kein Eintrag in Führerscheinakte

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Andreas63
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kein Eintrag in Führerscheinakte

Beitrag von Andreas63 » Mi 4. Mär 2015, 16:07

Hallo,
und erst einmal gute Tag....

ich habe hier ein ausgefallenes Problem.
Bei Umtausch meines alten grauen in den neuen EU Führerschein ist der Behörde aufgefallen das ich angeblich nie die Klasse 1 gehabt habe.
Das diese klasse im grauen eingetragen ist, scheint wohl keine Relevanz zu haben.
mir wird also die Ausstellung der neuen Klasse A somit verweigert.
Ein Anwalt ist schon eingeschaltet, die Behörde schaltet auf stur.

Habt ihr schon mal von einem ähnlichen Problem gehört, und wie dort verfahren wurde ?

gruss,
Andreas

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Volker Kalus
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Re: kein Eintrag in Führerscheinakte

Beitrag von Volker Kalus » Mi 4. Mär 2015, 19:15

Da der Erwerb der FE lange her ist - schwierig.
Hast DU noch Unterlagen von Deiner Ausbildung?
Wie ist das aufgefallen ?

Andreas63
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Re: kein Eintrag in Führerscheinakte

Beitrag von Andreas63 » Mi 4. Mär 2015, 20:28

Unterlagen habe ich keine mehr................aber nach 34 Jahren auch nicht verwunderlich.

Aufgefallen ist es als ich jetzt meinen grauen habe umschreiben lassen.........und dann den Verlust einer "Klasse" bemerkt habe.

1705Sam
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Re: kein Eintrag in Führerscheinakte

Beitrag von 1705Sam » Do 5. Mär 2015, 08:58

Wenn die Klasse 1 im grauen eingetragen war, gibt es 2 Möglichkeiten:
1)Es ist zu vermuten , dass bei der Umstellung auf EDV unter Umständen die Daten entweder nicht korrekt nacherfasst wurden (dann müsste halt die alte Karteikarte hinzugezogen werden) oder aber

2)Sie haben die Klasse 1(jetzt A) tatsächlich nie erworben und diese wurde Ihnen damals versehentlich mit abgesiegelt bzw. eingetragen.

Haben Sie die Klasse tatsächlich erworben, hat die Fahrerlaubnisbehörde auch noch die Möglichkeit, in den alten Büchern nachzusehen. Zwecks Vergabe der Listennummern wurden in der Regel Bücher geführt mit Namen des Bewerbers und den beantragten Klassen. Nach Rückmeldung des TÜV wurde hier in der Regel dann auch das Prüfungsdatum eingetragen. Also, entweder alte Karteikarte oder Bücher, normalerweise beides.

Andreas63
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Re: kein Eintrag in Führerscheinakte

Beitrag von Andreas63 » Do 5. Mär 2015, 16:38

Die Klasse 1 habe ich damals erworben, ich bin dann ja auch sofort gefahren.

Ich habe Theorie 1+3 bestanden, Klasse 1 Praxis bestanden, Klasse 3 Praxis durchgefallen.
Deshalb wurde mir auch der Schein erst nach etwa 2 Wochen, mit der Nachprüfung Klasse 3, durch einen Stempel, auf 1+3 erweitert.
Und genau da ist der Fehler passiert, Klasse 1 mit bestandener Prüfung wurde nicht erfasst.............so steht es auf dem "Papier" bei der Behörde.


Mir ist ein nahezu identischer Fall bekannt, dort wurde das einfach kurzer Hand nachgetragen..........und gut ist.

1705Sam
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Re: kein Eintrag in Führerscheinakte

Beitrag von 1705Sam » Fr 6. Mär 2015, 10:01

Vermutlich hatten Sie auch ein Motorrad zugelassen.

Ich würde nochmal ein nettes Schreiben mit sämtlich Zahlen, Daten , Fakten an die Fahrerlaubnisbehörde und notfalls der Behördenleitung schicken. Hätten Sie nicht umgetauscht, hätten Sie noch immer die Berechtigung. Das Originaldokument liegt doch vor. Es ist ja gut möglich, dass damals jemand in der Hektik den Führerschein ausgestellt hat und hat vergessen, dieses in den seinerzeit üblichen Karteikarten zu vermerken und damit auch in den Listenbüchern. Der Antrag und die Prüfbescheinigung werden nicht mehr existieren. Im Zweifel "für den Angeklagten". Ich denke, das wird nachgetragen. Ich drücke die Daumen.

