BE-Schein nicht ausgehändigt

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Toni51
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BE-Schein nicht ausgehändigt

Beitrag von Toni51 » Mi 12. Nov 2014, 18:12

Hi Leute,

folgendes Problem: Ich habe 2010 mein Führerschein mit 17 beantragt und zeitgleich auch den BE Führerschein. Im Sommer 2011 habe ich dann erfolgreich meine BE-Prüfung abgelegt. Zu meiner Verwunderung erhielt ich allerdings nicht direkt den Schein, sondern nur ein Stück Papier mit der Aufforderung zur Führerscheinstelle zu gehen und mir den Schein abzuholen. Durch diverse Gründe war mir dies nicht sofort möglich und so hab ich es immer weiter verschleppt und da ich ihn auch lange Zeit nicht gebraucht habe. Dazu kam der Umzug in ein anderes Bundesland und so weiter. Als ich vor ein paar Wochen wieder in der alten Heimat war beschloss ich das ganze zu erledigen. Die Frau in der Führerscheinstelle meinte allerdings zu mir, dass die Frist abgelaufen sei und ich die Prüfung samt Beantragung etc. erneut ablegen muss. Und das obwohl in ihrem PC eingetragen stand zu welchem Datum die Prüfung abgelegt wurde. Des weiteren stand in ihrem PC, dass ein paar Monate nach der Prüfung mein Anspruch oder so in der Art verfallen sein. Davon hat mir nie jemand erzählt und ich war leicht verwundert.
Ich hab jetzt Rücksprache mit einem befreundetem Fahrlehrer gehalten und dieser meinte, dass dies eigentlich nicht sein kann eine bestandene Prüfung quasi als verfallen zu betrachten.
An wen oder was kann ich mich da nun wenden, um meinen Schein doch noch zu bekommen ohne eine weitere Prüfung ablegen zu müssen.

Ich weiß das Thema ist recht speziell und meine Suche in der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr war nicht wirklich erfolgreich.

Vielen Dank im Voraus für euer Bemühen!

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Mr. T
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Re: BE-Schein nicht ausgehändigt

Beitrag von Mr. T » Mi 12. Nov 2014, 19:51

Toni51 hat geschrieben:Ich hab jetzt Rücksprache mit einem befreundetem Fahrlehrer gehalten und dieser meinte, dass dies eigentlich nicht sein kann eine bestandene Prüfung quasi als verfallen zu betrachten.
Was macht denn eigentlich der Fahrlehrer beruflich? :confused:
Er sollte sich mal eine Fahrerlaubnis kaufen und dort den § 18 lesen. Dort steht in Abs. 2:
Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder – wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist – zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.
Somit musst du in den sauren Apfel beißen und erneut die Ausbildung durchlaufen und die Prüfung bestehen.

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