Neuerteilung der FE
Verfasst: Do 31. Jul 2014, 12:44
Hallo zusammen,
folgende Frage ...
Mir wurde mit Bescheid vom 16.10.2013 die Fahrerlaubnis gem. § 4 Abs. 7 StVG entzogen.
Am 30.01.2014 befuhr ich trotz Entziehung der FE eine öffentliche Straße, bei der ich dann in einen Unfall verwickelt wurde. Dabei stellte die Polizei fest, das ich ja gar nicht fahren darf ... soweit so gut - Strafe hierfür habe ich bekommen !
Jetzt hat mein Anwalt der Fahrerlaubnisbehörde einen Brief bezüglich der Wiedererteilung geschrieben, diese antwortete prompt mit folgendem Schreiben :
Sehr geehrter Herr XXX,
mit Bescheid vom 16.10.2013 wurde bekanntlich Ihrem Mandanten die FE gem. § 4 Abs. 7 StVG entzogen.
Die Neuerteilung des Führerscheins kann jederzeit von Herrn XXX beantragt werden.
Hierzu übersenden wir beigefügte Antragsvordrucke, die vollständig ausgefüllt über die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung als Meldebehörde einzureichen sind.
Nun habe ich den Antrag, den Gesundheitsfragebogen, einen aktuellen Sehtest sowie ein aktuelles Lichtbild zusammen, und werde dies heute bei der VG abgeben.
Kann es sein, dass ich die neue FE nach Bearbeitung bekomme ? - Oder bekomme ich evtl. noch eine Sperrzeit mitgeteilt ?
Mein Anwalt sagt, das der Tatzeitpunkt (30.01.14) als Datum gesetzt wird, jedoch schreibt der Herr der FS-Stelle das meine FE seit dem 16.10.2013 entzogen ist. Also denke ich richtig, wenn wir dann vom 16.10.13 und nicht vom 30.01.14 ausgehen dürfen ?
Vom Gericht wurde keine Sperrzeit festgesetzt, lediglich eine Bewährungsstrafe & kleine Geldstrafe !
Für mich liest es sich so, als würde es für den Mann auf der FS-Stelle keine Rolle spielen das da mal ein Fahren ohne FE war, sondern allein die Entziehung vom 16.10.13 für Ihn maßgebend ist ?!
Über fachliche Antworten wäre ich sehr dankbar
Gruß
Muffibert
folgende Frage ...
Mir wurde mit Bescheid vom 16.10.2013 die Fahrerlaubnis gem. § 4 Abs. 7 StVG entzogen.
Am 30.01.2014 befuhr ich trotz Entziehung der FE eine öffentliche Straße, bei der ich dann in einen Unfall verwickelt wurde. Dabei stellte die Polizei fest, das ich ja gar nicht fahren darf ... soweit so gut - Strafe hierfür habe ich bekommen !
Jetzt hat mein Anwalt der Fahrerlaubnisbehörde einen Brief bezüglich der Wiedererteilung geschrieben, diese antwortete prompt mit folgendem Schreiben :
Sehr geehrter Herr XXX,
mit Bescheid vom 16.10.2013 wurde bekanntlich Ihrem Mandanten die FE gem. § 4 Abs. 7 StVG entzogen.
Die Neuerteilung des Führerscheins kann jederzeit von Herrn XXX beantragt werden.
Hierzu übersenden wir beigefügte Antragsvordrucke, die vollständig ausgefüllt über die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung als Meldebehörde einzureichen sind.
Nun habe ich den Antrag, den Gesundheitsfragebogen, einen aktuellen Sehtest sowie ein aktuelles Lichtbild zusammen, und werde dies heute bei der VG abgeben.
Kann es sein, dass ich die neue FE nach Bearbeitung bekomme ? - Oder bekomme ich evtl. noch eine Sperrzeit mitgeteilt ?
Mein Anwalt sagt, das der Tatzeitpunkt (30.01.14) als Datum gesetzt wird, jedoch schreibt der Herr der FS-Stelle das meine FE seit dem 16.10.2013 entzogen ist. Also denke ich richtig, wenn wir dann vom 16.10.13 und nicht vom 30.01.14 ausgehen dürfen ?
Vom Gericht wurde keine Sperrzeit festgesetzt, lediglich eine Bewährungsstrafe & kleine Geldstrafe !
Für mich liest es sich so, als würde es für den Mann auf der FS-Stelle keine Rolle spielen das da mal ein Fahren ohne FE war, sondern allein die Entziehung vom 16.10.13 für Ihn maßgebend ist ?!
Über fachliche Antworten wäre ich sehr dankbar

Gruß
Muffibert