PS Evtl. gibt es noch einen "Zeugen", der damals mit Ihnen gemeinsam die Prüfung bestanden hat o.ä.

Andreas63
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Re: kein Eintrag in Führerscheinakte

Beitrag von Andreas63 » Mo 9. Mär 2015, 18:58

Guten abend,

ja, ich hatte seit dem ständig diverser Motorräder zugelassen.

Es deutet sich jetzt auch eine Lösung des Problems ab.................in 3 Wochen, wenn alles vorüber ist, und hoffentlich auch gut ausgegangen ist, werde ich hier noch was dazu schreiben.

Zeugen gibt es letztendlich 2, den Prüfer.......vermutlich gar nicht mehr am Leben.
Und dann noch den Fahrlehrer, den versuche ich zu finden.....aber viel Hoffnung mache ich mir da nicht.

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Re: kein Eintrag in Führerscheinakte

Beitrag von mal k7artext » Mo 23. Mär 2015, 17:08

1705Sam hat geschrieben:Im Zweifel "für den Angeklagten". Ich denke, das wird nachgetragen. Ich drücke die Daumen.
ihre worte in Gottes ohr! nicht, dass sich aufgrund der finanziellen situation der eu und brd bei den vielen motorradzulassungen sich zum zweck der füllung der staats- bzw. gemeinschaftskasse ein tatverdacht eines sich auf jahrzehnte ausdehnenden fahrens ohne fahrerlaubnis ergibt.
es gibt nur eine sache, die grösser ist, als die liebe zur freiheit - der hass auf die person, die sie dir wegnimmt. (Che Guevara)

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Re: kein Eintrag in Führerscheinakte

Beitrag von mal k7artext » Di 24. Mär 2015, 04:44

letztendlich will irgendwann mal auch die ekonomik der ukraine mit laut IWF zu diesem zweck notwendigen 40 milliarden (das, was man sich davon abzweigt und weiterer wertverfall der binnenwährung in dieser kalkulation nicht einbezogen) stabilisiert werden. ich will den teufel nicht unbedingt an die wand malen aber zumindest mit alten ddr-führerscheinen haben wir dem sehr ähnliches innerhalb der letzten jahre ja mehrfach gehabt. wobei zur wiederherstellung einer fahrerlaubnis nicht nur die prüfungen neu gemacht sondern auch der ausbildungskomplex in vollem umfang durchlaufen werden musste. bin mir nicht sicher, meine aber, dass in einem der fälle ebenfalls der alte schein noch am mann war.
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Re: kein Eintrag in Führerscheinakte

Beitrag von wj » Di 24. Mär 2015, 10:22

mal k7artext hat geschrieben:
1705Sam hat geschrieben:Im Zweifel "für den Angeklagten". Ich denke, das wird nachgetragen. Ich drücke die Daumen.
ihre worte in Gottes ohr! nicht, dass sich aufgrund der finanziellen situation der eu und brd bei den vielen motorradzulassungen sich zum zweck der füllung der staats- bzw. gemeinschaftskasse ein tatverdacht eines sich auf jahrzehnte ausdehnenden fahrens ohne fahrerlaubnis ergibt.
mal k7artext hat geschrieben:letztendlich will irgendwann mal auch die ekonomik der ukraine mit laut IWF zu diesem zweck notwendigen 40 milliarden (das, was man sich davon abzweigt und weiterer wertverfall der binnenwährung in dieser kalkulation nicht einbezogen) stabilisiert werden. ich will den teufel nicht unbedingt an die wand malen aber zumindest mit alten ddr-führerscheinen haben wir dem sehr ähnliches innerhalb der letzten jahre ja mehrfach gehabt. wobei zur wiederherstellung einer fahrerlaubnis nicht nur die prüfungen neu gemacht sondern auch der ausbildungskomplex in vollem umfang durchlaufen werden musste. bin mir nicht sicher, meine aber, dass in einem der fälle ebenfalls der alte schein noch am mann war.
Das Fahrerlaubnisrecht als finanzieller Retter der EU- und sonstigen Staatsfinanzen. Wow. Wer hätte das ahnen können. Die "mal k7artext" Beiträge werden weder lustiger noch inhaltsreicher. Sie tun nur noch weh. :cry:

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