zeitweilige verwaltungsausstellung 2015

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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mal k7artext
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zeitweilige verwaltungsausstellung 2015

Beitrag von mal k7artext » Fr 9. Jan 2015, 07:19

ein freundliches hallo ins forum, ich hoffe ihr alle seid gesund im jahr 2015 angekommen und dass - nach welchem kalender auch immer - eine frohe weihnacht hattet! die homepage jedenfalls ist schön aktuell und selbst §28 kann sich sehen lassen. auf dem planeten herrschen sicherheit, stabilität und frieden und auch die eu ist sich einig und stark wie noch nie - so soll es sein! im hinblick auf die nächsten 1.5-2.5 jahre beschäftigt mich folgender sachverhalt:

musterbürger mit durchweg nur in der bundesdruckerei herrgestellten dokumenten fährt bspw. nach bulgarien, verliert dort an dem von ihm geführten fahrzeug ein kennzeichen, und bekommt dafür einen auf 3 monate befristeten entzug der fahrerlaubnis (also praktisch nur ein fahrverbot) für die republik bg. der führerschein wird nicht an ihn herausgegeben, sondern in die brd geschickt, wird dort aber erst nach ablauf von 90 tagen ankommen.

zurück in der brd fährt er zu seiner feb und schildert den sachverhalt, legt dabei ggf. bg-protokoll vor, eucaris oder was auch immer spuckt auch nichts mehr weiter aus, fragen sind somit keine offen. hat die brd-feb die möglichkeit eine ersatzausstellung für die eigenhändig ausgestellte ersterteilung vor ablauf von 3 monaten machen? bejahendenfalls - kann man das so machen, dass wenn die erstausstellung ankommt, man die ersatzausstellung zurückgibt und sich die erstausstellung wiedergeben lässt?

verneinendenfalls ginge es wohl, wenn man sich anstelle der ersatzausstellung (faktisch ja eintragungspflichtige neuerteilung eines alten besitzstandes) einen "vorläufigen fs" geben lässt. laut 28/4 ist ein ausländischer vorläufiger in der brd nicht gültig. aufgrund von eu-verschmelzung sollte man davon ausgehen, dass der vorläufige aus der bundesdruckerei ebenfalls ungültig sein dürfte. wobei im brd-recht führerschein von fahrerlaubni getrennt wird, was bisher nicht in allen eu-staaten so war.

war jemand von euch jemals mit der situation konfrontiert, dass eine eu-fahrerlaubnisbehörde ein verfahren einleitete, obwohl die fahrerlaubnis der brd rechtsverbindlichkeit hatte? wie wäre es in einer solchen situation für den betroffenen am sinnvollsten aktiv zu werden, wenn "die" weder eucaris abfragen können, noch die initiative der kontaktaufnahme mit den brd-kollegen ergreifen, um eine verurteilung wegen fofe möglichst komplikationslos abzuwenden?

eucaris sonderfrage - unser betroffener lässt sich das bg-protokoll amtlich beglaubigt ins französische übersetzen, nimmt den vorläufigen fs mit und fährt nach fr, wo er kontrolliert wird und keinen für den internationalen kraftverkehr zugelassenen führerschein hat. ist fr dazu verpflichtet, das entsprechende system abzufragen, bevor verfahren eingeleitet / fahrzeuge beschlagnahmt (festgesetzt) werden? ok, keine franzosen hier - wäre die brd im umgekehrten fall verpflichtet, wenn das system gerade verfügbar / abrufbar / zugriffsbereit wäre, es keine verstösse gegen verkehrsregeln und gesetze gegeben hat und - bis auf das nichtmitführen des dokuments - auch sonst keine verdachtsmomente die einen anfangsverdacht rechtfertigen vorliegen? oder um es mal auf den punkt zu bringen - welche papiere (protokolle / beglaubigte kopien des original-fs / etc) mitführen, worauf hinweisen, was genau von den franzosen fordern, um ihnen den rechtlichen rahmen für die unterbindung der weiterfahrt zu nehmen? kann man es so arrangieren, dass wenn man doch festgesetzt wird, sich dies letztendlich als "rechtswidrig" erweist? ist die fahrerlaubnis der brd eine standfeste mobilitätsgarantie?
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Re: zeitweilige verwaltungsausstellung 2015

Beitrag von wj » Fr 9. Jan 2015, 11:23

Sind mir zu viele hypotetische Alternativen, um sie alle zu beantworten.

Ein einmal ausgestellter Ersatzführerschein wird zum Original. Der Ersatz wird registriert und bei einer Kontrolle würde das Vorzeigen des davor ausgestellten Führerscheins zur Einziehung dieses Dokuments und im günstigsten Fall nur zu überflüssigen Frage und Antwortspielen mit entsprechendem Zeitverlust führen. Die FeB kann einen Ersatzführerschein nur durch einen weiteren Ersatzführerschein ersetzen.

Außerdem kann ich generell nur davon abraten mit eindeutig nationalen Fahrberechtigungen im EU-Ausland Fahrzeuge zu führen. Sie gelten nicht im EU-Ausland und die Fahrt wird in vielen Staaten rigoros als Fahren ohne Fahrerlaubnis mit entsprechenden Konsequenzen bewertet. Wer so etwas vor hat, sollte sich im Vorfeld vom entsprechenden Staat schriftlich bestätigen lassen, dass die vorläufige oder sonstige nationale Berechtigung auch in diesem Staat gelten wird.

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Gaukler
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Re: zeitweilige verwaltungsausstellung 2015

Beitrag von Gaukler » Fr 9. Jan 2015, 11:47

Danke, ein freundliches "Hallo" ersteinmal zurück.

Nun: Wie wäre es mit mal Klartext 8-) ? Wie genau/konkret ist der Fall gelagert, was ist passiert? Welche Hilfe - nicht nur hypothetisch - wird gebraucht? Wurde bei der zuständige FEB am Wohnort schon einmal nachgefragt?
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Re: zeitweilige verwaltungsausstellung 2015

Beitrag von mal k7artext » Fr 9. Jan 2015, 15:29

aktuell nicht, der fall war aber mal folgendermassen gelagert:

nationales fahrverbot für 3 monate, beschlagnahme und dreimonatige aufbewahrung des führerscheins im nicht-eucaris und nicht-schengener eu-ausland, fahrer musste aber 1.) im eucarisland weiterfahren und brauchte (aus für das fahrerlaubnisrecht irrelevanten gründen) unbedingt seinen ursprünglichen führerschein wieder.

dass das fahren ganz ohne oder nur mit nationalem (vorläufigem) fs im ersten moment wie ein fofe aussieht und dementsprechend bewertet wird ist in sich schlüssig aber muss man auch zwingend mit einer dementsprechenden verurteilung rechnen, die nicht wieder revidiert wird und rechtskräftig bleibt?
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Re: zeitweilige verwaltungsausstellung 2015

Beitrag von mal k7artext » Sa 10. Jan 2015, 01:57

Gaukler hat geschrieben:Wurde bei der zuständige FEB am Wohnort schon einmal nachgefragt?
mehrfach - mit dem ergebnis, dass bis jetzt noch nichts ankam. nach 3 monaten meldete die feb sich selber - kannst deine pappe holen kommen. 8-)

aber ich mein' ja nur - im zeitalter von ttip & ceta und einer zentralen (und somit zwangsläufig - perfekt koordinierten) brüsselsteuerung sollte es doch mechanismen geben, die sowas wie das einleiten eines fofe-verfahrens dementsprechend verhindern. oder hat man wiedermal an alles gedacht, nur an seine eigenen leute nicht?
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