freue mich über jeden Tipp!
Vielen Dank und Gruß
Munko