Wie muss die Behörde mit getilgten Daten in der Fahrerakte
Verfasst: Mo 7. Sep 2015, 19:00
Liebe Leute!
Alle Jahre mal wieder ich ...
Der Fall:
15.12.2002 BTM
20.08.2003 Rechtskraft
12.11.04 Neuerteilung (liegt in der Überliegefrist. Tilgungsdatum 12.11.14)
18.07.14 Alkoholfahrt 2,4%
Antrag auf Neuerteilung 07/2015
In der Fahrerakte ist der Eintrag de facto nicht mehr vorhanden. Aber es finden sich diverse Schriftstücke, die den Vermerk tragen:
"Verwertungsverbot".
Die Frage: Darf ein Eintrag mit dem Hinweis "Verwerungsverbot - was vor gericht duraus Sinn macht, da Staatsanwalt und Rechtsanwalt aufeinander aufpassen - zu einer MPU mitgeschickt werden? Denn wie kann ich als Gutachter zuverlässig neutral sein, wenn ich etwas lese, aber nicht verwerten soll/darf? Denn ich muss ja als Gutachter auch alles, was ich finde, verwerten?
Thomas Rock
Alle Jahre mal wieder ich ...

Der Fall:
15.12.2002 BTM
20.08.2003 Rechtskraft
12.11.04 Neuerteilung (liegt in der Überliegefrist. Tilgungsdatum 12.11.14)
18.07.14 Alkoholfahrt 2,4%
Antrag auf Neuerteilung 07/2015
In der Fahrerakte ist der Eintrag de facto nicht mehr vorhanden. Aber es finden sich diverse Schriftstücke, die den Vermerk tragen:
"Verwertungsverbot".
Die Frage: Darf ein Eintrag mit dem Hinweis "Verwerungsverbot - was vor gericht duraus Sinn macht, da Staatsanwalt und Rechtsanwalt aufeinander aufpassen - zu einer MPU mitgeschickt werden? Denn wie kann ich als Gutachter zuverlässig neutral sein, wenn ich etwas lese, aber nicht verwerten soll/darf? Denn ich muss ja als Gutachter auch alles, was ich finde, verwerten?
Thomas Rock